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KREIS SCHWEINFURT: Waddeln ist künftig auch in Turnierform wieder legal

KREIS SCHWEINFURT

Waddeln ist künftig auch in Turnierform wieder legal

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    „Max”,  „Bello” und „Secher” (von links) sind die Trümpfe beim Watteln. Mit ihnen in der Hand kann kein Spiel verloren werden.
    „Max”, „Bello” und „Secher” (von links) sind die Trümpfe beim Watteln. Mit ihnen in der Hand kann kein Spiel verloren werden. Foto: Foto: ner

    Das gemeinsame Kartenspielen ist in bayerischen Gasthäusern eine alte Tradition. Schafkopfen und Watten oder Watteln – fränkisch auch Waddeln – sind dabei die Favoriten. Weil beim Waddeln, anders als beim Schafkopfen, nicht alle Karten im Spiel sind, gilt es rein rechtlich als Glücksspiel. Damit waren Waddel-Turniere bis vor kurzem nicht erlaubt. Bis ein Gericht jetzt die Karten neu gemischt hat. Aber warum?

    Beim Schafkopfen werden alle 32 Karten zu je acht Stück an die vier Mitspieler verteilt, beim Waddeln sind es deren jeweils nur fünf. Zwölf Karten bleiben außen vor und nehmen keinen Einfluss auf den Spielverlauf. Aus juristischer Sicht hat ein Kartenspieler deshalb beim Waddeln nur geringe Möglichkeiten, das Spiel durch Können zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Er braucht vor allem Fortunas Hilfe, die ihm ein möglichst gutes Blatt beschert – und am besten die drei Haupttrümpfe „Max“, „Bello“ und „Secher“, die alle anderen Trümpfe schlagen. Waddeln sei deshalb eindeutig ein Glücksspiel, hieß es bisher. Turniere waren bislang zwar geduldet, nach einer Anzeige im Frühjahr musste nun jedoch die Justiz einschreiten und Waddeln in Turnierform mit einem Bußgeld belegen.

    Der Verband zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) mit Sitz in München als Interessensverband bayerischer Traditionen hatte gegen ein Verbot der beliebten Turniere heftig protestiert und kann nun einen Erfolg vermelden. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann informierte den Verein nun, dass es auch zukünftig legale Waddel-Turniere geben darf. Zuvor hatte die Geschäftsführerin und Juristin des Vereins, Dr. Ursula Zimmermann, alle Hebel in Bewegung gesetzt, um diese Entscheidung einer erneuten Überprüfung zuzuführen. Mit Erfolg.

    Preisgeld darf 200 Euro nicht übersteigen

    Bereits im März 2018 reagierte der VEBWK auf die Meldung, dass Waddell-Turniere wegen Geldpreisen illegal seien. Der Sachverhalt wurde auch mit dem ausgewiesenen Kartenspiel-Experten Erich Rohrmayer aus Schierling intensiv diskutiert. Mit ihm wurde ein detaillierten Kompromissvorschlag ausgearbeitet und an ins Innenministerium weiter geleitet. Kern der neuen Bestimmungen ist, dass das Preisgeld 200 Euro für beide Mitspieler zusammen nicht übersteigen darf. Auch die Teilnahmegebühr an Waddel-Turnieren wurde auf maximal 15 Euro gedeckelt.

    Die Turniere dürfen außerdem nicht regelmäßig wiederkehrend mit geringem zeitlichem Abstand veranstaltet werden. Beispielsweise von Vereinen ein- bis zweimal jährlich durchgeführte Veranstaltungen können als unproblematisch angesehen werden.

    Jetzt wieder ganz legal

    Die glücksspielrechtliche Bewertung entgeltlicher Watt-Turniere unter den genannten Voraussetzungen hat zur Folge, dass diese Veranstaltungen auch als strafrechtlich unbedenklich angesehen werden. „Es bleibt zu hoffen, dass bei zukünftigen Gesetzesvorhaben oder Änderungen solche speziellen Charaktere im Vorfeld bereits beleuchtet werden, um – wie bei einem Waddel-Turnier in der Oberpfalz geschehen – sehr unangenehmen für Wirte oder Vereine vermieden werden“ sagt Verbandssprecherin Dr. Ursula Zimmermann.

    Der juristische Erfolg wurde kürzlich vom Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Buchhausen bei Schierling bei einem „ersten legalen Watt-Turnier“ gefeiert.

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