(lora) „Aufgrund abfallrechtlicher Bestimmungen wurde der gemeindliche Sammelplatz für Grasschnitt und Gartenabfälle von der Wasserschutzpolizei mit sofortiger Wirkung geschlossen“, teilte Bürgermeister Klaus Schenk seinen Räten in der Sitzung mit. „Die durch faulendes Gras entstehenden Fäulnisbakterien und die sich dabei bildenden Sickersäfte dringen ins Erdreich ein und verunreinigen das Grundwasser. Dies stellt eine nicht zu unterschätzende Umweltgefährdung dar. Somit blieb uns nichts anderes übrig, als die Grünschnittablagestelle sofort zu schließen“, so Schenk weiter.
Nach Angaben des zuständigen Bergbauamtes ist als Verfüllmaterial für die ehemalige Gipsabbaugrube am südöstlichen Ortsrand unweit des Donnersdorfer Gipssees nur Erdaushub erlaubt. Weiterhin erhielt die Gemeinde Donnersdorf die Auflage, jährlich eine Probe des in der Grube stehenden Grundwassers zu nehmen und diese auf Unbedenklichkeit zu prüfen.
In diesem Zusammenhang sprach das Ortsoberhaupt der Bevölkerung ein großes Lob aus. Diese habe sich sofort an die kurzfristige Schließung gehalten und bis jetzt wurden keine erneuten Ablagerungen festgestellt. So möchte er gerne seinen Bürgern wieder eine Möglichkeit bieten, ihren Grasschnitt im Gemeindebereich zu entsorgen. Im Ortsteil Falkenstein wurde ein Ersatzplatz auch gefunden. Ein ortsansässiger Landwirt stellt sein Sickersilo zur Verfügung.
Da der Gemeinde hier aber Kosten für die Silomiete und die Abfuhr des Materials entstehen, kann die Anlieferung nur unter Aufsicht und leider nicht mehr kostenlos erfolgen. So ist laut einstimmigem Ratsbeschluss ab Ende August ein Probebetrieb vorgesehen. Die Öffnungszeiten wurden zunächst auf samstags 12 bis 14 Uhr und montags 16 bis 18 Uhr bis auf weiteres festgelegt. Weiterhin einigte sich das Gremium für den Pkw-Anhänger bis einen Kubikmeter Grasschnitt 2 Euro und für mehr als einen Kubikmeter fünf Euro zu erheben.
Bürgermeister Schenk hob nochmals deutlich hervor, dass das Angebot nur für Bürger der Gemeinde gilt und auch nur Rasenschnitt angeliefert werden kann. Falls wilde Ablagerung außerhalb der Anlieferungszeiten festgestellt werden, werde die Aktion der Gemeinde sofort wieder eingestellt, sagte Schenk.
Einstimmig beschloss das Gremium auch die Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung. Diese wurde dahin gehend geändert, dass die bisher fälligen Gebühren zur Unterhaltung des Friedhofs von zehn Euro jährlich und mit einer Laufzeit von 25 Jahren pro Grab ab sofort in einem Betrag im Voraus zu bezahlen sind. Die Grabgebühr in Höhe von 160 Euro bleibt unverändert.