Vor mehr als einem Monat ist in Lülsfeld im Landkreis Schweinfurt der Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen worden. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und des Polizeipräsidiums Unterfranken war in der Nacht auf den 17. Mai eine junge Frau mit schwereren Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper in ein Krankenhaus eingeliefert worden und hatte den 41-Jährigen beschuldigt, sie misshandelt und vergewaltigt zu haben.

Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten daraufhin das ehemalige Kloster in Lülsfeld, wo die Gemeinschaft lebt. Der Beschuldigte sei dort nicht angetroffen worden. Einem Polizeisprecher zufolge erfolgte seine Festnahme, als er sich wenig später bei der Polizeiinspektion Gerolzhofen stellte. Der 41-Jährige, der innerhalb der umstrittenen Gemeinschaft den Status eines Gurus genießen soll, sei einem Ermittlungsrichter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt überstellt worden.
Was seitdem bekannt ist - und was nicht:
Was wird dem 41-Jährigen vorgeworfen und wie ist der aktuelle Ermittlungsstand?
Die schwer verletzte Frau wirft dem Mann laut Ermittlungsbehörden "Misshandlungen im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung" vor. Rechtsmedizinische Untersuchungen hätten die Angaben der Frau bestätigt. Wie der Schweinfurter Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert sagt, sei der Gegenstand der Ermittlungen unverändert.
Wenige Tage nach seiner Festnahme hat sich der "Go&Change"-Anführer laut Emmert zu den Vorwürfen geäußert, aber kein Geständnis abgelegt. Seither habe es keine wesentlichen neuen Entwicklungen gegeben, teilte der Oberstaatsanwalt an diesem Dienstag auf Anfrage mit.
Wie lange bleibt der Mann in Untersuchungshaft und wann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage?
Wann mit einer Anklage zu rechnen ist, kann laut Emmert noch nicht eingeschätzt werden. Großer Zeitdruck besteht nicht: Für die Dauer der Untersuchungshaft gibt es keine Höchstfrist. Allerdings werde ständig – nach sechs Monaten erstmalig durch das Oberlandesgericht – überprüft, ob die Ermittlungen "ohne vermeidbare Verzögerung durchgeführt wurden und ob die Fortdauer der Untersuchungshaft noch im Verhältnis zur Schwere der Vorwürfe und zum Dringlichkeitsgrad des Tatverdachts steht", erklärt Emmert. "Je länger die Haft andauert, desto höher die entsprechenden Anforderungen."

Was ist mit dem Kind, das nach der Festnahme gesucht wurde und das im Kloster lebte?
Am Tag nach der Festnahme teilte das Polizeipräsidium Unterfranken mit: Aufgrund der aktuellen Ereignisse bei "Go&Change" habe das Jugendamt Schweinfurt "ohne zeitlichen Verzug eine Inobhutnahme" eines Kindes angestoßen, das in dem früheren Kloster wohnte. Hintergründe wurden mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes keine genannt.
Als die Behörden den Jungen abholen wollten, befanden sich laut Polizei keine Kinder in dem Anwesen, deshalb seien "Fahndungsmaßnahmen angestoßen" worden. Auch bei der Durchsuchung am Tag zuvor seien im ehemaligen Kloster keine Kinder gewesen.
Auf Anfrage dieser Redaktion bestätigen Polizei und Jugendamt Schweinfurt jetzt: Noch immer ist der Aufenthaltsort des Kindes unbekannt.

Wo und wie suchen die Behörden nach dem Kind?
Wie das Jugendamt erklärt, hat die Kriminalpolizei Schweinfurt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft "von Amtswegen Ermittlungen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger aufgenommen". Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken bestätigt: "Wir unterstützen das Jugendamt des Landratsamtes Schweinfurt bei der Suche."
Welche Maßnahmen aktuell laufen, um das Kind zu finden, wollten die Ermittler nicht kommentieren - auch um den Erfolg der Suche nicht zu gefährden. Laut Informationen dieser Redaktion wurde das Kind zumindest zeitweise im Ausland vermutet. Eine Bestätigung dafür gibt es nicht.