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SCHWEINFURT: Streit um nicht geklautes Holz

SCHWEINFURT

Streit um nicht geklautes Holz

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    (hh) Streit gibt es in den besten Familien. Die Auseinandersetzung, von der hier die Rede ist, schwelt seit langem. Auslöser sollen Erbschaftsangelegenheiten sein. Es geht um drei Brüder. A und B verstehen sich gut, mit C liegen sie im Streit.

    In einem Dorf im Landkreis Schweinfurt hat jeder ein Grundstück. Sie liegen nebeneinander. Gelagert ist dort Holz. A soll nun vom Stapel des C Holz geklaut haben. Eine Frau, die C kennt, hat von ihm gehört, dass immer mal wieder Scheite verschwunden seien. Als sie an einem Februartag mittags Müll in einen Container kippt, sieht sie einen Mann, der Holz in sein Auto lädt. Sie notiert das Kennzeichen und meldet C die Beobachtung. Und der zeigt seinen Bruder A an, weil er sich sicher ist, bestohlen worden zu sein.

    „Haus- und Familien-Diebstahl“ nennen die Juristen das. Das Amtsgericht musste sich jetzt mit der Lappalie beschäftigen, weil C hartnäckig auf einen Prozess hinarbeitete. Die Staatsanwaltschaft hatte den angeblichen Diebstahl allein wegen des Holzwertes – zehn Euro – mehrfach eingestellt, was jedesmal aber zu einer Beschwerde des Anzeigenerstatters führte. Der beschuldigte Bruder A wiederum akzeptierte später einen Strafbefehl nicht.

    A, 59 Jahre alt, bestätigte in der Verhandlung, dass er an jenem Tag Holz gemacht und auch eingeladen hat. Aber eigenes. Bruder B, 56 Jahre alt, war dabei und half mit. Auch er garantierte dem Amtsrichter als Zeuge, dass er und Bruder A kein Holz des Bruders C angerührt haben. Als auch die damalige Zeugin in Unkenntnis der Grundstücksgrenzen nicht sagen kann, von welchem Stapel A Holz genommen hat, ist die Sache klar.

    Freispruch mangels Tatnachweis, lautet denn auch der Antrag der Staatsanwältin. Der Anwalt von A schließt sich an. Er kann sich aber Kritik nicht verkneifen: Der an den Tag gelegte Ermittlungseifer sei nicht nachvollziehbar, Steuergelder würden so jedenfalls keine gespart. Das Urteil lautete natürlich auf Freispruch.

    Übrigens: Bruder C war auch als Zeuge geladen. Zum Aufeinandertreffen mit A und B kam es aber nicht. C hatte sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt.

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