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Rauchverbot: viele offene Fragen

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Rauchverbot: viele offene Fragen

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    Wenn die stärkste Fraktion im Bayerischen Landtag eine Sache entscheidet, dann ist sie eigentlich entschieden, auch wenn sie noch nicht vom Landtag abgesegnet ist. So glauben denn auch die meisten Bürger im Freistaat, dass die Sache mit dem Rauchverbot eine beschlossene sei und uns ab 1. Januar qualmfreie Gaststätten beschert. Das wird vermutlich auch so sein. Aber was ganz Genaues weiß man halt doch noch nicht, auch nicht in der Schweinfurter Stadtverwaltung. Genauer gesagt, im Amt für öffentliche Ordnung, das dafür sorgen muss, dass das Verbot auch eingehalten wird. Sobald es denn gilt.

    Eigentlich könnte die Sache längst in trockenen Tüchern sein, wie es Politiker so gerne formulieren. Bereits vor der Sommerpause hatte die Bayerische Staatsregierung eine Gesetzesvorlage vorgelegt, in der einige Ausnahmen vorgesehen waren, der separate Raucherraum beispielsweise. Das rief den Landtagsabgeordneten Hans Gerhard Stockinger auf den Plan, der sich Sorgen um die Zukunft der kleinen Dorfgaststätten ohne Nebenzimmer machte. „Muss man dem Pensionisten wirklich verwehren, in der Kneipe sein Pfeifchen zu rauchen?“, fragte Stockinger.

    Kein Mitleid mit Pfeifenrauchern

    Umsonst. Weder der rührige Stockinger, noch der arme Pensionist, nicht einmal die mächtige Lobby der Münchner Wiesnwirte schafften es, eine Mehrheit in der CSU für eine gelockerte Regelung zu bekommen. Ende Oktober kippte die Fraktion die geplanten Ausnahmeregelungen. Egal ob kleine Kneipe oder großes Bierzelt – drinnen darf nicht mehr geraucht werden, sagt die CSU. Daran wird sich nichts mehr ändern, heißt es in der Pressestelle des Landtags. Derzeit durchläuft das Gesetz mehrere Ausschüsse und soll – wenn alles gut geht – in der letzten Plenarsitzung diesen Jahres Mitte Dezember verabschiedet werden. Notfalls könnte es aber noch um einige Wochen verschoben werden, heißt es im Landtag, was aber unwahrscheinlich sei, weil sich alle Fraktionen einig sind.

    Also stellt man sich im Amt für öffentliche Ordnung zwar gedanklich darauf ein, dass das Rauchverbot pünktlich in Kraft tritt. Aber wirklich vorbereiten können sich die Mitarbeiter nicht, weil noch keiner den genauen Inhalt des Gesetzes kennt und demzufolge auch keine Ausführungsvorschriften des Ministeriums vorliegen. „Wir müssen halt kurzfristig reagieren“, sagt Amtsleiter Frank Reppert. Er vermutet, dass es eine Übergangsregelung geben wird, im übrigen lasse er sich überraschen.

    Wer zahlt die Strafe?

    Irgendwann wird es Antworten auf die vielen offenen Fragen geben. Beispielsweise: Wer ist dran, wenn in einem Lokal geraucht wird, Wirt oder Raucher – oder beide? Was kostet die Ordnungswidrigkeit? Kontrolliert die Polizei, oder kommt sie nur, wenn sie gerufen wird, wie es Ministerpräsident Günther Beckstein dieser Tage ankündigte. Gelten halboffene Häuschen wie die Glühweinstände auf dem Weihnachtsmarkt als Außengastronomie – dann dürfte geraucht werden –, oder sind sie mit einem Zelt gleichzusetzen? Wird auch Schweinfurt – wie München – offensiv dagegen vorgehen, dass vor den Lokalen Raucherecken entstehen, mit Stehtischen, Aschenbechern und Heizstrahlern?

    Schließlich sei noch Max Gerner erwähnt, der einen Leserbrief geschrieben hat, in dem er den Gastwirten in Stadt und Landkreis seine Hilfe anbietet. Sie könnten sich bei ihm in der Gademannstraße 6 Formulare zur Unterschriftenaktion für ein Bürgerbegehren gegen das neue Gesetz abholen. Denn das verstößt seiner Meinung nach gegen die im Grundgesetz verankerte „freie Entfaltung der Persönlichkeit“.

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