Zumindest einen Teilerfolg haben drei Schausteller mit Ihrer Klage und dem Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) errungen. Die Firma Uebel&Sachs aus Niederwerrn (Lkr. Schweinfurt) forderte mit den Kollegen Gleichbehandlung etwa mit festen Freizeitparks, die längst wieder öffnen dürften, während Kirchweih- und Volksfestbestücker zum Nichtstun verdammt seien. Eine klare Benachteiligung, meinen sie.
Niederwerrn