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Gerolzhofen: Ungeeichte Wasserzähler: Bußgeldverfahren gegen Gemeinden der VG Gerolzhofen in vier Fällen eingeleitet

Gerolzhofen

Ungeeichte Wasserzähler: Bußgeldverfahren gegen Gemeinden der VG Gerolzhofen in vier Fällen eingeleitet

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    Das Landesamt für Maß und Gewicht hat Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen in vier Fällen Kaltwasserzähler, wie auf diesem Symbolbild beispielhaft zu sehen, eingesetzt haben, deren Eichfrist abgelaufen ist.
    Das Landesamt für Maß und Gewicht hat Bußgeldverfahren eingeleitet, weil Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen in vier Fällen Kaltwasserzähler, wie auf diesem Symbolbild beispielhaft zu sehen, eingesetzt haben, deren Eichfrist abgelaufen ist. Foto: Hanns Friedrich

    Der Einsatz nicht geeichter Messinstrumente ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Unter anderem können die damit festgehaltenen Werte unter Umständen vor Gericht angefochten und darauf basierende Abrechnungen für ungültig erklärt werden. Als nicht geeicht gelten auch Instrumente, die nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Eichfrist weiterbetrieben werden. Wer so verfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und genau diesen Vorwurf erhebt das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) nun gegenüber Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen, wie eine Nachfrage dieser Redaktion jetzt ergeben hat.

    Ins Rollen gekommen war die Sache, nachdem, wie berichtet, ein Gerolzhöfer Hauverwalter bekannt gemacht hatte, dass die Stadt Gerolzhofen in privaten Haushalten Kaltwasserzähler betreibt, deren sechsjährige Eichfristen längst abgelaufen sind. Der Betroffene hatte seine Feststellung, dass in drei Wohnungseigentümergemeinschaften ungeeichte Wasserzähler betrieben werden, auch dem LMG gemeldet. Die Behörde mit Sitz in München hat daraufhin eigenen Angaben nach ermittelt, in welchem Umfang die VG ungeeichte Wasserzähler verwendet hat.

    Landesamt hatte Frist für VG verlängert

    Eigentlich hätte die VG sich bis Anfang April gegenüber dem LMG erklären sollen. Doch "urlaubs- und krankheitsbedingt", wie das LMG gegenüber dieser Redaktion erklärt, habe man der VG auf deren Wunsch hin eine Fristverlängerung bis Anfang Mai gewährt. Zwischenzeitlich seien "die Verzeichnisse der in den Gemeinden der VG verwendeten Wasserzähler eingegangen und wurden ausgewertet", berichtet  Thomas Schade, Eichdirektor und Abteilungsleiter am LMG.

    Im Ergebnis hat das LMG in vier Fällen gegen Gemeinden der VG Gerolzhofen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Um welche Gemeinden es sich handelt, teilt die Behörde vorläufig nicht mit. Sie begründet das Bußgeldverfahren damit, dass es in den monierten Fällen keine "nachvollziehbaren und belegten Gründe" gebe, die den Fortbestand ungeeichter Wasserzähler begründen würde. Als belegte Gründe akzeptiert das LMG etwa die Stilllegung einer Wohneinheit oder die Verweigerung des Zutritts durch den Eigentümer oder Nutzer.

    Corona-Pandemie entschuldigt nicht jedes Versäumnis

    Gerolzhofens Bürgermeister Thorsten Wozniak hatte gegenüber dieser Redaktion mehrere Gründe angeführt, weshalb es Mitarbeitern der Stadt in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen sei, alle Wasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, auszutauschen. Unter anderem nannte Wozniak auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, während der Mitarbeiter zum Schutz vor möglicher Ansteckung mit dem Corona-Virus zeitweise keine Hausbesuche unternehmen konnten.

    Diese Einschränkungen hat das LMG beim Prüfen der vorliegenden Fälle entsprechend den Regelungen, die die Eichbehörden aller Bundesländer hierzu vereinbart hatten, berücksichtigt, teilt es mit. Demnach sei es akzeptiert worden, dass Eichfristen pandemiebedingt in den Jahren 2020 und 2021 nicht vollumfänglich eingehalten wurden und "Wasserzähler auch nach Ablauf der Eichfrist weiter im Netz verbaut blieben", wie Schade feststellt. Dies entschuldige allerdings nicht, dass, wie im Bereich der VG Gerolzhofen geschehen, Wasserzähler im Einsatz blieben, deren Eichfrist bereits im Jahr 2019 oder früher abgelaufen war.

    Rechtsreferat legt Höhe des Bußgeldes fest

    Der Gerolzhöfer Hausverwalter hatte Anfang März sogar von Fällen berichtet, in denen Wasserzähler, die im Jahr 2009 geeicht und neu in Häuser eingebaut worden waren, erst im Jahr 2021 getauscht wurden. Damals hatte Bürgermeister Wozniak von noch gut 70 Wasserzählern mit abgelaufener Eichfrist berichtet, die ausgetauscht werden müssten.

    Welche Folgen das gegen sie eröffnete Bußgeldverfahren für die VG-Gemeinden haben wird, ist aktuell noch nicht geklärt. Das Verfahren wird nach Auskunft des LMG von dessen Rechtsreferat geführt. Und es könne derzeit "nicht angegeben werden, wann dieses abgeschlossen sein wird". Folglich sei auch noch kein Bußgeld festgesetzt worden.

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