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Gerolzhofen: Steigerwaldbahn: Antrag auf Sanierung ist nun vollständig

Gerolzhofen

Steigerwaldbahn: Antrag auf Sanierung ist nun vollständig

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    Die Trasse der Steigerwaldbahn südlich von Grettstadt.
    Die Trasse der Steigerwaldbahn südlich von Grettstadt. Foto: Edo Günther

    Bereits im April wurde bekannt, dass die Privatfirma "Thüringer Eisenbahn GmbH" mit Sitz in Erfurt die stillgelegte Strecke der Steigerwaldbahn zwischen Sennfeld und Großlangheim auf eigene Kosten sanieren möchte. Um dies zu erreichen, stellte das Unternehmen einen Antrag auf "Erteilen einer Unternehmensgenehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur" beim Bayerischen Verkehrsministerium. Jetzt kommt Bewegung in die Angelegenheit.

    Mit ihrem Antrag will die Firma erreichen, dass sie auf eigene Kosten (mit staatlichen Fördergeldern) die Trasse so sanieren darf, dass dort wieder Zugverkehr stattfinden kann. Dies ist rechtlich möglich, obwohl die Strecke nicht mehr der Deutschen Bahn gehört, sondern an das Privatunternehmen Gleisrückbau Meißner aus dem baden-württembergischen Dörzbach verkauft ist. Ist die Trasse dann so weit hergestellt, dass wieder Züge fahren können, dann kann die Thüringer Eisenbahn GmbH die Strecke gegen Bezahlung einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung stellen. Gleisrückbau Meißner als Eigentümerin des Bahngrundstücks kann ihrerseits von den Thüringern Geld für die Nutzung des Grundstücks verlangen. 

    Der entsprechende Antrag der Thüringer wurde schon am 7. April beim Bayerischen Verkehrsministerium gestellt. Die Antragstellerin hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass über den Antrag so bald als möglich, spätestens aber nach drei Monaten entschieden wird. Doch eine Entscheidung aus München blieb bislang aus. Nachfragen der Main-Post beim Ministerium brachten die Erkenntnis, dass diese Frist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem sämtliche notwendigen Unterlagen und Nachweise für den Antrag beim Ministerium vorgelegt wurden. 

    Entscheidung steht noch aus

    Doch noch im Juli waren die Unterlagen nicht vollständig gewesen. Nun ist dies der Fall. "Die Thüringer Eisenbahn (ThE) GmbH hat Unterlagen nachgereicht", teilt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf Anfrage der Main-Post jetzt mit. "Die Nachreichungen werden derzeit geprüft." Aber: "Eine Entscheidung über den Antrag der ThE ist noch nicht ergangen."

    Die Thüringer Eisenbahn GmbH muss nach Paragraf 6 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz dem Verkehrsministerium lediglich mehrere Fähigkeiten nachzuweisen, um die Betriebspflicht erfüllen zu können. Man geht davon aus, dass die Firma diese Voraussetzungen erfüllt, weil sie schon andere Eisenbahnstrecken betreibt. Das Verkehrsministerium dürfte deshalb den Antrag wohl genehmigen.

    Wird der Antrag genehmigt, dann werden dadurch die schon lange bei der Regierung von Mittelfranken anhängigen Anträge der Anrainergemeinden auf Entwidmung der gesamten Strecke weiterhin blockiert. Der rechtliche Sonderstatus der Eisenbahntrasse bliebe damit bestehen. 

    Das Finanzierungsmodell

    Wie rechnet sich aber das ganze Geschäftsmodell? Man muss unterscheiden zwischen dem Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen aus Thüringen (das die Strecke erst auf eigene Kosten mit der Möglichkeit einer hohen staatlichen Förderung sanieren will, dann unterhält und zur Verfügung stellt) und einem Eisenbahn-Verkehrsunternehmen, das auf der Strecke später für den konkreten Fahrbetrieb sorgt. Dafür interessiert sich offenbar die "Internationale Gesellschaft für Eisenbahnverkehr" aus Hersbruck.

    Das Infrastrukturunternehmen stellt für die Benutzung der sanierten Strecke dem Verkehrsunternehmen zweierlei Gebühren in Rechnung: Trassengebühren pro gefahrenen Kilometer und Stationsgebühren pro Halt an einem Bahnhof. Damit sollen sich die Investitionskosten für die Sanierung allmählich amortisieren.

    Das Verkehrsunternehmen hingegen bekommt die vom Infrastrukturunternehmen in Rechnung gestellten Trassen- und Stationsgebühren sowie zusätzlich einen pauschalen Leistungspreis vom Freistaat Bayern ersetzt - allerdings abzüglich der erzielten Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf. Diesen Ausgleich des Defizits durch den Staat nennt man "Bestellerentgelt".

    Staatlicher Zuschuss

    Wie hoch der jährliche staatliche Zuschuss für das Verkehrsunternehmen konkret ausfällt, hängt davon ab, wie oft Züge auf der Strecke unterwegs sind und wie hoch die Fahrgastzahlen und damit die Fahrkarten-Verkäufe sind. Alleine für die Strecke Schweinfurt-Gerolzhofen rechnen Experten - bei einem ÖPNV-tauglichen Verkehr - mit einem erheblichen Defizit im laufenden Betrieb. Im so genannten Kobra-Gutachten, das der Landkreis Schweinfurt in Auftrag gegeben hat, ist nachzulesen, dass das Bestellerentgelt, also der Zuschuss des Freistaats an das Verkehrsunternehmen, bei rund vier Millionen Euro jährlich liegen dürfte.

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