Auf Anordnung von Ortsgruppenleiter Ludwig Zrenner und Gauamtsleiter Albert Lucas werden die Hisser der weißen Fahne, Felix Raab und Karl Eich, noch während des Frauenaufstands im Rathaus festgesetzt, Raab von der SS sofort zum Tod durch Erschießen verurteilt. Dem Stadtoberinspektor Andreas Schieber, Gendarmerie-Angehörigem Andreas Platzöder, Oberwachtmeister Peter Schäfer und Hilfsoberwachtmeister Josef Schenk haben es Raab und Eich zu verdanken, dass sie aus dem Rathaus entkommen können. Die Genannten unternehmen nichts gegen ihre Flucht.
Eich wählt den geraden Weg durch die Tür, Raab hangelt sich an einem langen Heuseil, auch Windstrang genannt, auf dem Marktplatz hinab. Josef Weinig hat es aus dem nahe liegenden Geburtshaus Ludwig Derleths geholt, und Brauereibesitzer Ludwig Tröster hat es Raab zugeworfen.
Raab flieht in die Scheune von Hans Mattmann in der Salzstraße, wo er tagelang ausharrt und vom Besitzer und seiner eigenen Frau Luise verköstigt wird. Selbst gegenüber der eigenen Familie verschweigt der stark christlich orientierte Mattmann sein Geheimnis. Man wundert sich nur, dass immer wieder Lebensmittel fehlen.
Raab hat eine Pistole dabei und teilt Hans Mattmann mit, er werde jeden erschießen, der auf der Scheunenleiter zu ihm hoch steigt.
Auch Karl Eich gelingt die Flucht aus der Stadt, zuerst nach Schallfeld zum Bauern Josef Finster neben der Gaststätte Melchior, dann weiter nach Lülsfeld ins Kloster. Dort steht ihm wieder die Polizei zur Seite, wie eine aus heutiger Sicht eher erheiternde Anekdote in den Aufzeichnungen von Josefine Schmitt zeigt. Als Polizisten ihn einige Tage nach dem Aufstand im Garten des Klosters finden, rufen sie ihm lachend zu: "Eich, du musst dein Hinterteil besser einziehen! Man sieht dich." Karl Eich flieht weiter nach Kitzingen, wo er endlich in Sicherheit ist.
Die Jagd auf die übrigen Köpfe des Aufstands ist im vollen Gang. Auch über Xaver Schieber und Josefine Schmitt sprechen die Nazis in einer Sitzung der Ortsgruppenleitung zwischen 20 und 22 Uhr das Todesurteil. Von legitimen Rechtshandlungen kann in dieser Zeit überhaupt nicht mehr die Rede sein. Einzige Grundlage ist die Verordnung Heinrich Himmlers zur Bildung von Standgerichten in Frontgebieten.
Standgerichte urteilen gegen Zivilisten und Soldaten hauptsächlich wegen Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung oder Feigheit vor dem Feind. Die Todesstrafe steht bei solchen "Delikten" meist am Ende. Xaver Schieber wird von der Frau des Polizisten Platzöder, Anna Platzöder, rechtzeitig vor dem geplanten Zugriff gewarnt. Auch er kann nächtens aus der Stadt fliehen. Bei Nordheim stößt er auf amerikanische Truppen. Im Divisionsstab bei Prosselsheim und in Würzburg vernehmen die Amerikaner den Stadtkämmerer. Als sie hören, dass sich in Gerolzhofen Widerstand gegen das Regime breit gemacht hat, versichern sie, die Stadt zu schonen.
Vor dem Standgericht
Andreas Schieber hat man offensichtlich zu warnen vergessen; er wird um 2330 Uhr von fünf Polizisten aus dem Bett geholt und ins Gerolzhöfer Gefängnis gesteckt, das heutige Nebengebäude der Verwaltungsgemeinschaft in der Weiße-Turm-Straße. Am nächsten Tag kommt er mit weiteren Festgenommenen vor das Standgericht in Schweinfurt (siehe Bericht links).
Babette Vetter, die sich beim Aufstand besonders hervorgetan hatte, und Georg Höret muss der Sohn des Oberlehrers Franz Beck nach Haßfurt fahren. Für Babette Vetter war es ein schlimmer Tag, denn sie hatte ihre Periode und keine Wechselwäsche dabei, erinnert sich Schwiegertochter Helga Vetter. Sie waren auf Geheiß der Gestapo von der örtlichen Polizei unter den Augen der Gestapo festgenommen worden. Die Geheime Staatspolizei wollte dabei sein, denn sie traute der örtlichen Polizei nicht mehr.
Babette Vetters Sohn Ludwig ist mit seinem Vater zur Zeit des Frauenaufstands im Garten am Lindenbrunnen und bekommt von den Vorfällen erst mit, als seine Mutter schon verhaftet ist.
Höret und Vetter können ebenfalls mit Hilfe eines Polizisten namens August Wendel zehn Minuten, bevor diese von deutschen Truppen gesprengt wird, über die Mainbrücke fliehen. Der 60-jährige Höret und Babette Vetter sind in Haßfurt von einem Tribunal aus 16 SS-Offizieren zum Tode verurteilt worden und sollen abends um 19 Uhr erschossen werden. Die beiden Gerolzhöfer hören, wie bereits die ersten Gefangenen in einer Sandgrube liquidiert werden. Das berichtet Helga Vetter.
Kurz vor der Exekution der beiden meldet Wendel das Nahen der Front, und die SS ergreift die Flucht. Höret sollte nach Bamberg geschafft werden. Es ist aber kein Auto mehr da, das den Transport übernehmen kann. Retter Wendel aus Sand kannte die Gerolzhöfer aus seiner Zeit als Hilfspolizist in der Stadt.