Am vergangenen Wochenende hat jemand im Bereich der Klesenmühle am östlichen Stadtrand von Gerolzhofen mit einer Kettensäge eine Menge Bäume und Sträucher gekappt. Vielleicht ging diese möglicherweise als Aufräumaktion gedachte Maßnahme in der grünen Natur jaber zu weit. Es steht nämlich der Verdacht im Raum, dass hier gegen das Naturschutzgesetz verstoßen wurde. Die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt ist über den Fall informiert und die Polizeiinspektion (PI) Gerolzhofen ermittelt.
Der Bereich, in dem Bäume und Sträucher gefällt wurden, beschränkt sich nicht nur auf einen zuvor dicht bewachsene Garten, der sich an die alte Klesenmühle, die leicht oberhalb der Kartbahn liegt, anschließt. Im Garten selbst wurden auch etliche Obstbäume umgesägt, andere Bäume, darunter Nussbäume, wurden nur leicht zurückgeschnitten und blieben stehen. Doch auch außerhalb des Gartens, entlang des alten Mühlgrabens, der an einem Feldweg entlang in Richtung Volkach-Bach verläuft, wurden mehrere Sträucher beseitigt.
Ortstermin von Polizei und Naturschutzbehörde
Das Landratsamt bestätigt auf Nachfrage den geschilderten Sachverhalt. Die Kreisbehörde habe, nachdem ihr das Abholzen der Sträucher und Obstbäume gemeldet worden war, die Polizei in Gerolzhofen um Amtshilfe und die Sicherung möglicher Beweise gebeten, berichtet Melina Bosbach von der Pressestelle des Landratsamtes. Der stellvertretende Leiter der PI Gerolzhofen, Marco Erhard, erklärt gegenüber dieser Redaktion, dass Beamte der Polizei in dem Fall bereits ermitteln. Am Freitagvormittag habe es auch einen Ortstermin mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde gegeben. Es gehe in der Folge nun darum, den Verursacher festzustellen.

Da die Ermittlungen erst angelaufen sind, sei es derzeit noch zu früh, eine Aussage darüber zu treffen, ob es sich bei dem radikalen Zurückschneiden des Gehölzes um eine Ordnungswidrigkeit oder womöglich um eine Straftat im Sinne des Naturschutzgesetzes handelt, heißt es seitens des Landratsamtes. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit würde sich die Naturschutzbehörde um die Ahndung kümmern. Das Verfolgen einer Straftat wäre dagegen Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Arbeiten waren mit Landratsamt nicht abgestimmt
Grundsätzlich, so teilt Bosbach mit, sei es außerhalb des Verbotszeitraums, der vom 1. März bis 30. September reicht, im Sinne von Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes im Rahmen einer Pflege durchaus zulässig, Hecken auf Stock zu setzen, also Stämme und Äste knapp über Bodenhöhe zu kappen. Diese Arbeiten sollten jedoch im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden, was in diesem Fall offensichtlich nicht passiert ist.
In der Regel gehe es nach Angaben der Naturschutzbehörde bei einer ordnungsgemäßen Pflege in erster Linie um die Verjüngung von Hecken und Feldgehölzen. "Dabei ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt und die Vitalisierung begünstigt wird. Weiterhin sind in Abhängigkeit der vorhandenen Strukturen immer die artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen", stellt das Landratsamt klar.

Auf diese Vorgaben wurde im konkreten Fall augenscheinlich kein großer Wert gelegt. Denn mehrere der betroffenen Holundersträucher entlang eines Grabens wurden nicht nur auf Bodenebene abgesägt. Man hat deren Wurzelstrunke mit einer Kettensäge auch zusätzlich eingekerbt, wohl um sicherzugehen, dass die Pflanze nicht weiterwächst.