Im Moment vergibt er keine Termine für gynäkologische Operationen, die nicht dringend notwendig sind. Es sei denn, seine Patientinnen akzeptieren das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, sie bekämen – wie Privatpatientinnen – eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für privatärztliche Leistung). Einige hätten nach seiner ausführlichen Information ihrer Kasse einen Kostenvoranschlag vorgelegt, der aber abgelehnt worden sei mit der Aufforderung, den Arzt zu wechseln, sagt Schwind und nennt Zahlen: Nach der neuen Regelung bekomme er für eine Gebärmutterentfernung bei einer Kassenpatientin 100 Euro. 2006 waren es 150 Euro.
SCHWEINFURT