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Grafenrheinfeld: Sprengung der Kühltürme des AKW gestört: Pro-Atomkraft-Aktivist hat Forderung von 12.000 Euro nicht gezahlt

Grafenrheinfeld

Sprengung der Kühltürme des AKW gestört: Pro-Atomkraft-Aktivist hat Forderung von 12.000 Euro nicht gezahlt

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    Zahlreiche Schaulustige sahen sich die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am 16. August 2024 an. Ein Pro-Atomkraft-Aktivist hatte die Aktion gestört.
    Zahlreiche Schaulustige sahen sich die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am 16. August 2024 an. Ein Pro-Atomkraft-Aktivist hatte die Aktion gestört. Foto: Martina Müller

    Der Pro-Atomkraft-Aktivist Andreas Fichtner ist der Forderung, 12.000 Euro Schadensersatz an den Kraftwerksbetreiber Preussen Elektra zu zahlen, nicht nachgekommen. "Daher prüfen wir nun weitere rechtliche Schritte", teilt das Unternehmen auf Nachfrage am Montag mit. Die Frist für die Zahlung war am Freitag, 14. Februar, verstrichen.

    Fichtner hatte am 16. August 2024 die Sprengung der beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld um eineinhalb Stunden verzögert. Der 37-Jährige aus Karlsruhe war auf einen Strommast in der Nähe der Kühltürme, im polizeilich abgesperrten Gebiet, geklettert, um gegen die Sprengung zu protestieren. Erst gegen 18 Uhr hatte ihn die Polizei entdeckt, zeitgleich will er einen Bekannten informiert haben, die Beamten auf ihn aufmerksam zu machen. 

    Mit einem Hubwagen der Spreng-Firma bekam die Polizei den Aktivisten vom Strommast. Zuvor war auch die Höhenrettung der Polizei aus Nürnberg alarmiert worden, die dann aber nicht mehr benötigt worden war. Die Sprengung konnte schließlich, mit 1,5 Stunden Verspätung, kurz vor 20 Uhr stattfinden.

    Die Summe von insgesamt 11.873,18 Euro ergibt sich aus Forderungen Dritter (5162,18 Euro) sowie Überstunden des erforderlichen, technisch vorzuhaltenden Kraftwerkspersonals (6711 Euro), ist dem Schreiben von Preussen Elektra, das Fichtner öffentlich geteilt hat, zu entnehmen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern noch an. Im Raum stehen unter anderem Nötigung, Hausfriedensbruch und ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt.

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