Drei neue Bauplätze will die Gemeinde Wasserlosen in ihrem Gemeindeteil Burghausen schaffen. Die Aufstellung des nötigen Bebauungsplanes "Burghausen Nord" entpuppt sich allerdings als ziemlich langwierig. Denn der Standort am Schwabbach beinhaltet auch das Thema "Überschwemmungsgebiet – ja oder nein".
Fast ein Jahr Pause herrschte für den Gemeinderat auf dem Weg der Verwirklichung des kleinen Baugebiets, erklärte Bürgermeister Anton Gößmann in der Sitzung im Rathaus in Greßthal. Denn bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans nahm vor allem die Wassersituation der Planungsfläche breiten Raum ein und musste erst geklärt werden.
Hochwasser hat es dort bereits gegeben
Zwei Positionen stehen dabei gegenüber, erklärte Planer Ralf Krämer dem Gremium: Das Umweltamt des Landratsamts Schweinfurt spricht von einem "faktischen Überschwemmungsgebiet" des Schwabbachs, weil es dort bereits Hochwasser gegeben habe. Deshalb dürfe dort nichts unternommen werden, was die Wasserrückhaltung beeinträchtige. Außer, die Gemeinde könne nachweisen, dass sich die Situation durch die Bebauung nicht verschlechtere.
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen dagegen erkennt kein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Das Einzugsgebiet des Baches an der Stelle sei circa 2,63 Quadratkilometer groß, aber so klein, dass es dafür keine verlässliche Berechnung der Wasserspiegellage gebe. Diese Behörde könne laut Krämer dem Baugebiet zustimmen, wenn die östliche Baugrenze von fünf auf zehn Meter vergrößert wird, womit der Gemeinderat einverstanden war. Zudem müsse eine sogenannte Hochwasser angepasste Bauweise verwendet werden, also etwa keine Ölheizung oder höher gesetzte Lichtschächte.
Entsprechende Vorrichtungen am und im Gebäude
Die Überschwemmung 2019 hatte eher in der plötzlichen Verstopfung des Grabens beziehungsweise der Durchlässe ihre Ursache, sagte Gößmann. Die Gemeinde halte diese zwar frei. Aber den potenziellen Bauherren müsse klar sein, dass der Bach über sein Ufer treten könne und dass sie entsprechende Vorrichtungen im und am Gebäude vorsehen müssten.
Es sei ein flacher Graben, der als Biotop gelte und nicht zugeschüttet werden dürfe, erläuterte der Planer. Deshalb müsse jeder der drei Bauplätze auch eine sechs Meter breite Überfahrt als Zugang von der Straße "An der Klinge" her erhalten. Zudem müsse im Bereich des Radweges zur Staatsstraße hin ein Sichtdreieck erhalten bleiben, was sie bebaubare Fläche weiter einschränke.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Bei einem Verkauf der drei Bauplätze, bei denen im Übrigen alle Dachformen und –neigungen erlaubt werden sollen, müsse den Käufern die Wassersituation kommuniziert werden, war sich der Gemeinderat einig. Die Empfehlung von Schutzvorkehrungen gegen Hochwasser werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die nächsten Schritte zur Aufstellung des Bebauungsplans sind jetzt eine erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.