Die beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld sollen am Freitag, 16. August, um 18.30 Uhr gesprengt werden. Ab 15 Uhr wird es deswegen um das Kraftwerksgelände einen Absperrbereich geben.
Für einen sicheren Ablauf der Sprengung hat das Landratsamt Schweinfurt laut einer Pressemitteilung gemeinsam mit der Polizei ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet. Das Betreten und jeglicher Aufenthalt im Absperrbereich ist am 16. August ab 15 Uhr verboten. Erst, wenn etwa eine Stunde nach der Sprengung das letzte Signal ertönt, wird der Bereich wieder freigegeben. Die Bevölkerung wird gebeten, sich vom Absperrbereich fernzuhalten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Der Absperrbereich wird durch die Polizei abgesucht. Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Der Absperrbereich wird größtenteils über natürliche Grenzen (Main oder gut einsehbare Wege) definiert. Eine Erweiterung des Absperrbereichs kann aber kurzfristig erfolgen.

Außerhalb des Absperrbereichs können öffentliche Wege und öffentlicher Grund grundsätzlich betreten werden. Dabei ist zu beachten, dass Privatgrund nur mit Einverständnis des Eigentümers betreten werden darf. Zudem ist es in jedem Fall wichtig, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist und die Rettungs- und Fluchtwege frei befahrbar sind.
Straßensperrungen
Am Tag der Sprengung werden einige Zuwege für Kraftfahrzeuge gesperrt. Zudem betroffen ist die Staatsstraße 2270 ab dem Kreisverkehr bei Bergrheinfeld bis zur Einmündung der SW 22 nach Garstadt. Die gesperrte Staatsstraße kann gefahrlos zu Fuß genutzt werden. An der Straße von Grafenrheinfeld über Röthlein nach Heidenfeld werden alle Zufahrten, auch zu Feldwegen, in Richtung AKW für Autos gesperrt.
Bundeswasserstraße Main
Der Main wird von Kilometer 324,0 bis 326,8 zumindest in der Zeit von 17.30 Uhr bis zur Sprengung für die Schifffahrt komplett gesperrt.

Drohnenflugverbot
Es gilt ein generelles Drohnenflugverbot im Bereich des stillgelegten Kraftwerks, das sich aus der dortigen Flugverbotszone des Luftfahrtbundesamts ergibt. Die Polizei setzt zur Überwachung zusätzlich zu eigenen Drohnen bzw. zu einem Polizeihubschrauber auch technische Mittel zur Erkennung von Drohnen ein. Verstöße gegen das Flugverbot werden konsequent geahndet.
Ablauf der Sprengung
Vor der eigentlichen Sprengung wird ein Knall zu hören sein: Durch die sogenannte "Vergrämungssprengung" sollen sich Tiere erschrecken und in Sicherheit bringen können. Dann kommen Sprengsignale: Ein langer Fanfarenstoß bedeutet, dass sich außer den autorisierten Personen kein Mensch im Sperrbereich aufhalten darf. Zwei kurze Stöße kündigen die Zündung an.
Die beiden Türme werden mit einem zeitlichen Abstand von etwa 15 Sekunden gesprengt. Dadurch wird der Sprengknall deutlich reduziert. "Er wird ohnehin um ein Vielfaches leiser sein als der Donnerknall eines lokalen Gewitters", schreibt das Landratsamt.
Danach wird sich eine riesige Staubwolke entwickeln. Anschließend untersuchen die Fachleute das Gelände und kontrollieren insbesondere, ob alle Sprengladungen detoniert sind. Das kann bis zu 60 Minuten dauern. Drei kurze Fanfarenstöße beenden die Sprengung dann offiziell.
Weitere detaillierten Informationen zur Sprengung finden Sie unter www.preussenelektra.de/kkg-kuehltuerme.