Die Zahlen bewegen sich weiter auf einem hohen Niveau. Das Robert-Koch-Institut meldete am 5. Mai eine Sieben-Tage-Inzidenz von 321,9 im Stadtgebiet. Damit ist der Wert im Vergleich zum Vortag zwar leicht gesunken, jedoch wurden alleine am Mittwoch 24 Neuinfektionen gemeldet. Aufgrund der anhaltenden Entwicklung erlässt die Stadtverwaltung nun eine neue Allgemeinverfügung, welche weitere Einschränkungen nach sich zieht. Zwei Tage lang herrschte Unklarheit über die genauen Details der Regeländerungen, da die Stadtverwaltung noch auf die Freigabe der Staatsregierung warten musste. Nun wurden die Veränderungen bekannt, die neben der nächtlichen Ausgangssperre vor allem die Bereiche Schule und Versammlungen betreffen.
Diese Regeln gelten ab Donnerstag in Schweinfurt
Aufgrund des Infektionsgeschehens müsse die Stadtverwaltung per Allgemeinverfügung verschärfte Regelungen erlassen, kündigte Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé bereits am Montag an. Neben den ohnehin durch die "Bundesnotbremse" geltenden Regeln wird es ab Donnerstag, 6. Mai, nun folgende Änderungen geben.
- Schulen: An Schulen findet kein Präsenz- und kein Wechselunterricht statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Abschlussklassen aller weiterführenden Schularten und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Neu ist, dass in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen ebenfalls Distanzunterricht stattfindet.
- Nächtliche Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangsperre beginnt in der Stadt Schweinfurt bereits um 21 Uhr (bislang 22 Uhr) und endet um 5 Uhr.
- Versammlungen: Bei Versammlungen unter freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden, außerdem sind sie auf einen Ort begrenzt, es dürfen also keine Demonstrationszüge stattfinden.
- Versammlungen: Versammlungen in geschlossenen Räumen werden auf eine Höchstdauer von 90 Minuten beschränkt. Dies gilt nicht für Aufstellungsversammlungen politischer Parteien für die Bundestagswahl.
- Gottesdienste: Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform werden auf eine Höchstdauer von 60 Minuten beschränkt. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl in Gebäuden bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von drei Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird.
- Testpflicht: Jeder Beschäftigte in Einrichtungen wie etwa Pflegeheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hat sich regelmäßig, an zwei Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einem Corona-Test zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung oder der Stadt Schweinfurt vorzulegen.
Die neue Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 19. Mai 2021. Die Regelungen zu Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum bleiben zudem erhalten.

Landkreis Schweinfurt: Vorerst keine verschärften Regeln
Ebenfalls weit über dem Bundesdurchschnitt (132,8) liegt weiterhin der Inzidenzwert im Landkreis Schweinfurt. Dieser ist weiter gestiegen und lag am Mittwoch bei 210,5. Das Robert-Koch-Institut meldete an diesem diesem Tag 48 Neuinfizierte. Ob der Landkreis deshalb ebenfalls härtere Maßnahmen ergreifen wird, ist derzeit nicht bekannt.
Laut Angaben des staatlichen Gesundheitsamtes Schweinfurt (Stand 4. Mai) sind 910 Personen (Landkreis 460 / Stadt Schweinfurt 450) mit dem Coronavirus infiziert. 65 Personen müssen laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Schweinfurt in Krankenhäusern behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle liegt bei insgesamt 200 (Landkreis 123 / Stadt Schweinfurt 77). Zudem gelten 628 Menschen (Landkreis 379 / Stadt Schweinfurt 249) als enge Kontaktpersonen und befinden sich derzeit in Quarantäne.