Vier weitere Zeugen, kaum neue Erkenntnisse. So lässt sich das relativ magere Ergebnis eines weiteren Verhandlungstages eines Verfahrens vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt, in dem es um versuchten Totschlag geht, zusammenfassen. Ein 40-Jähriger, so die Anklageschrift, soll Ende Mai 2020 im Verlauf einer gemeinsamen Geburtstagsfeier in einer Landkreisgemeinde zum Messer gegriffen haben.
Ein 28-Jähriger wurde schwer verletzt, erlitt einen Stich in die Lunge und mehrere in die Schulter, musste in einem Schweinfurter Krankenhaus operiert werden. Ein weiterer Mann erlitt schwere Schnittverletzungen an der Hand, mutmaßlich beim Versuch den Angeklagten von seinem Opfer wegzustoßen und ihm das Messer zu entreißen, um Schlimmeres verhindern – was ihm auch gelang.
Die Vorgeschichte: Drei Männer, wegen Corona und geschlossener Grenzen Mitte März 2020 im Raum Schweinfurt "gestrandet", konnten nicht in ihre Heimat zurück. Arbeit fanden sie auf Baustellen, die ihnen der Angeklagte vermittelte. Der Angeklagte stellte diesen drei Männern auch Unterkünfte in einem von ihm angemieteten Haus zur Verfügung.

So weit so gut bis zur Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2020. Die drei "Untermieter", ein Brüderpaar und und ein Bekannter der Brüder, zechten und feierten auf der Terrasse des Anwesens. Zu späterer Stunde kam der Angeklagte mit seiner damaligen Freundin dazu. Doch bald gab es Streit, zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin, die ihm ein Glas Wodka ins Gesicht geschüttet haben soll, und auch mit den drei Männern, denen er möglichweise noch Geld schuldete. Irgendwann kam ein Messer ins Spiel und es floss Blut.
Gericht versucht die direkten Augenzeugen in den Zeugenstand zu bekommen
Das große Problem dieses Verfahrens ist, dass außer dem Angeklagten alle, die dabei gewesen sind, bisher nicht im Zeugenstand vernommen werden konnten. Die drei Männer, darunter die beiden seinerzeit zu Schaden gekommenen, sowie die damalige Freundin des Angeklagten, sind alle wieder in ihren Herkunftsländern.
Der Schwerverletzte bezichtigte zwar in einer polizeilichen Vernehmung nach der Tat den Angeklagten das Messer geführt zu haben, diese Aussagen vor Gericht zu wiederholen lässt allerdings zu wünschen übrig. Das gilt auch für die anderen Männer, die bisher mit "vielleicht" und "wollen sich das mit der Aussage noch überlegen", bisher nichts zur Aufklärung der Geschehnisse in jener Nacht beigetragen haben.

Auch zur damaligen Freundin des Angeklagten besteht Kontakt, allerdings ist es bislang auch in ihrem Fall nicht gelungen, eine virtuelle Zeugenbefragung durchzuführen. Das könnte sich am kommenden Montag ändern, wenn das Verfahren fortgesetzt wird, denn sie ist bereit sich per Skype vernehmen zu lassen.
Die zuletzt vernommenen Zeugen, Vermieter und Bekannte, kennen die Geschichte selbst mehr oder weniger nur vom Hörsensagen. Und so bleibt weiter unklar, ob die Aggression vom Angeklagten ausging, oder ob die drei Männer untereinander in Streit gerieten und die Tat dem Angeklagten gemäß Absprache unterschoben, wie der am ersten Verhandlungstag hatte durchblicken lassen.