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Schweinfurt: Urteil in der Schweinfurter Autobrandserie: Brandstifter muss ins Gefängnis

Schweinfurt

Urteil in der Schweinfurter Autobrandserie: Brandstifter muss ins Gefängnis

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    Der Prozess um die Schweinfurter Autobrand-Serien findet am dritten Prozesstag sein Ende.
    Der Prozess um die Schweinfurter Autobrand-Serien findet am dritten Prozesstag sein Ende. Foto: Anand Anders

    Er war bloß spazieren, sagte der 32-Jährige auf der Anklagebank. Jedoch hatte er einen Flambierbrenner in seiner Tasche, und nur wenige Meter von ihm entfernt standen vier Autos in Flammen, als ihn die Polizei kurz vor seiner Haustür aufgriff. Aufgrund seiner Vergangenheit und dem bereits bestehenden Verdacht auf Brandstiftung hatten die Polizisten die Wohnung des Angeklagten aufgesucht, als die Meldung von vier brennenden Fahrzeugen in dessen Nachbarschaft einging. Er habe sich jedoch geweigert, mit den Beamten zu sprechen und sei handgreiflich geworden, bestätigten mehrere Polizisten im Zeugenstand.

    Brandstiftung in sechs Fällen, Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte lauteten die Anklagepunkte gegen den 32 Jahre alten Schweinfurter, der seit dem 10. November 2023 in Untersuchungshaft sitzt und nun zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

    Zum Auftakt des Prozesstages vor dem Landgericht Schweinfurt hatte seine Verteidigerin zwei Anträge auf Erstellung von Gutachten eingereicht, die vom Gericht jedoch abgelehnt wurden. Zum einen wurde ein Gutachten zur Untersuchung der Kleidung des Angeklagten auf Brandrückstände verlangt. Zum anderen hatte die Verteidigung die Hoffnung, mithilfe einer Funkzellenauswertung und des Handys des Angeklagten die zurückgelegte Strecke in der Tatnacht rekonstruieren zu können und somit seine Unschuld zu beweisen.

    Im Falle der Kleidung verwies der Richter auf ein bereits existierendes Gutachten, aus dem hervorgehe, dass fehlende Brandspuren nicht zu einer Entlastung führen würden, da ein Brand auch ohne diese gelegt werden könne. Und für eine Funkzellenauswertung sah der Richter auch keine Notwendigkeit: Das Verfahren sei teuer und langwierig und würde am Ende nichts bringen, da die Standortauswertung lediglich auf mehrere hundert Meter genau funktioniere, somit im aktuellen Fall keinerlei Erkenntnisse liefern werde.

    Feuer als Ausdrucksmittel

    "Feuer ist sein Ventil, er reagierte seinen Frust über die Absage einer Beziehung ab, in dem er die Autos in Brand steckte", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Bei den vier Fällen der Brandstiftung im Juli 2023 sah das Gericht eine zweifelsfreie Schuld des Angeklagten. Für die zwei Brände im Dezember 2023 allerdings könne aufgrund des Alibis durch seine Mutter kein zweifelsfreier Zusammenhang zwischen dem Angeklagten und den brennenden Fahrzeugen bewiesen werden.

    In allen weiteren Anklagepunkten wurde der Schweinfurter für schuldig befunden. So soll er einen Polizisten mit dem Tod gedroht haben und bei seinen Festnahmen sowohl im Juli als auch im Dezember handgreiflich geworden sein. Selbst die Verteidigung widersprach diesen Anklagepunkten nicht, wies jedoch die Anklagen im Falle der Brandstiftungen zurück und plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen sechs Jahre Haft.

    Stillschweigend und mit einem Kopfschütteln nahm der Angeklagte sein Urteil zur Kenntnis, vier Jahre Gefängnis stehen ihm nun bevor. In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass trotz der Vorstrafen bei den Anklagepunkten Drohung, Widerstand und Körperverletzung mildernde Umstände aufgrund des diagnostizierten Asperger-Syndroms berücksichtigt worden seien. Die Brandstiftungen seien damit jedoch nicht zu rechtfertigen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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