Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Schweinfurt: Mitbewohnerin in Wohngruppe vergewaltigt? 51-Jähriger steht in Schweinfurt vor Gericht

Schweinfurt

Mitbewohnerin in Wohngruppe vergewaltigt? 51-Jähriger steht in Schweinfurt vor Gericht

    • |
    • |
    Hat ein 51-jähriger Schweinfurter eine damals 21-jährige Mitbewohnerin vergewaltigt? Die Aussagen der Prozessbeteiligten und Zeuginnen und Zeugen werfen vor Gericht Fragen auf.
    Hat ein 51-jähriger Schweinfurter eine damals 21-jährige Mitbewohnerin vergewaltigt? Die Aussagen der Prozessbeteiligten und Zeuginnen und Zeugen werfen vor Gericht Fragen auf. Foto: Volker Hartmann, dpa

    Immer wieder muss die Vorsitzende Richterin einen 51-jährigen Angeklagten an diesem ersten Verhandlungstag zur Ruhe ermahnen. Wiederholt unterbricht der Schweinfurter Aussagen anderer Prozessbeteiligter, tut seinen Unmut kund. "Das stimmt nicht" und "alles Lügen", schallt es durch den Gerichtssaal des Landgerichts Schweinfurt.

    Der 51-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Im September 2023 soll er eine damals 21-jährige Freundin im Gemeinschaftsbereich der Schweinfurter Wohngruppe, in der beide zu dem Zeitpunkt lebten, zunächst gegen deren Willen intim berührt und sie anschließend in sein Zimmer gezerrt und dort vergewaltigt haben.

    Sowohl der Angeklagte als auch die mutmaßlich Geschädigte haben eine diagnostizierte geistige Behinderung. Der forensisch-psychiatrische Gutachter bescheinigt dem 51-Jährigen zudem eine Sprechstörung. Dennoch schildert dieser vor Gericht selbst, was in jener Nacht geschehen sein soll. Und das steht in deutlichem Widerspruch zu der Version, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vorlegt.

    Angeklagter erklärt, er sei selbst das Opfer

    "Das stimmt alles überhaupt nicht", beginnt der Angeklagte seine Aussage vor dem Landgericht Schweinfurt. Nicht er habe die heute 22-jährige Nebenklägerin sexuell bedrängt, vielmehr sei es andersherum gewesen. Sie habe ihn angefasst, sich selbst entkleidet, ihn förmlich "angesprungen", sagt er. Auf seine wiederholte Ablehnung hin habe die damals 21-Jährige ihn mit einem Küchenmesser attackiert, soll dabei immer wieder "ich stech dich ab wie ein Schwein" gerufen haben.

    Auch die Nachrichten aus jener Nacht, die die Vorsitzende Richterin aus einem Chatverlauf der beiden verliest und in denen der 51-Jährige die mutmaßlich Geschädigte unter anderem fragt, warum er keinen Sex mit ihr haben dürfe, habe nicht er, sondern die junge Frau selbst geschrieben, nachdem sie sein Handy entwendet habe, behauptet der Angeklagte. Eine Aussage, die die Vorsitzende Richterin mit "jetzt wird es aber sehr abenteuerlich" quittiert.

    Laut der 22-jährigen Nebenklägerin sei das Verhältnis zwischen ihr und dem Angeklagten vor der mutmaßlichen Tat freundschaftlich gewesen. "Wir haben uns immer sehr gut verstanden. Es war immer lustig", sagt sie. So habe man öfter gemeinsam etwas unternommen, zusammen geraucht oder auf dem Bett "gechillt" und ferngesehen – auch gemeinsam mit der Lebenspartnerin des Angeklagten.

    Warum hat die Frau nicht um Hilfe gerufen?

    Bei der Schilderung der mutmaßlichen Tat kommen der 22-Jährigen die Tränen. Auf die Frage, warum sie nicht um Hilfe gerufen habe, sagt sie, sie habe sich an die Ruhezeiten der Hausordnung halten und niemanden aufwecken wollen. Erst im Nachhinein habe sie mit einem Freund aus der Wohngruppe die Rufbereitschaft angerufen, wie dieser vor Gericht bestätigt.

    Auch die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen werfen Fragen auf. Während einige Polizeibeamte, die damals die Vernehmung leiteten, die Angaben der 22-Jährigen als grundsätzlich glaubhaft bewerten, ziehen die Aussagen zweier Betreuerinnen aus der Wohngruppe diese eher in Zweifel. "Ich hatte nicht den Eindruck, dass etwas Schlimmes passiert war", erinnert sich eine von ihnen an den Anruf der jungen Frau in jener Nacht. Sie kenne den Angeklagten seit er 2008 in die Wohngruppe eingezogen sei und traue ihm eine solche Tat nicht zu. "Ich glaube nicht, dass es so wahr", sagt sie.

    Wie aus einem gynäkologischen Bericht hervorgeht, konnten bei der jungen Frau keine Verletzungen oder Abwehrspuren festgestellt werden. Laut Polizei habe jedoch ein Test, den Beamte an der Unterhose der damals 21-Jährigen vornahmen, positiv auf Sperma angeschlagen. Auch ein forensisches Gutachten konnte sowohl DNA-Spuren des 51-Jährigen an der Brust der jungen Frau als auch DNA-Spuren der 22-Jährigen an den Geschlechtsteilen des Angeklagten nachweisen.

    Angeklagter stand schon einmal wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

    Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister zeigt zudem: Der 51-Jährige stand in der Vergangenheit schon einmal wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in vier Fällen vor Gericht, war deshalb zeitweise in einer forensischen Klinik untergebracht. Dabei habe er in seiner Kindheit selbst sexuellen Missbrauch erlebt, gibt der forensisch-psychiatrische Gutachter aus seinem Gespräch mit dem Angeklagten wieder. Er attestiert dem 51-Jährigen eine leichte Intelligenzminderung. Es sei nicht auszuschließen, dass dieser während der mutmaßlichen Tat erheblich vermindert steuerungsfähig gewesen sei, vollkommen aufgehoben sei diese seiner Einschätzung nach jedoch nicht gewesen.

    Der Angeklagte habe eine "Neigung, Schwächere sexuell auszunutzen", was zukünftige Taten wahrscheinlich mache, so der Gutachter. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug sei für den 51-Jährigen aufgrund seiner geistigen Behinderung kontraproduktiv. Er empfehle die Unterbringung in einer Einrichtung, die für sexuellübergriffige Patienten sensibilisiert sei, bestenfalls ohne Mitbewohnerinnen.

    Der Prozess wird am Dienstag, 14. Mai, fortgesetzt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden