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Schweinfurt: Vater soll seine Tochter im Alter von elf bis 14 Jahren 36 Mal sexuell missbraucht haben

Schweinfurt

Vater soll seine Tochter im Alter von elf bis 14 Jahren 36 Mal sexuell missbraucht haben

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    Das Land- und Amtsgericht Schweinfurt.
    Das Land- und Amtsgericht Schweinfurt. Foto: Horst Breunig

    Der Gerichtssaal ist voll besetzt, Familienmitglieder, Verwandte und Freunde verfolgen vor dem Schweinfurter Schöffengericht den Prozess gegen einen 56-jährigen Schweinfurter, dem zur Last gelegt wird, sich drei Jahre lang, von 2008 bis 2011, immer wieder nachts zu seiner minderjährigen Tochter ins Bett gelegt und sie missbraucht zu haben, um sich sexuell zu erregen.

    Das Kind soll im Tatzeitraum elf bis 14 Jahre jung gewesen sein. Die Übergriffe des Vaters sollen erst geendet haben, als die Mutter eines Nachts in das Zimmer des Mädchens kam und ihren Mann in flagranti ertappt habe, so die Anklage. Die Geschädigte soll sich lange nicht getraut haben, ihren Vater anzuzeigen oder sich einem Dritten anzuvertrauen. 2017 sei sie in ein Frauenhaus geflüchtet.

    2022 erst habe sie sich ihrem Onkel anvertraut, sei mit seiner Hilfe aus dem Elternhaus ausgezogen und habe eine eigene Wohnung bezogen. In diese habe sie ihren Vater gebeten, um ihn zur Rede zu stellen und zu erfahren, "warum er damals die sexuellen Handlungen an ihr vorgenommen hatte", wie es in der Anklageschrift heißt. Im Lauf des Gesprächs – das die Tochter heimlich aufgezeichnet habe – sei die Situation eskaliert. Der Angeklagte habe seine Tochter an den Haaren gepackt und über den Boden geschleift.

    Morddrohungen gegen die Tochter

    Vor einem Jahr dann, als sich der 56-Jährige im Ausland aufhielt, soll er sowohl telefonisch als auch durch Nachrichten gedroht haben, seine Tochter und deren kleinen Sohn umzubringen sowie den Verwandten, der ihr beigestanden hatte. Damit, so die Staatsanwaltschaft, habe er erreichen wollen, dass die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Gleichwohl habe die Geschädigte Ende Februar letzten Jahres bei der Polizei Anzeige gegen ihren Vater erstattet.

    Dieser sitzt nun mit Fußfesseln zwischen zwei Anwälten auf der Anklagebank, vorgeführt aus der Untersuchungshaft. Zu seiner mittlerweile 29-jährigen Tochter vermeidet er jeden Blickkontakt. Vorgeworfen werden ihm sexueller Missbrauch von Kindern und zugleich Schutzbefohlenen in 16 Fällen sowie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (als die Tochter über 14 Jahre alt war) in 20 Fällen. Ferner: Vorsätzliche Körperverletzung und versuchte Nötigung.

    Ist die heimliche Aufnahme als Beweis unzulässig?

    Die beste Freundin der Geschädigten sagt als Zeugin, sie habe von ihr erfahren, dass ihr Vater sich an ihr vergangen habe. Wie genau, wisse sie aber nicht, sie habe nicht danach gefragt. Ein Cousin des mutmaßlichen Opfers berichtet, der Angeklagte habe öfters im Zimmer der Geschädigten geschlafen, während er zu Besuch war. Von seiner Mutter habe er von den Missbrauchsvorwürfen erfahren und dass die Taten bei seiner Cousine Traumata ausgelöst hätten. Und: Wenn es stimme, dass es Morddrohungen gegen seine Cousine und ihren kleinen Sohn gegeben habe, "ist das einfach ekelhaft".

    Dann spielt der Vorsitzende eine Audioaufnahme von einem Gespräch ab, das die Tochter mit dem Angeklagten geführt hat. Sie will wissen, warum er sich an ihr vergangen habe: "Warum nochmal, nochmal, nochmal?", fragt sie an einer Stelle. Und: "Es ging über Monate, über Jahre." Einmal spricht der Angeklagte von "einem Fehler von mir, das hat mit dir nichts zu tun". Und: "Ich geb' alles zu, ich kann's nicht gutmachen."

    Das Problem: Die Aufnahme hat die Tochter heimlich gemacht, ohne Einverständnis des Angeklagten. Der Verteidiger beantragt ein Beweisverwertungsverbot. Der Nebenklagevertreter meint: "Die Einstellung des Angeklagten spricht Bände." Der Prozess wird am 17. März fortgesetzt.

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