Bei Inzidenzwerten über 100 erscheint der Gedanke an gutbesuchte Biergärten, Cafés und Restaurants völlig absurd. Die steigenden Corona-Fallzahlen machen eine Rückkehr ins normale Leben derzeit unmöglich. Der Haupt- und Finanzausschuss beriet deshalb nun über eine Möglichkeit, die stark gebeutelten Gastronomen zumindest etwas zu entlasten. So will die Stadt ihren Gastronomen die Gebühren für Sondernutzungen während des gesamten Lockdowns erlassen. Solche Gebühren fallen gewöhnlich etwa bei einer Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte an.
Bereits im Mai vergangenen Jahres beschloss das Gremium, den Gastronomen für die Zeit der damaligen Schließung die Gebühren für die Außengastronomie zu erlassen. Gleichzeitig beschloss man für erweiterte Flächen jeweils nur 50 Prozent der Gebühren zu erheben. Diese Regelung wurde zwischenzeitlich bis Oktober 2021 verlängert. Nachdem die Außengastronomieflächen aufgrund der Corona-Bestimmungen seit November 2020 bis heute aber gar nicht genutzt werden können, will die Verwaltung jetzt vollständig auf die Gebühren für den Zeitraum der Schließung verzichten.
Bereits gezahlte Gebühren sollen erstattet werden
Laut Ordnungsreferent Jan von Lackum sei dies rechtlich möglich, da die Flächen gar nicht genutzt werden konnten. Nach der Wiederaufnahme des Betriebs bis zum 31. Oktober 2021 würden dann, wie bereits beschlossen, wieder 50 Prozent der Gebühren für die reguläre Fläche erhoben. Aktuell gebe es 34 ganzjährige Erlaubnisse und 65 Erlaubnisse für die Zeit März/April bis Oktober. In der Sommerzeit sind die Gebührensummen im Durchschnitt höher aufgrund der größeren genutzten Flächen. Bei den ganzjährigen Erlaubnissen seien bisher, so von Lackum, Gebühren auch angefallen und teilweise auch geleistet worden, obwohl die Zeiten unter die Betriebsuntersagung fielen.
Diese eingenommen Gebühren wären insoweit anteilig auch für den Zeitraum seit 2. Oktober 2020 zurückzuerstatten, so von Lackum. Um eine Mehrfachabrechnung zu vermeiden, will die Verwaltung die Abrechnung und Erstattung zum Ende des Lockdowns für die Außengastronomie vornehmen. Die Gastronomen müssten nun also nicht selbst eine Erstattung beantragen, die Verwaltung werde bezüglich der Gebühren aktiv auf die Gastonomen zugehen, hieß es in der Sitzung.
Auch Einzelhändlern sollen Gebühren erlassen werden
Der damit einhergehende "Einnahmenausfall für die Schließungszeit" kann für die Stadt aktuell nicht beziffert werden, da ein Ende der Schließung nicht bekannt sei. Bis zum 1. März 2021 seien wöchentlich voraussichtlich rund 300 Euro zu erstatten, ab dem 1. März dann rund 1200 Euro je Woche (bezogen auf die hälftigen Gebühren).

CSU-Stadtrat Stefan Funk begrüßte das Vorhaben der Stadtverwaltung. Er beantragte zudem, den Gebührenerlass auch auf den Handel auszuweiten. Demzufolge sollten auch die Einzelhändler, etwa für die Nutzung von Werbeschildern auf öffentlicher Fläche, keine Sondernutzungsgebühren bezahlen müssen. Dem Antrag stimmte der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zu. Und so müssen nun auch Einzelhändler keine gesonderten Gebühren für bisher genutzte Flächen in Zeiten des Lockdowns bezahlen.
Auch Stadtrat Ralf Hofmann (SPD) begrüßte den Gebührenerlass für Händler und Gastronomen ausdrücklich. "Es ist wichtig, dass in dieser Lage niemand mit seinen Ängsten und Nöten alleine gelassen wird", so Hofmann. Deshalb sei der Schritt ein wichtiges Signal für Handel und Gastronomie in Schweinfurt.