Den entscheidenden Punkt der Anklage leugnete der 50-Jährige vor dem Landgericht Schweinfurt bis zuletzt: Nach einer Kontaktanfrage auf einer Autobahntoilette war ihm im Juli 2020 ein Mädchen zum Missbrauch angeboten worden, er war darauf eingegangen. Dass das Mädchen gerade einmal elf Jahre alt war, will der Angeklagte aber nicht gewusst haben. Das Gegenteil war ihm vor Gericht nicht zu beweisen. Deshalb verurteilten ihn die Richter an diesem Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten - für den Missbrauch einer Jugendlichen.
Schweinfurt