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Schweinfurt: Prozess in Schweinfurt: 43-Jähriger soll gedroht haben, seiner Ex-Frau und ihrem Neuen "die Köpfe abzuschneiden"

Schweinfurt

Prozess in Schweinfurt: 43-Jähriger soll gedroht haben, seiner Ex-Frau und ihrem Neuen "die Köpfe abzuschneiden"

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    Wegen der Drohung, er wolle ihr und ihrem neuen Lebensgefährten "die Köpfe abschneiden", stand jüngst ein 43-Jähriger in Schweinfurt vor Gericht (Symbolbild).
    Wegen der Drohung, er wolle ihr und ihrem neuen Lebensgefährten "die Köpfe abschneiden", stand jüngst ein 43-Jähriger in Schweinfurt vor Gericht (Symbolbild). Foto: Oliver Berg, dpa

    Am ersten Weihnachtsfeiertag vergangenen Jahres erhält die Cousine eines 43-jährigen Schweinfurters von diesem ein Foto per WhatsApp. Es zeigt dessen getrennt lebende Ehefrau mit neuem Lebensgefährten – darunter die Worte: "Ich schlage ihnen die Köpfe ab". Zwei Tage später erfährt der bei seinem Bruder in Duisburg weilende 43-Jährige, dass sich der "Neue", für den seine Frau ihn verlassen hatte, soeben im gemeinsamen Haus in Schweinfurt aufhalte.

    In diesem Moment habe er beschlossen, seine Noch-Gattin und deren Lebensgefährten "tatsächlich umzubringen". Das jedenfalls wirft ihm der Staatsanwalt vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt vor, "strafbar als Bedrohung mit einem Verbrechen in zwei selbstständigen Fällen".

    Dass die Morddrohung durchaus ernst gemeint war, dafür finden sich noch am selben Tag ausreichend Hinweise. Das bedrohte Paar schaltet am 27. Dezember die Polizei ein, die etliche Telefonate des Angeklagten auf seiner Fahrt vom Ruhrpott nach Schweinfurt an seine Ex mithört, in denen er ihr und ihrem Lebensgefährten droht: "Ich komme und schneide euch die Köpfe ab."

    Ein Samurai-Schwert im Kofferraum

    Die Polizei lässt nun in den Telefonaten des Angeklagten mit seiner getrennt lebenden Frau immer wieder geschickt dessen Standort erfragen – und wann er wo ankommt. Sie erwartet ihn und seinen Bruder, der ihn begleitet, bereits mit drei Streifenwagen.

    Als sie nachts eintreffen, nehmen die Beamtinnen und Beamten beide in der Innenstadt fest. Der Angeklagte hat in der hinteren Hosentasche ein Karambitmesser, im Kofferraum des Wagens liegt ein "Samurai-Schwert mit scharfer Klinge", so ein Polizeizeuge.

    Der Angeklagte bestreitet seine mehrfach geäußerten Morddrohungen, obgleich sie dokumentiert sind. Sein Verteidiger macht ihn auf den Widerspruch aufmerksam. In seiner Erklärung an das Gericht räumt er dagegen ein: "Mir ist klar, dass ich falsch gehandelt und einen großen Fehler gemacht habe." Es sei ihm wichtig, sich bei seiner Noch-Ehefrau zu entschuldigen.

    Er habe aber "nie vorgehabt, meine Frau umzubringen", sondern sei nach Schweinfurt gefahren, um mit ihr zu reden. Das Schwert und das Messer habe er einem Neffen in Duisburg schenken wollen, aber vergessen, die Waffen dort aus dem Wagen zu nehmen. Zur Enthauptung seien sie nicht gedacht gewesen.

    Ex-Frau nimmt Angeklagten in Schutz

    Doch genau das legen Tondokumente und die WhatsApp-Drohung nahe. Der Angeklagte aber beteuert: "Ich wollte nur auf mich aufmerksam machen." Er habe von seiner Frau, mit der er zwei Kinder hat, erwartet, dass sie "Respekt vor 20 Jahren Ehe" hat und mit der Beziehung zu ihrem neuen Partner bis nach der Scheidung warte. Das tat sie nicht.

    Doch als Zeugin vor Gericht nimmt sie ihn nun maximal in Schutz. Nie sei er ihr gegenüber aggressiv geworden. "Er ist ein guter Mensch", sagt sie. "Andere Leute" aus seinem Umfeld hätten ihn offenbar zu Drohungen aufgewiegelt. "Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie ihrem Mann verziehen haben", sagt die Kammervorsitzende.

    Nach anfänglicher Untersuchungshaft ist der Angeklagte seit Wochen schon in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. Laut Gericht steht im Fall einer psychischen Erkrankung des 43-Jährigen auch dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung im Raum. Ein Sachverständiger wird dazu noch sein Gutachten vortragen.

    Die Vernehmung des Bruders des Angeklagten war schnell vorbei. Er machte als Verwandter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Prozess wird am Montag, 17. Juli, fortgesetzt.

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