Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Schweinfurt: Quittung für zwei Männer: Mehr als drei Jahre Haft für schweren Wohnungseinbruchdiebstahl

Schweinfurt

Quittung für zwei Männer: Mehr als drei Jahre Haft für schweren Wohnungseinbruchdiebstahl

    • |
    • |
    Mehr als drei Jahre Haft erhielten zwei Männer für schweren Wohnungseinbruchdiebstahl (Symbolfoto).
    Mehr als drei Jahre Haft erhielten zwei Männer für schweren Wohnungseinbruchdiebstahl (Symbolfoto). Foto: l (Symbolfoto)Foto Silas Stein

    Am dritten Verhandlungstag ist das Urteil gefallen: Den 22-jährigen Angeklagten verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen, fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung und Fahrraddiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Sein 25-jähriger Mitangeklagter muss wegen des nächtlichen Wohnungseinbruchs, zweier Sachbeschädigungen und ebenfalls eines Fahrraddiebstahls drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Ältere nahm das Urteil an.

    Den beiden Männern war vorgeworfen worden, in einer Nacht im letzten Oktober gleich zwei Einbrüche begangen zu haben, wobei der Jüngere einen 69-jährigen Hausbewohner mit einem Küchenmesser leicht verletzt habe. Zunächst hätten sie eine verschlossene Garage geöffnet und wohl zusammen mit einem Dritten drei Fahrräder gestohlen. Mit diesen Bikes hätten die zwei Angeklagten das Diebesgut, das sie später beim Einbruch in ein Wohnhaus erbeuteten, dann auch abtransportiert. In das Wohnhaus seien sie gelangt, indem sie ein Kellerfenster einschlugen. Der 25-Jährige habe nach seiner Festnahme auch noch in der Schweinfurter Haftzelle randaliert und dann nach seiner Verlegung zur Inspektion Bad Kissingen die Zellenmatratze zerstört.

    Socken, Handtücher, Alkohol als Beute

    Beweisprobleme zu den einzelnen Vorgängen gab es kaum. Zum einen hatten die Angeklagten weitgehende Geständnisse abgelegt, zum anderen wurden die gestohlenen Fahrräder und Waren aus dem Wohnhaus bei ihnen gefunden. Den 25-Jährigen traf eine Polizeistreife an, als er mit dem geklauten Rad und etlichen Taschen voller Diebesgut unterwegs war. Der 22-Jährige wurde in seiner Unterkunft mit Beutestücken angetroffen und gefasst. Zum Zeitpunkt der Taten standen sie unter Einfluss von Cannabis und Medikamenten. Seither sitzen beide in Untersuchungshaft.

    Gestohlen und in vor Ort vorgefundene Taschen gestopft hatten die Angeklagten nach den Worten der Kammervorsitzenden alles, was sie einigermaßen für wertvoll hielten: "Verpackte Socken, Handtücher, Bargeld, Alkohol, Geldbeutel, mit und ohne Inhalt." Vor dem Landgericht landeten sie, weil die Staatsanwaltschaft im Hauptanklagepunkt schweren räuberischen Diebstahl zugrunde gelegt habe, was eine Strafe ab fünf Jahren aufwärts zur Folge hätte. Dabei blieb die Staatsanwältin auch in ihrem Plädoyer. Sie forderte für den 22-Jährigen, der den aufgeschreckten Hausbewohner mit einem Messer leicht am Daumen verletzt habe, sechs Jahre und zehn Monate Haft – und für den 25-Jährigen sechseinhalb Jahre.

    Das Gericht geht von Fahrlässigkeit aus

    Die Verteidigerin des 22-Jährigen plädierte auf eine Strafe von maximal zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Anwalt des 25-Jährigen monierte den Antrag der Staatsanwältin als viel zu hoch, der Messereinsatz des 22-Jährigen könne seinem Mandanten nicht zugerechnet werden. Drei Jahre und drei Monate seien angemessen. Genau so urteilte am Ende auch die Kammer.

    Warum kam das Gericht insgesamt zu einem Urteil, das für beide Angeklagte so deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegt? Insbesondere bezüglich der leichten Schnittverletzung des Hausbewohners am Daumen ging die Kammer lediglich von einer Fahrlässigkeit des Angeklagten aus, nicht von Vorsatz zu einem gezielten Angriff. Bei diesem Hauptaspekt aber liege der Strafrahmen deutlich unter dem für schweren räuberischen Diebstahl. "Mit diesem Ergebnis können Sie eigentlich zufrieden sein", sagte die Vorsitzende an beide Angeklagte. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden