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Hambach: Gericht hat entschieden: Kinder müssen auf Indoor-Spielplätzen Maske tragen

Hambach

Gericht hat entschieden: Kinder müssen auf Indoor-Spielplätzen Maske tragen

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    Die Maskenpflicht für Kinder unter 15 Jahren bleibt nun doch für den Indoor-Spielplatz "Atlantis" in Hambach (Lkr. Schweinfurt). Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
    Die Maskenpflicht für Kinder unter 15 Jahren bleibt nun doch für den Indoor-Spielplatz "Atlantis" in Hambach (Lkr. Schweinfurt). Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Foto: Christopher Richter

    Kinder ab sechs Jahren müssen auf Indoor-Spielplätzen doch eine Corona-Schutzmaske tragen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Er revidierte damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg, das in der ersten Augustwoche für Aufsehen gesorgt hatte.

    Der Betreiber des Indoor-Spielplatzes Atlantis-Abenteuerland im Dittelbrunner Ortsteil Hambach (Landkreis Schweinfurt) hatte gegen die Auflage des Landratsamtes geklagt, dass Kinder zwischen sechs und 14 Jahren auch an den Spielgeräten im Inneren Masken tragen müssen. Die Behörde hatte sich auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berufen, die eine Maskenpflicht für diese Altersgruppe vorsah. Dem folgte nun der Verwaltungsgerichtshof, obwohl die erste Instanz, das Verwaltungsgericht in Würzburg, noch anders entschieden hatte.

    Die Entscheidung des VGH in München hat nicht nur Bedeutung für den Indoor-Spielplatz in Hambach, sondern für alle derartigen Angebote in Bayern. Betroffen sind in der Region auch Einrichtungen in Gerolzhofen, Dettelbach und Würzburg. Sascha Jucknieß, Betreiber des Atlantis-Abenteuerlandes, kann das Urteil aus München nicht nachvollziehen: "Hier ging es um Wortklaubereien, aber nicht um die Sache an sich."

    Im Atlantis-Abenteuerland (Archivbild) dürfen Kinder nur mit einer Maske auf das Trampolin. In einer Trampolinhalle, die als Sportstätte deklariert ist, braucht es keine Maske.
    Im Atlantis-Abenteuerland (Archivbild) dürfen Kinder nur mit einer Maske auf das Trampolin. In einer Trampolinhalle, die als Sportstätte deklariert ist, braucht es keine Maske. Foto: Christopher Richter

    Jucknieß, der den vor allem für Geburtstagsfeiern beliebten Indoor-Spielplatz in Hambach vor acht Wochen wieder öffnete, betonte, man halte sich natürlich an alle Regeln. Die Maskenpflicht, die das Landratsamt einfordert, bezieht sich auf den Parkplatz, die Toiletten, den gesamten Innenbereich mit den Spielgeräten und die Gastronomie. Nur beim Essen darf die Maske abgenommen werden. Auch auf die Abstandsregeln werde geachtet. Kontrollen der Polizei auf Veranlassung des Landratsamtes seien ohne Beanstandung gewesen.

    Das Landratsamt hatte sich auf Paragraph 13 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung bezogen, unter den auch die Indoor-Spielstätten fallen. Dort sei eine Maskenpflicht vorgesehen. In erster Instanz ging es auch um eine juristische Spitzfindigkeit, denn in der Verordnung war die Rede von Maskenpflicht für "Fahrgäste". Da es in Hambach keine Fahrgeschäfte gibt, sah der Verwaltungsgericht in Würzburg zunächst auch keine Maskenpflicht. Dieser Interpretation folgte der Verwaltungsgerichtshof nicht, sondern stärkte die Position des Landratsamtes. 

    "Es fehlt die Verhältnismäßigkeit."

    Sascha Jucknieß, Betreiber des Atlantis-Abenteuerlandes in Hambach.

    "Es fehlt die Verhältnismäßigkeit", findet Sascha Jucknieß in Bezug auf das letztinstanzliche Urteil aus München. Denn am Beispiel der Indoor-Spielplätze offenbare sich eine Ungleichbehandlung gegenüber Sportstätten durch die Infektionsschutzverordnung. Jucknieß erzählt, dass seine Kinder zum Beispiel in der Trampolinhalle in Würzburg ohne Maske Trampolin springen dürfen, weil dies eine Sporthalle sei und dort andere Regeln gelten. Wenn er seine Kinder in seinem Abenteuerland auf den Trampolinen springen lässt, müssen sie eine Maske tragen, weil es nicht als Sportstätte deklariert ist. 

    Das gleiche Thema beim Fußball: Seine Kinder spielen in einem Schweinfurter Verein. Wenn sie dort in einer Halle dem runden Leder nachjagen, gilt keine Maskenpflicht. Wenn sie das auf dem Fußballfeld im Abenteuerland tun, aber doch. Viele Eltern hätten ihm ihr Unverständnis über die unterschiedlichen Regelungen schon signalisiert und Unterstützung versichert, so Jucknieß. So lange die Infektionsschutzverordnung des Freistaates aber in der jetzigen Fassung gelte, werde sich auch nichts ändern. "Aus meiner Sicht braucht es eine Neubewertung, denn in München weiß man nicht, was wir in Indoor-Spielplätzen machen", so Jucknieß.

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