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Schweinfurt: Prozess wegen Geheimnisverrats: Berufungsverfahren gegen AfD-Politiker Richard Graupner startet in Schweinfurt

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Prozess wegen Geheimnisverrats: Berufungsverfahren gegen AfD-Politiker Richard Graupner startet in Schweinfurt

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    Der AfD-Stadtrat Richard Graupner musste sich im Oktober 2021 vor dem Amtsgericht verantworten, weil er Dienstgeheimnisse verraten haben und für einen Freund weitere sensible Daten eingeholt haben soll.
    Der AfD-Stadtrat Richard Graupner musste sich im Oktober 2021 vor dem Amtsgericht verantworten, weil er Dienstgeheimnisse verraten haben und für einen Freund weitere sensible Daten eingeholt haben soll. Foto: Silvia Gralla

    An diesem Dienstag, 15. November, 9 Uhr, startet das Berufungsverfahren gegen Richard Graupner wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses vor dem Landgericht Schweinfurt. Der AfD-Bezirkschef, Landtagsabgeordnete und Schweinfurter Stadtrat wurde im Oktober 2021 vom Amtsgericht freigesprochen. Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert ging in Berufung, weil er Graupners Schuld als erwiesen sah.

    Der AfD-Politiker war zur angeklagten Zeit Hauptkommissar und Leiter einer Fahndungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Werneck-Schweinfurt. 2018 soll er einem Bekannten, gegen den damals wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und Körperverletzung ermittelt worden war, Informationen aus einem internen System der Polizei zugespielt haben. Außerdem warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, 2017 einmal eine Abfrage eines Fahrzeug-Halters, ein anderes Mal die Adresse einer Person in Schweinfurt, beides durch dienstliche Abfragen erlangt, weitergegeben zu haben.

    Im Kern ging es um drei Sachverhalte, die als zwei Ordnungswidrigkeiten und eine Straftat gewertet worden waren. Graupners Verteidiger, Michael Schulze aus Schweinfurt und Moritz Wahlster-Bode aus Augsburg, hatten für Freispruch plädiert. Dem folgte das Gericht schließlich. "Mit der für eine Verurteilung erforderlichen Gewissheit konnte das Gericht nach durchgeführter Beweisaufnahme die Vorwürfe gegen den Angeklagten nicht feststellen", hieß es in der Urteilsbegründung.

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