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Schweinfurt: Silvana-Schwimmbad Schweinfurt: Stadtwerke bestreiten Sitzverbot

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Silvana-Schwimmbad Schweinfurt: Stadtwerke bestreiten Sitzverbot

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    Das Silvana Sport- und Freizeitbad in Schweinfurt, hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2021.
    Das Silvana Sport- und Freizeitbad in Schweinfurt, hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2021. Foto: Anand Anders

    In der Diskussion über die Frage, ob sich die Rettungskräfte im Silvana-Freizeitbad in Schweinfurt während ihrer Schicht bei brütender Hitze auch setzen dürfen oder nicht, gab es Kritik an den Stadtwerken als Badbetreiber. Dagegen verwahren sich Geschäftsführer Thomas Kästner und Betriebsratsvorsitzende Monika Herrmann in einer gemeinsamen Stellungnahme.

    In dem Schreiben an diese Redaktion heißt es: "Ein Sitzverbot, wie es in dem Artikel am 23. Juli beschrieben wird, wurde gegenüber dem Rettungspersonal/den Schwimmmeisterinnen und Schwimmmeistern des Silvana zu keinem Zeitpunkt ausgesprochen." Weder der Geschäftsführung der Stadtwerke noch der Betriebsleitung im Schwimmbad oder dem Betriebsrat sei "ein solches Sitzverbot bekannt", heißt es weiter.

    Der Betriebsrat habe die Mitarbeitenden im Freizeitbad zu dem Thema schriftlich befragt und es sei bestätigt worden, dass "zu keinem Zeitpunkt ein Sitzverbot ausgesprochen wurde". Dies habe der Betriebsleiter dem Betriebsrat auch noch einmal bestätigt.

    Kästner und Herrmann verweisen in ihrer Stellungnahme auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die für alle deutschen Schwimmbäder geltende Richtlinie R 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen, die man gegenüber den Mitarbeitenden kommuniziert habe und an die man sich halte.

    Das Aufsichtspersonal darf sich gemäß dieser Richtlinie nicht dauerhaft nur an einem Ort sitzend, zum Beispiel im Schwimmmeisterraum oder auf einem Aussichtsturm aufhalten. Es bedürfe vielmehr ständiger Positionswechsel, Rundgänge und regelmäßigen Herantretens an den Beckenrand. Die Verantwortlichen, so die Stadtwerke, "müssen regelmäßig die Bereiche des Beckens abgehen, um die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Badeunfällen sicherzustellen." Die rechtlichen Vorgaben könnten sonst nicht eingehalten werden. Diese seien kein Selbstzweck, sondern dienten dem Schutz der Badegäste und der Vermeidung von Unfällen und Verletzungen.

    "Ein kurzzeitiges Verweilen bzw. Hinsetzen ist dabei jederzeit möglich und auch dem Personal im Silvana keineswegs untersagt."

    Stellungnahme der Stadtwerke Schweinfurt.

    Ausdrücklich heißt es weiter: "Ein kurzzeitiges Verweilen bzw. Hinsetzen ist dabei jederzeit möglich und auch dem Personal im Silvana keineswegs untersagt." In der ersten Stellungnahme der Stadtwerke zum Text am 23. Juli ist eine solch explizite Aussage zum Thema gleichwohl nicht enthalten gewesen.

    Kästner und Herrmann erläutern ebenso, dass das Aufsichtspersonal seine gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in klimatisierten Räumen verbringe und natürlich auch außerhalb dieser Zeiten nach Absprache kurze Pausen im Schatten, auch sitzend, für ein Getränk ermöglicht würden.

    Bezüglich der Sonnenschirme und Schattenbereiche für das Personal erklären die Stadtwerke, dass es deutlich mehr seien als geschildert und verweisen auf einen Plan, aus dem dies hervorgehe. Darüber hinaus seien die Standorte abgesprochen und die Mitarbeitenden könnten die flexiblen Schirme jederzeit verschieben. Sollte es mehr Beschattung brauchen, würde diese kurzfristig ermöglicht. Außerdem: "Weder dem Arbeitgeber noch dem Betriebsrat liegen Beschwerden aus der Belegschaft vor, dass die vorgenannten Beschattungen für die Wasseraufsicht unzureichend seien."

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