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GRAFENRHEINFELD: Passende Nummernschilder sind aus

GRAFENRHEINFELD

Passende Nummernschilder sind aus

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    Nummernschild reingeknört: Klaus Burger ist nicht glücklich mit dem Provisorium. Doch der Grafenrheinfelder bekam kein passendes kleineres Kennzeichen von der Zulassungsstelle, weil die 54 zulässigen Buchstaben-Zahl-Kombinationen alle vergeben sind.
    Nummernschild reingeknört: Klaus Burger ist nicht glücklich mit dem Provisorium. Doch der Grafenrheinfelder bekam kein passendes kleineres Kennzeichen von der Zulassungsstelle, weil die 54 zulässigen Buchstaben-Zahl-Kombinationen alle vergeben sind. Foto: Foto: Waltraud Fuchs-Mauder

    Klaus Burger hat sich vor drei Jahren einen Ford Mustang zugelegt. Das US-Fahrzeug hat am Heck eine relativ kleine Einbuchtung fürs Nummernschild – maximal 33 x 15 Zentimeter. Von der Zulassungsstelle des Landratsamts Schweinfurt wollte er ein passendes, zweizeiliges kleines Nummernschild haben, hat es aber nicht bekommen. Grund: Dem Landkreis Schweinfurt, so heißt es im Landratsamt, seien nur wenige Buchstaben und Ziffern für derartige kleine Schilder zugeteilt worden – und die 54 möglichen Nummern alle vergeben.

    Burger musste also, wenn er eine Zulassung für den Wagen wollte, ein „normales“ einzeiliges Kennzeichen akzeptieren. Die Behörde gab ihm mit „SW - I 38“ noch eine relativ kurze Variante, aber für die vorgesehene Ausbuchtung war das Kennzeichen immer noch zu groß. Also musste der Halter das Schild irgendwie reinbiegen, auch wenn's natürlich nicht wirklich hübsch aussieht.

    Kürzlich hat der Mustang-Fahrer in der Zulassungsstelle wieder einmal nachgefragt, ob sich etwas getan hat, ob etwa im Zuge der Zusammenarbeit der Zulassungsstellen zwischen Stadt und Landkreis Schweinfurt eine passende Kombination frei geworden ist. Negativ. Dabei stört ihn neben dem unschönen Anblick auch der Ärger, den er mit der Polizei hat, wenn er bei einer Verkehrskontrolle mal angehalten wird. „Die regen sich jedes Mal auf, weil das Nummernschild etwas geknickt ist.“ Dann erzählt er ihnen, dass er vom Landratsamt kein anderes, passendes bekommen hat.

    Dass es für Burger zurzeit tatsächlich kein passendes Format für den Ford Mustang geben kann, bestätigt auf Anfrage der Pressesprecher des Landratsamts. Die Zulassungsbehörde dürfe nur 54 SW-Kombinationen für kleine Schilder vergeben, und zwar die Buchstaben B, F, G, I, O, Q mit jeweils den Zahlen 1 bis 9 hintendran, sämtliche zulässigen Kombinationen seien an Fahrzeuge ausgegeben.

    Rechtsgrundlage sei die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): § 8, Absatz 1, Seite 4 mit Anlage 2 . Die genannten Buchstaben-/Zahlenkombinationen seien dem Landkreis vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zugeteilt worden, weitere Varianten nicht erlaubt. Aber: Eine leichte Biegung des Schildes sei „ganz offiziell zugelassen“. Ein Schreiben des Verkehrsministeriums weise daraufhin, „dass die Schilder schräg gestellt oder leicht geknickt werden könnten“.

    Landrat Harald Leitherer habe wegen der kleinen zweizeiligen Kennzeichen vor etwa drei Jahren das Bayerische Staatsministerium des Innern angeschrieben, auch weil die US-Amerikaner im Schriftbild kleinere Buchstaben und Ziffern auf ihren Autos verwenden dürften. Nach einer Abklärung zwischen Verkehrs- und Innenministerium sei dem Landratsamt Schweinfurt mitgeteilt worden, dass keine Änderung erfolgen werde.

    Wenn denn für das kleine zweizeilige Nummernschildformat 33 x 15 Zentimeter nach „SW“ aus Platzgründen nur jeweils ein Buchstabe und eine einstellige Zahl (1 bis 9) erlaubt ist, so liegt zwischen Stadt und Landkreis wohl eine gewisse Verteilungsungerechtigkeit vor: Dem Kreis sind bei 103 000 zugelassenen Fahrzeugen nur sechs Buchstaben zugewiesen, die mit den Zahlen 1 bis 9 kombiniert werden dürfen – ergibt 54 kleine Nummernschilder; der Stadt Schweinfurt aber stehen die restlichen 20 (!) zugelassenen Buchstaben des Alphabets zu, jeweils mit 1 bis 9 kombinierbar – ergibt bis zu 180 kleine Nummernschilder. Dabei kommt die Stadt nur auf rund 41 000 zugelassene Fahrzeuge.

    Könnte die kreisfreie Stadt dem Landkreis da nicht – generös – etwas von ihrem nicht ausgeschöpften Fundus abgeben und den Klaus Burger in Grafenrheinfeld damit ein wenig glücklicher machen? Nein, das geht nicht. Er kann nur aus dem Nummern-Pool des Landkreises bedient werden, weil er dort seinen Wohnsitz hat, sagen die Experten der Stadt wie des Kreises.

    Das Problem sei erkannt, weil aber Kennzeichen-„Biegen“ erlaubt ist, habe das Landratsamt „keinen Handlungsspielraum“, um seinem Bürger ein passendes Kennzeichen zu geben. Einziger Hoffnungsschimmer: „Herr Burger kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen bezüglich einer Reservierung eines Kurzkennzeichens, das ihm dann zugeteilt werden kann, sofern/sobald eines frei wird“, so die Behörde.

    Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit, Klaus Burger zu helfen. Wenn sich Stadt und Kreis auf eine Neuaufteilung der Erkennungsbuchstaben einigen und das Landkreis-Kontingent erhöhen würden, wäre das Wirtschaftsministerium bereit, „das notwendige Einvernehmen zu erteilen“ (siehe Interview rechts).

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