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    KREIS SCHWEINFURT (PM) Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben, sind nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen von Betriebsabläufen zu melden. Darauf weist das Veterinäramt des Landratsamtes Schweinfurt hin. Dort kann der Meldebogen angefordert werden, Tel. (0 97 21) 55-310. Den Bogen gibt es auch zum Download im Internet unter www.lebensmittel.bayern.de.

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