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Frankenwinheim/Lülsfeld: Geplantes Windpark-Projekt bei Gerolzhofen: Investor will 18 Millionen Euro an Eigentümer der Grundstücke zahlen

Frankenwinheim/Lülsfeld

Geplantes Windpark-Projekt bei Gerolzhofen: Investor will 18 Millionen Euro an Eigentümer der Grundstücke zahlen

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    Zum geplanten Windpark im WK 61-Gebiet zwischen Lülsfeld und Frankenwinheim soll es demnächst Informationen für die Öffentlichkeit geben. Das kündigt der Investor an und verweist auf ein Gespräch mit drei Bürgermeistern am Montag. Unterdessen haben Recherchen ergeben, welche konkrete Summe allen Eigentümern für die Nutzung ihrer Grundstücke gezahlt werden soll.
    Zum geplanten Windpark im WK 61-Gebiet zwischen Lülsfeld und Frankenwinheim soll es demnächst Informationen für die Öffentlichkeit geben. Das kündigt der Investor an und verweist auf ein Gespräch mit drei Bürgermeistern am Montag. Unterdessen haben Recherchen ergeben, welche konkrete Summe allen Eigentümern für die Nutzung ihrer Grundstücke gezahlt werden soll. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Wenn es um künftige Windparks geht, kommt recht schnell Gegenwind auf. Das ist nicht anders bei dem geplanten Vorhaben "Geiersberg" des Investors ABO Energy im Windkraft-Vorbehaltsgebiet WK 61, das zwischen Lülsfeld, Frankenwinheim und Gerolzhofen liegt. Im August hatten Anwohner die aus ihrer Sicht dürftige Informationspolitik kritisiert.

    Sorgen bereiteten den 40 Gegnern die ihrer Meinung nach geringen Abstände zu den Wohnbebauungen sowie die Höhe der Anlagen und Beeinträchtigungen durch Schallgeräusche und Schlagschatten. Die Protestgruppe kündigte eine juristische Prüfung an, mit dem Ziel, die vier geplanten Windräder zu verhindern.

    Der Redaktion liegen einige Vertragsentwürfe vor

    Die Bürgermeister hatten daraufhin klargestellt, dass nach einem von ihnen zunächst angestrebten, aber 2023 gescheiterten kommunalen Flächenpooling, die Orte keine Mitsprache hätten. Einzig die Flächeneigentümer und ABO Energy könnten dazu informieren. Die Firma teilte damals mit, eine Informationsveranstaltung erst nach Einreichen des Genehmigungsantrages abhalten zu wollen; ein Termin wurde nicht genannt.

    Offenbar kommt jetzt aber Bewegung in die Sache. Außerdem sind zwischenzeitlich Details aus den Vertragsentwürfen bekannt geworden. Die Redaktion hat einige Neuigkeiten und Fakten zusammengefasst.

    Wie und wann wird der Investor die Öffentlichkeit informieren?

    ABO Energy plant eine Internetseite mit Inhalten zum Windpark. Das bestätigt die Firma aus Wiesbaden auf Anfrage. Bevor die Homepage online gestellt wird, sucht das Unternehmen noch das Gespräch mit den Bürgermeistern aus Frankenwinheim, Lülsfeld und Gerolzhofen.

    Wann findet das Treffen mit den Bürgermeistern statt?

    Schon am Montag, 14. Oktober. Das teilt ein Firmensprecher mit. Im Vorfeld hätten die Bürgermeister Entwürfe einer Projekthomepage erhalten, auf der typische Fragen beantwortet werden, die Anwohner haben. Im Anschluss soll die Seite zeitnah online gestellt werden. Ferner wurden sie gebeten, Fotopunkte vorzuschlagen, um Visualisierungen des Windparks zu erstellen. 

    Was soll dabei noch besprochen werden?

    Dazu schreibt das Unternehmen: "Wir wollen die Bürgermeister auf den aktuellen Stand unserer Planungen bringen, die weiteren Projektschritte abstimmen und über die Terminierung einer Infomesse sprechen."

    Welche Erkenntnisse erhoffen sich die Bürgermeister?

    Die Bürgermeister Herbert Fröhlich (Frankenwinheim), Thomas Heinrichs (Lülsfeld) und Thorsten Wozniak (Gerolzhofen) erwarten übereinstimmend belastbare Aussagen, wie weit die Planungen fortgeschritten sind und wie der Zeitplan aussieht. Heinrichs ist ein Aspekt wichtig: dass die vier geplanten Anlagen nicht näher als 1000 Meter an die Ortsbebauung heranrücken. "Dafür kämpfe ich", sagt Heinrichs, der aber auch weiß: Verhindern können die Gemeinden den Windpark nicht, höchstens noch etwas justieren. Wozniak fordert, Rücksicht auf die Bedürfnisse aller zu nehmen. "Nur so können wir die Menschen für die Energiewende gewinnen."

    Gibt es neue Informationen zu den Windpark-Plänen?

    ABO Energy bestätigt, dass im WK 61-Gebiet seit einiger Zeit ein sogenanntes LiDAR-Gerät steht. Es ermögliche, mithilfe von Laserstrahlen die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung zu messen. Mit den Daten könnten Windgutachter zuverlässig prognostizieren, welche Strommengen die Windkraftanlagen produzieren würden.

