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Gerolzhofen: Nicht geeichte Wasserzähler: Landesamt für Maß und Gewicht prüft mögliches Bußgeld gegen die Stadt Gerolzhofen

Gerolzhofen

Nicht geeichte Wasserzähler: Landesamt für Maß und Gewicht prüft mögliches Bußgeld gegen die Stadt Gerolzhofen

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    Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht prüft derzeit, ob und in welcher Höhe die Stadt Gerolzhofen Bußgeld zahlen muss, weil Wasserzähler im Einsatz sind, deren Eichzeit teils seit Jahren abgelaufen ist.
    Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht prüft derzeit, ob und in welcher Höhe die Stadt Gerolzhofen Bußgeld zahlen muss, weil Wasserzähler im Einsatz sind, deren Eichzeit teils seit Jahren abgelaufen ist. Foto: Symbolbild Klaus Vogt

    Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) prüft derzeit eigenen Angaben nach, ob es gegen die Stadt Gerolzhofen ein Verfahren wegen begangener Ordnungswidrigkeiten eröffnet. Dies ist das Ergebnis einer Nachfrage dieser Redaktion bei der Behörde in München. Hintergrund ist der nicht erfolgte Austausch von Kaltwasserzählern im Gerolzhöfer Stadtgebiet, bei denen, wie berichtet, die sechsjährige Eichfrist teilweise seit mehreren Jahren abgelaufen ist.

    Für den Austausch der Wasserzähler ist die Stadt in Eigenregie verantwortlich. Bürgermeister Thorsten Wozniak hatte gegenüber dieser Redaktion mehrere Gründe genannt, weshalb es Mitarbeitern in den vergangenen Jahren nicht in allen Fällen möglich war, Wasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen war, rechtzeitig zu ersetzen. Unter anderem begründete Wozniak dies damit, dass Hausbesitzer nicht immer erreichbar und Hausbesuche während der Corona-Pandemie nicht im notwendigen Umfang möglich gewesen seien. Insgesamt müssten (Stand Anfang März 2022) noch gut 70 Zähler mit abgelaufener Eichfrist ausgetauscht werden.

    Verwaltung hat bis Anfang April Zeit, sich zu äußern

    Nach Auskunft des LMG hat die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen noch bis zum 4. April Zeit, sich ihm gegenüber in der aufgrund einer Verbraucherbeschwerde ins Rollen gekommenen Sache zu äußern. Daraufhin werde das LMG den Sachverhalt prüfen und bewerten.

    Welche Folgen sich für die Stadt Gerolzhofen daraus ergeben, ist noch nicht entschieden. Für Verstöße gegen das seit 1. Januar 2015 geltende Eichgesetz gebe es laut LMG – anders als etwa bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht – keinen festgelegten Bußgeldkatalog. Eine Rolle bei der Festsetzung eines möglichen Bußgelds spielen unter anderem Faktoren wie die Anzahl der verwendeten nicht geeichten Wasserzähler und inwieweit deren Verwendung den Verantwortlichen tatsächlich schuldhaft anzulasten sein.

    Vorsichtig geschätzt spricht ein Mitarbeiter des LMG gegenüber dieser Redaktion im Fall der Stadt Gerolzhofen von einem möglichen Bußgeld im "maximal vierstelligen Bereich", also deutlich unter dem laut Eichgesetz vorgesehenen maximalen Bußgeld von 50.000 Euro.

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