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Gerolzhofen: Neue Corona-Regeln: Badegäste durften nicht ins Geomaris

Gerolzhofen

Neue Corona-Regeln: Badegäste durften nicht ins Geomaris

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    Am Sonntag durften Kinder über zwölf Jahre nicht ins Geomaris, wenn sie keinen PCR-Test vorlegen konnten.
    Am Sonntag durften Kinder über zwölf Jahre nicht ins Geomaris, wenn sie keinen PCR-Test vorlegen konnten. Foto: Symbolbild DLRG

    Für einige Besucherinnen und Besucher des Geomaris in Gerolzhofen gab es am Sonntag eine böse Überraschung: Ihnen wurde vom Kassenpersonal der Zutritt verweigert. Der Grund dafür lag in den verschärften Corona-Maßnahmen, weil durch die hohe Auslastung der Intensivbetten in den bayerischen Kliniken die Corona-Ampel auf Gelb gesprungen war.

    Ein Grund, dass angereiste Gäste nicht ins Schwimmbad durften, war: Die Besucher hatten trotz der neuen Regelung noch keine FFP2-Maske dabei. Auf der Homepage des Bads stand dazu zu lesen: "Ab dem 7. November sind wir aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet, folgende Maßnahmen umzusetzen: Personen ab 16 Jahren benötigen eine FFP2-Maske. Für Kinder ab sechs Jahren reicht eine OP-Maske."

    Kinder mit PCR-Test

    Eine weitere neue Regel war am Sonntag ebenfalls im Internet auf der Homepage des Bades nachzulesen und wurde am Sonntag auch konsequent am Geomaris-Einlass umgesetzt: "Nach der seit Sonntag geltenden '3 G plus'-Regelung haben nur noch Personen Zutritt ins Geomaris, die geimpft und nachweislich genesen sind oder Personen, die einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist." Diese Pflicht mit dem PCR-Test gelte im Geomaris bereits für Kinder ab zwölf Jahren. Nur Kinder unter zwölf seien von der Nachweispflicht ausgenommen, hieß es ergänzend.

    Neben diesen neuen Regeln sorgten außerdem unzutreffende Telefonauskünfte für Ärger an der Kasse. Badegäste hatten sich am Samstag vorab informiert, wann denn die neuen Corona-Regeln im Geomaris aktiv werden, und da hatte man ihnen noch gesagt, dass dies erst ab Montag der Fall sei. Als die Anrufer am Sonntag dann ins Bad wollten, galten andere Vorschriften als am Telefon angekündigt.

    In der Tat gab es von der Geomaris-Leitung zunächst die Entscheidung, die neuen Regeln erst ab Montag in Kraft zu setzen. Dies wurde allerdings vom Gerolzhöfer Bürgermeister Thorsten Wozniak am Sonntagvormittag aus seinem Urlaub heraus korrigiert. Er wies das Geomaris-Personal telefonisch an, dass bereits – wie es rechtlich korrekt ist – schon am Sonntag, also sofort, die neuen Gelbe-Ampel-Regeln umzusetzen seien.

    Bedauern wegen Unannehmlichkeiten

    Er bedauere es sehr, dass es zu Unannehmlichkeiten für Gäste gekommen sei, die das Bad nicht betreten durften, betont Bürgermeister Wozniak. Aber die Änderungen bei der Corona-Ampel seien während des Wochenendes aktiv geworden – und damit an Tagen, an denen die Geomaris-Betriebsleitung, die Stadtverwaltung und die Verwaltungsgemeinschaft nicht besetzt waren. "Konkrete Umsetzungshinweise von übergeordneten Behörden für die neuen Regeln gab es erst am Montagvormittag", sagt der Bürgermeister. "Das ist alles sehr ungut." Trotzdem habe er schon für Sonntag auf die neue Entwicklung reagieren müssen. 

    Da beim Hochfahren von "3 G" auf den Status "3 G plus" der Grundsatz herrscht, dass statt eines Schnelltests dann nur noch der PCR-Test entsprechende Wirkungsamkeit entwickeln kann, habe er dies auch analog auf den Schwimmbad-Besuch von Schülern angewandt, erklärt Wozniak. Im Laufe des Montags klärte sich diese Interpretationsfrage dann: Für Schülerinnen und Schüler gilt auch bei "3 G plus" weiterhin die alte 3-G-Regelung. Das hieß für den Montag: Alle, die zur Schule gehen und dort regelmäßig getestet werden, brauchten weiterhin keinen Testnachweis vorzulegen, wenn sie ins Geomaris wollen. Hier reichte beispielsweise ein Schülerausweis.

    Weitere Verschärfungen

    Man hatte im Geomaris also etwas übers Ziel hinaus geschossen. Deswegen sollten dann am Montagmittag die auf der Homepage veröffentlichten Einlass-Regeln abgeändert werden. Doch dies war nicht mehr nötig. Denn die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums ist am Montag wegen der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen auf Rot gesprungen. Damit gelten ab Dienstag weitere Verschärfungen der Zutritts- und Testregeln.

    Konkret gilt ab diesem Dienstag im Geomaris und in den städtischen Museen die "2-G-Regel": Zutritt nur noch für Geimpfte oder für Genesene. Ausgenommen sind von dieser Beschränkung nur Kinder unter zwölf Jahren, weil für sie in Europa noch kein Corona-Impfstoff zugelassen ist. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf gelten die bisherige Ausnahmeregelungen nicht mehr. Sie dürfen also ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis nicht mehr ins Kino, Museum, Schwimmbad oder zum privaten Sport-Training in der Halle.

    Mit Kindern zum Essen?

    Zeigt die Corona-Ampel bayernweit auf Rot, bleibt Ungeimpften überall dort, wo bisher die 3-G-Regel galt, der Zutritt verwehrt. Ausnahmen gelten in der Gastronomie, in Hotels und bei Friseuren oder Fußpflegern. Hier gilt weiterhin "3 G plus" mit einem negativem PCR-Test. Mutmaßlich (denn Genaueres ist noch nicht klar) brauchen Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht getestet werden, trotz roter Ampel auch hier keinen PCR-Test, weil sie den PCR-Getesteten pauschal gleichgestellt sind.  

    Seitens des Landkreises werden kostenlose PCR-Tests nur noch im Testzentrum angeboten, allerdings nur für anspruchsberechtigte Personen, also zum Beispiel für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, die einen Berechtigungsschein der Einrichtung vorzeigen können, oder für Personen, deren Corona-Warn-App nach einem möglichen Kontakt zu einem Infizierten ein "erhöhtes Risiko" anzeigt.

    Wer den Test nur braucht, um vielleicht ein Konzert, eine Gaststätte oder eben ein Schwimmbad zu besuchen, der ist beim Testzentrum fehl am Platz. Für den stehen nur die PCR-Testmöglichkeiten bei Hausärzten oder in Apotheken zur Verfügung. Und diese Tests sind in der Regel kostenpflichtig.

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