    Seit einiger Zeit steht ein Windmessgerät im Windkraft-Vorbehaltsgebiet am Geiersberg. Der Investor will damit Daten erheben, mit denen Windgutachter die voraussichtliche Strommenge der Windkraftanlagen ermitteln kann.
    Seit einiger Zeit steht ein Windmessgerät im Windkraft-Vorbehaltsgebiet am Geiersberg. Der Investor will damit Daten erheben, mit denen Windgutachter die voraussichtliche Strommenge der Windkraftanlagen ermitteln kann. Foto: Stefan Pfister

    Stehen die konkreten Standorte der geplanten Windräder fest?

    "Die Standorte stehen noch nicht genau fest", antwortet der Sprecher. Man arbeite am Parklayout, das Teil des Genehmigungsantrags sein wird. Das in der Eigentümerversammlung im April präsentierte Layout sei nicht final, da sich die Gutachten noch in Arbeit befinden.

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    Wie viele Eigentümer stellen ihre Flächen zur Verfügung?

    Die für den Windpark benötigte 115 Hektar große Poolfläche besteht nach Auskunft von ABO Energy aus 70 Flurstücken, die rund 50 Eigentümern gehören. "Über die Nutzung von 63 der Flächen haben wir bereits Verträge abgeschlossen."

    Welche Nutzungsentgelte zahlt das Unternehmen an Eigentümer?

    Dazu will der Investor keine Angaben machen. "Die Verträge mit den Grundstückseigentümern unterliegen der Vertraulichkeit." Unterdessen wurden der Redaktion aber mehrere Unterlagen und Vertragsentwürfe zugespielt. Darin werden konkrete Zahlen und Rechenbeispiele genannt.

    Laut mehreren übereinstimmenden Pool-Nutzungsvertragsentwürfen, die der Redaktion vorliegen, plant das Unternehmen mit einem jährlichen Mindestnutzungsentgelt von anfänglich 140.000 Euro pro Windkraftenergieanlage (WEA). In einem Rechenbeispiel für die vier Anlagen wird die Summe von 560.000 Euro per anno genannt. Ab dem 10. Betriebsjahr wird ein Betrag von 150.000 Euro garantiert (für vier WEA insgesamt 600.000 Euro) und ab dem 16. Betriebsjahr jeweils 160.000 Euro (insgesamt 640.000 Euro pro Jahr). 

    Welche Gesamtsumme erhalten alle Eigentümer vermutlich?

    Da die Verträge über eine Laufzeit von 30 Jahre abgeschlossen werden, kalkuliert der Vertragspartner bei vier WEA mit einem Mindestnutzungsentgelt für alle Flächen und Eigentümer in dem WK 61-Gebiet von insgesamt 18,2 Millionen Euro. Es kann aber auch höher ausfallen, je nachdem welche Erlöse durch den Stromverkauf eingenommen werden. Einen solchen Passus sieht der vorliegende Vertragsentwurf vor. Zwölf Prozent daraus wären es in den ersten neun Jahren, danach 13 Prozent und ab dem 16. Jahr soll der Erlösanteil auf angeblich 14 Prozent steigen.

    Wird jeder Eigentümer gleich behandelt?

    Ganz klar: Nein. Die Eigentümer werden unterschiedlich finanziell bedacht, je nach Lage ihres Grundstücks. Das Nutzungsentgelt teilt sich in drei Komponenten auf: Es gibt ein "Anlagenentgelt" für Grundstücksbesitzer, auf deren Flurstück eine WEA errichtet wird. Diese erhalten 45 Prozent aus den Gesamterlösen bzw. aus dem kompletten Mindestnutzungsentgelt. 

    Wer ein Grundstück verpachtet, das vom Rotorüberflug betroffen ist, wird dafür mit zehn Prozent aus Mindestnutzungsentgelt/Erlösen entlohnt. Aktuell ist offenbar ein "Rotorentgelt" von rund 6200 Euro pro Grundstück und Jahr geplant. Der dritte Anteil (weitere 45 Prozent) wird als "Flächenentgelt" schließlich an alle Grundstücksbesitzer ausgeschüttet. Für Letzteres gibt es eine Berechnungsformel, die auf 115 Hektar und 560.000 Euro jährliches Mindestentgelt fußt: Demnach werden für jeden Hektar pro Jahr knapp 2200 Euro ausgezahlt.

    Wenn man diese Zahlen zugrunde nimmt, kann man Folgendes feststellen: Wer ein Grundstück besitzt, auf dem eine WEA gebaut wird, erhält in den ersten neun Jahren ein Mindestnutzungsentgelt in Höhe von 63.000 Euro per anno. In 30 Jahren kommen so, allein aus diesem Posten, knapp über zwei Millionen Euro zusammen.

    Für ein Grundstück, das auch vom Rotorentgelt profitiert, könnten im Laufe der drei Jahrzehnte mindestens 186.000 Euro gezahlt werden. Hinzu käme noch die Beteiligung aus dem Flächenentgelt: Wem ein Hektar Land im Poolgebiet gehört, der erhält demnach über 65.000 Euro in 30 Jahren ausbezahlt. Bei zehn Hektar wären es schon 650.000 Euro.

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