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Schweinfurt: Mann wollte seiner Frau und deren Geliebten den Kopf abschneiden: Ein Samurai-Schwert auf dem Richtertisch

Schweinfurt

Mann wollte seiner Frau und deren Geliebten den Kopf abschneiden: Ein Samurai-Schwert auf dem Richtertisch

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    Ein 43-jähriger Mann steht in Schweinfurt vor Gericht. Er soll gedroht haben, seine getrennt lebende Ehefrau und deren Lebensgefährten zu töten.
    Ein 43-jähriger Mann steht in Schweinfurt vor Gericht. Er soll gedroht haben, seine getrennt lebende Ehefrau und deren Lebensgefährten zu töten. Foto: Oliver Berg (dpa)

    Als der 43-jährige Sicherheitsdienstler am 27. Dezember letzten Jahres in Duisburg in ein Auto steigt, Zielort Schweinfurt, ist er wütend, hoch erregt, hatte Alkohol getrunken, Cannabis geraucht – und Medikamente intus. Seine Frau, die sich von ihm getrennt hatte, ruft er während der Fahrt mehrmals an, droht ihr und ihrem neuen Lebenspartner den Kopf abzuschneiden, dann will er angeblich nur mit beiden reden und Kaffee trinken. Reichlich wirr alles – aber doch ernst zu nehmen.

    Als die beiden nachts gegen 22 Uhr ankommen, erwartet sie schon die Polizei und nimmt sie fest. Im Kofferraum des Wagens liegt ein Samurai-Schwert mit 50 Zentimeter langer scharfer Klinge – keine Deko-Waffe für die Wand. Jetzt liegt das Schwert im Landgericht Schweinfurt auf dem Richtertisch, und alle Beteiligten können sich ein Bild davon machen, womit genau der Angeklagte einen archaischen Mord an zwei Menschen angedroht hatte, weil er die Trennung seiner Frau von ihm nach 20 gemeinsamen Jahren nicht verkraftet hat. Zusätzlich trägt der 43-Jährige ein Karambitmesser in der hinteren Hosentasche.

    Einsichtsfähigkeit des Angeklagten in das Unrecht seiner Taten "erheblich vermindert"

    Die Morddrohungen "in zwei Fällen" sind gut dokumentiert und bezeugt, ein Beweisproblem gibt es nicht. Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts geht es in erster Linie um die Frage, ob der Angeklagte zur Tatzeit mit voller Einsicht und deshalb schuldhaft gehandelt hat – oder ob er wegen Alkohol- und Drogenkonsums beziehungsweise aufgrund psychischer Probleme nur eingeschränkt schuldfähig war. Und ferner: Ob von ihm wegen anhaltender psychischer Probleme auch künftig eine Gefahr ausgehen könnte.

    Schon die Anklageschrift geht davon aus, dass die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten in das Unrecht seiner Taten "erheblich vermindert" war. Untergebracht ist er seit März in der Forensik eines Bezirkskrankenhauses in Südbayern. Zwei Ärzte der Einrichtung werden an diesem zweiten Verhandlungstag als Zeugen gehört.

    Sie berichten von einem Patienten, der zumindest in ihrer Station eigentlich gar keiner sei: gut integriert, zuverlässig bei Gesprächsterminen, freundlich, keine Anhaltspunkte für eine schizoaffektive Störung. Eine aktuelle psychiatrische Diagnose könne man über den 43-Jährigen gar nicht stellen, weil keine entsprechenden Verhaltensweisen zu beobachten seien. "Ich wüsste nicht, was man zum jetzigen Zeitpunkt stationär behandeln sollte", so einer der Ärzte.

    Gutachter empfiehlt Unterbringung

    Zu einem ganz anderen Ergebnis kommt das Gutachten des vom Gericht bestellten psychiatrischen Sachverständigen aus Würzburg. Nach der Trennung von seiner Frau seien beim Angeklagten eine Alkoholpsychose und schwere depressive Episoden diagnostiziert worden, später eine Anpassungsstörung, aber auch akustische und optische Sinnestäuschungen. Der Gutachter geht von einer schizoaffektiven Störung aus und einer entsprechenden Psychose zur Tatzeit. Da sei seine Steuerungsfähigkeit "erheblich eingeschränkt" gewesen, wenn auch nicht aufgehoben.

    Und: Eine erhebliche Gefährdung – zumindest für die Ehefrau und ihren Lebensgefährten – durch den Angeklagten bestehe weiter. Die bevorstehende Scheidung berge ein erhebliches Konfliktpotenzial. Der Gutachter empfiehlt medikamentöse Behandlung und die therapeutische Auseinandersetzung des Angeklagten "mit dem Gesamtdelikt", und zwar in stationärer Unterbringung.

    Das Samurai-Schwert sei nicht zufällig im Auto gelegen und die Tötungsäußerungen mehrfach gefallen. "Nur zu sagen, dass er auf sich aufmerksam machen wollte, ist keine hinreichende Auseinandersetzung", so der Gutachter.

    Der Prozess wird am 20. Juli fortgesetzt, dann soll auch plädiert und das Urteil verkündet werden.

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