Das regnerisch Wetter ist vorbei, die Sonne strahlt vom Himmel. Dies nehmen einige Mitmenschen zum Anlass, ihr Auto vom Straßenschmutz der vergangenen Tage zu befreien. Doch Vorsicht: Das Reinigen des fahrbaren Untersatzes in einer der öffentlich zugänglichen Waschstraßen ist wegen der momentan geltenden Ausgangsbeschränkungen derzeit nicht erlaubt.
Diese Erfahrung mussten in den vergangenen Tagen gleich mehrere Autofahrer machen, die an den Waschanlagen im nördlichen Stadtgebiet von Gerolzhofen gerade ihr Auto wuschen beziehungsweise noch in der Warteschlange standen. Polizeibeamte erschienen und verteilten vor Ort reihum Ordnungswidrigkeitsanzeigen.
Erste Polizeihauptkommissarin Margit Endres, Leiterin der Polizeiinspektion Gerolzhofen, bestätigt dies. Im Zuge der Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie habe das Bayerische Innenministerium in einer Positivliste genau aufgelistet, was derzeit erlaubt und möglich ist und was nicht. Autowaschanlagen dürfen demnach weiterhin geöffnet haben, sagt Margit Endres. Allerdings ist die Nutzung der Autowaschanlage nur für Gewerbetreibende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlaubt.
Im Umkehrschluss bedeutet ist: Das Autowaschen im privaten Bereich ist derzeit kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen. "Die Polizei ist angehalten, Verstöße konsequent zu verfolgen", macht die Leiterin der Gerolzhöfer Polizei deutlich.