Statt 46 Stellflächen soll der Parkplatz am Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen in der Brunnengasse künftig 61 haben. Diesem Vorhaben stimmte der Stadtrat am Montag einhellig zu.
Das Gros der neuen Parkplätze, nämlich elf, wird auf einem Gartengrundstück nördlich des Amtsgebäudes Richtung Anwesen Brunnengasse 3 angelegt. Der Garten befindet sich im Eigentum der Stadt. Dazu kommen vier neue Parkplätze im VG-Hof, zwei im offenen Unterstand, zwei östlich vom Amtsgebäude.
Die elf Stellflächen auf der Gartenfläche werden von der Weiße-Turm-Straße her erschlossen. Dazu ist ein Mauerdurchbruch nötig. Diese Plätze in Pflasterausführung sollen im Wesentlichen für das Personal der Verwaltung reserviert werden. Damit will man erreichen, dass der Parkverkehr zwischen 17 und 18 Uhr beendet sein wird mit Rücksicht auf die Bewohner der Brunnengasse 3.
Dem Pächter des Gartens wird die Stadt kündigen. Die Anlage der Stellflächen soll 50 000 Euro kosten.
Die bisherigen 46 Stellflächen, dabei ein Behindertenparkplatz, werden überwiegend von Verwaltungspersonal und Besuchern der VG genutzt. Am Wochenende steht er auch der übrigen Öffentlichkeit zur Verfügung. An Wochentagen reicht die Kapazität oft nicht aus.
„Die Menschen müssen mit dem Auto in die Stadt kommen können. Wir bräuchten noch viel mehr solcher Ecken“, begrüßte Arnulf Koch das Vorhaben. Auch Thomas Vizl erkannte die Notwendigkeit dafür an, auch wenn wieder Flächen versiegelt werden. Dafür werde wenigstens der Grünbereich im Südosten des Echter-Gebäudes mit seinem Baumbestand erhalten. Vizl regte überdachte Fahrradunterstände an und fragte, ob sich die zusätzlichen Parkplätze auf die Miete auswirkt, die die Verwaltungsgemeinschaft an die Stadt zahlt. Das verneinte Bürgermeister Thorsten Wozniak. Zum Mietvertrag gehöre eine genügende Anzahl von Parkplätzen.
Auch den zwischen der bisherigen Gartenfläche und der Hausnummer 3 verbleibenden Grünflächen könne man für Parkplätze nutzen, meinte Hubert Zink. Das wollte der Bürgermeister nicht. Zum einen komme man zu nah an das Nachbaranwesen, zum zweiten würde die Durchfahrt zwischen den Parkreihen zu eng.