In der Sitzung des Kolitzheimer Gemeinderats waren die geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Herlheim und Gernach Hauptpunkte der Tagesordnung. Bei ihnen soll der Träger wechseln.
Die Zustimmung dazu sei reine Formsache, sagte Bürgermeister Horst Herbert. An den Bedingungen für die Gemeinde ändere sich dadurch nichts, antwortete auf eine Frage von Reinhard Heck. Vanessa Müller vom Planungsbüro Neidl und Neidl aus Sulzbach-Rosenberg und Christian Schäble von der Firma Energiekontor AG waren in der Sitzung zu Gast, da die Firma Energiekontor der neue Träger der drei Photovoltaikanlagen ist.
Auf der Tagesordnung standen auch die erneute Vorstellung und Diskussion der Flächennutzungspläne und der Bebauungspläne für das "Sondergebiet Photovoltaik Gernach", für die "Erweiterung des Sondergebiets Photovoltaik Herlheim" und für die "Erweiterung des Sondergebiets Solarkraft Herlheim".
Freier Blick vom Aussichtspunkt am Feldkreuz
Die Fläche der Photovoltaikanlage in Gernach, die etwa 700 Meter westlich des Ortes liegt, wurde auf Grund des angrenzenden Vogelschutzgebietes und des vorhandenen Aussichtspunktes von etwa 17 Hektar auf 7,5 Hektar verkleinert. So soll der Blick vom Aussichtspunkt am Feldkreuz freigehalten werden. Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan "Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" umfassen einschließlich der bereits vorhandenen Anlage eine Fläche von 7,3 Hektar, die etwa 100 Meter südlich von Herlheim liegt. Die dritte Anlage, die "Erweiterung des Sondergebiets Solarkraftwerk Herlheim" liegt knapp 300 Meter südlich des Ortes, rechts der Straße in Richtung Brünnstadt. Die Fläche beträgt etwa zehn Hektar.
Für alle drei geplanten Photovoltaikanlagen gilt, dass der Vorhabensträger die Kosten für Planung und Genehmigung zu tragen hat. Die Flächen müssen nach einem Abbau der Solarparks von der Trägerfirma wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Die Höhe der Module ist auf 3,50 Meter begrenzt, der umgebende Maschendrahtzaun darf maximal 2,40 Meter hoch sein. Alle drei Anlagen werden mit einer elektronischen Überwachungsanlage versehen. Die Masten dafür dürfen maximal sechs Meter hoch sein. Die Kameras dürfen nur die Anlage und die Umzäunung erfassen.
Hecken um die Solarparks
Negative Fernwirkung wird durch die Anlage von Hecken um die Solarparks verhindert. Die Grünlandpflege in den Anlagen stellt sicher, dass langfristig eine Verbuschung verhindert wird und dass Vogelarten, die ihre Nester am Boden anlegen, ungestört brüten können. Das heißt die erste Mahd erfolgt nicht vor dem 1. Juli. Ausgleichsflächen sind vorgesehen. Der Kolitzheimer Gemeinderat billigte die Planentwürfe für die drei Photovoltaikanlagen einstimmig.