In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Frankenwinheim ging es hauptsächlich um die Bekanntgabe der Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2018 bis 2021 und die Vorschläge des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV), die eventuell daraus für die Gemeinde in ihrer politischen Arbeit zu ziehen sind. Der geschäftsführende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Johannes Lang, stellte detailliert und sehr ausführlich die Vorschläge vor.
Der Prüfungsverband als "Rechnungshof der Kommunen" hat insbesondere die Aufgabe, die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze bei seinen Mitgliedern zu prüfen und diese in Fragen mit finanziellen oder wirtschaftlichen Auswirkungen zu beraten. Positiv hervorgehoben wurden die Finanzen der Gemeinde, die dadurch finanzielle Bewegungsfreiheit und die Investitionen von 2,9 Millionen Euro im genannten Zeitraum.
Spielraum dank hoher Rücklagen
Auch die vorhandenen Rücklagen zeigen einen ausreichenden Spielraum für zukünftige Investitionen auf. Im Bereich Bauwesen schlägt der Prüfungsverband eine etwas detailliertere und transparentere Auflistung und eine Verbesserung der Aktenordnung bei der Dokumentation von Ausführungsleistungen vor. Nach Kenntnisnahme dieser Prüfung durch den BKPV nahm der Rat gleich in mehreren Tagesordnungspunkten die Umsetzung der Vorschläge in Angriff. So wurde der Zeitpunkt der Einführung der getrennten Abwassergebühr einstimmig auf 01. Januar 2026 festgelegt. Die Gebührenkalkulation über einen Zeitraum von zwei Jahren sei dann präziser bei der Umsetzung. Vorherige Gemeinderatsbeschlüsse zu diesem Thema wurden damit aufgehoben.
Auch die geplante Initiative eines Bürgers in Brünnstadt für einen Bebauungsplan von vier Einfamilienhäusern auf privatem Grund führte zu einer ausführlichen Diskussion, da sich die Bauabsichten des Investors zum Nachteil der Gemeinde veränderten. Letztlich sah man einstimmig von dieser Maßnahme ab und beschloss gleichzeitig, zeitnah ein gemeindliches Baugebiet in Brünnstadt zu forcieren.
Erlass einer neuen Hebesatzung umstritten
Unterschiedliche Meinungen gab es auch beim Erlass einer neuen Hebesatzung für die Grund- und Gewerbesteuer. Noch immer sind nicht alle Grundsteuermessbeiträge vom Finanzamt ausgestellt worden und es ist damit zu rechnen, dass auch in den nächsten Jahren noch Unstimmigkeiten bei der Berechnung auftreten. Die Ratsmitglieder beschlossen daher mit einer Mehrheit, den Hebesatz seit 2007 bei der Gewerbesteuer bei 305 Prozent (üblich sind 310 Prozent) zu lassen und die Grundsteuer B auf 270 Prozent zu senken (vorher 300 Prozent), um die Belastungen der Bürger in Grenzen zu halten. Eine regelmäßige jährliche Überprüfung der Hebesätze wird angeraten.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit einer Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Einstimmig beschloss man, keine Verwaltungsgebühren mehr bei Bestattungsgebühren zu verlangen. Dieser Punkt wird nun in der Satzung gestrichen.
Ein Antrag auf eine isolierte Befreiung bei der Errichtung eines Carports mit Pultdach in der Johann-Laufer-Straße wurde abgelehnt, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Dem Umbau bzw. der Erweiterung einer bestehenden Scheune und Umnutzung zu einer Schreinerei in der Johann-Pfriem-Straße wurde nach Einsicht in die Planung einstimmig zugestimmt.
Bei der Bekanntgabe von Beschlüssen, bei denen die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist, gab der Bürgermeister Herbert Fröhlich den Erwerb eines Grundstückes in der Schallfelder Straße, die Vergabe der Tiefbauarbeiten am Fußweg im Schlossgarten II, die Wegeinstandsetzung im Frankenwinheimer Wald und die Bestellung für zwei Absauganlagen für das Feuerwehrgerätehaus bekannt.