Wieder einmal wird vor dem Landgericht Schweinfurt keine Anklage verlesen, sondern eine "Antragsschrift". Das ist stets so, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Mensch erhebliche Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll und deshalb nicht bestraft werden kann. Dann droht im Falle einer Verurteilung nicht das Gefängnis, sondern eine grundsätzlich unbefristete Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie. Zum Schutz der Allgemeinheit.
Schweinfurt