Lange Zeit ließ der Investor die Bevölkerung zu seinem geplanten Windpark "Geiersberg" im Windkraftvorbehaltsgebiet WK 61 im Unklaren. Monatelang drangen Informationen nicht in die Öffentlichkeit, selbst den betroffenen Gemeinden wurden nur einige Details genannt. Erst die Recherchen dieser Redaktion seit Mai lichteten etwas den Nebel um das Vorhaben.
Spätestens nach dem Scheitern eines von Frankenwinheim und Lülsfeld angestrebten, kommunalen Flächenpoolings waren die Gemeinden ohnehin nicht mehr involviert. Zum Jahresende 2023 hatte ABO Energy erste Gespräche mit Eigentümern über die Nutzung von deren Flächen aufgenommen, die zwischenzeitlich bei fast allen zur Unterschrift führte. Jetzt, nur wenige Wochen nach Protesten von Anwohnenden, scheint das Unternehmen aber eine Informationsoffensive starten zu wollen.
Informationen im Internet ab Ende Oktober
Die vom Investor kürzlich angekündigte Internetseite soll in den nächsten Tagen online gehen. Das bestätigt ein Firmensprecher auf Nachfrage dieser Redaktion. "Wir planen, die Projektwebseite noch im Oktober zu veröffentlichen", teilt er mit, nennt jedoch keinen exakten Termin. Die Gemeinde Lülsfeld nennt auf ihrer Internetseite den 28. Oktober.

Zu finden sein wird die Homepage unter der Adresse www.windpark-geiersberg.de. Dort will das Unternehmen aus Wiesbaden die wichtigsten Informationen zu dem Vorhaben bekanntgegeben. Darüber hinaus können Interessierte über ein Kontaktformular Fragen stellen, "die wir persönlich beantworten und bei allgemeinem Interesse auch auf die Website stellen", ohne den Namen des Fragestellers zu nennen, heißt es weiter.
Noch nicht terminiert ist die schon länger im Raum stehende Informationsmesse für die Bevölkerung. Als ungefährer Zeitraum wird jetzt das erste Halbjahr 2025 mitgeteilt. Das Unternehmen informiert weiter, dass diese Veranstaltung nun doch vor dem Einreichen der Genehmigungsunterlagen stattfinden wird. Im August hieß es dazu noch: "Wenn wir den Antrag eingereicht haben."
Erstmals wurde ein grober Zeitplan genannt
Bis dahin möchte der Investor außerdem eine anschauliche Visualisierung des Windparks mit den voraussichtlich vier Windrädern erstellt haben und auf der Projekthomepage präsentieren. Dazu hat ABO Energy mehrere Vorschläge für Fotopunkte bei den Gemeinden und der Stadt im Rahmen eines Treffens mit den Bürgermeistern Herbert Fröhlich (Frankenwinheim), Thomas Heinrichs (Lülsfeld) und Thorsten Wozniak (Gerolzhofen) am 14. Oktober abgefragt.
Es war das erste Zusammentreffen in dieser Konstellation im Jahr 2024, um das der Investor gebeten hatte. In den Räumen der VG Gerolzhofen informierten Firmenvertreter zum Stand der Internetseite und zur Infomesse, nannten einen groben Zeitplan und beantworteten Fragen.

Demnach sei geplant, den Genehmigungsantrag im ersten Halbjahr 2025 einzureichen. Mit einer behördlichen Genehmigung rechne der Investor 2026/2027. "Baubeginn und Inbetriebnahme könnten damit voraussichtlich 2028 folgen", so der Unternehmenssprecher.
Sollte sich dieser Zeitplan verschieben, könnte das gesamte Projekt scheitern. Wie aus der Redaktion vorliegenden Vertragsentwürfen mit Eigentümern hervorgeht, besteht für beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls bis Ende 2028 keine Genehmigung für die Errichtung und den Bau mindestens eines Windrades erteilt wurde.
Werden Mindestabstände nicht eingehalten?
Die Bürgermeister sprechen von einem sachlichen Gespräch. Der Investor wolle im gemeinsamen Austausch stehen, so Thomas Heinrichs. Antworten erhielt er unter anderem durch die Herausgabe von vorläufigen Unterlagen. Was nicht geklärt werden konnte, ergänzt Wozniak, hätten sich die Projektverantwortlichen notiert.

Angesprochen wurden auch die Abstände der Windräder zur nächsten Wohnbebauung. Gerolzhofens Bürgermeister befürchtet nach dem Gespräch, "dass wir uns insbesondere bei unseren Forderungen zu Mindestabständen nicht komplett durchsetzen werden". Konkreter wird er nicht, meint damit aber wohl das neue Baugebiet Am Nützelbach III. Aktuell bestünden zwar überall die Mindestabstände von 800 Metern, teilt er weiter mit, aber die Planung sei nicht final.
Ob ABO Energy zu Kompromissen bereit ist, nicht nur die gesetzlichen Mindestvorgaben einzuhalten, sondern sogar darüber hinauszugehen, scheint derzeit ebenfalls ungewiss zu sein. Der Eindruck von Herbert Fröhling ist: "Hier legt sich der Investor noch nicht fest, da sich der Projektierer aktuell noch in der Planungsphase befindet." Gleichwohl beharren die Kommunen auf diesen Aspekt, wie Thomas Heinrichs betont: "Unsere Forderung deutlich über den gesetzlich zumutbaren Mindestabständen besteht immer noch."
Keine kleineren Windräder und nicht weniger als vier Anlagen
Das Unternehmen sieht aber schon jetzt die "Mindestabstände an den meisten Stellen deutlich größer als gesetzlich vorgeschrieben". Es würden mindestens 800 Meter, teilweise deutlich mehr, eingehalten. Zudem würden die Windkraftanlagen nicht auf den Außengrenzen des Vorranggebietes positioniert; wobei diese, schränkt der Sprecher ein, untereinander nicht beliebig positioniert werden könnten, aufgrund vieler Restriktionen im Plangebiet und technisch notwendiger Abstände der Anlagen.

Sicher keine Zugeständnisse wird es bei zwei Punkten geben: Kleinere Windräder als die im Mai genannten Nordex-Modelle N 175 mit einer Nabenhöhe von 179 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern sind nach Ansicht des Investors "in der Regel nicht wirtschaftlich darstellbar". Und weniger als vier Windkraftanlagen schließt er auf Anfrage ebenfalls aus.
Viel wichtiger ist laut Thorsten Wozniak aber, dass keine oder kaum spürbare Beeinträchtigungen auf die Anwohnenden zukommen, vor allem beim Schattenwurf und Schall. "Da bin ich zuversichtlich, dass es nicht nur im Interesse der Stadt, sondern auch im Interesse des Investors liegt, dass die gesetzlichen Vorgaben positiv übertroffen werden."