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Gerolzhofen: Wenn das Laub auf der Straße liegt: Wo Sie selbst kehren müssen und was Sie bei Streit mit Nachbarn machen können

Gerolzhofen

Wenn das Laub auf der Straße liegt: Wo Sie selbst kehren müssen und was Sie bei Streit mit Nachbarn machen können

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    Im Herbst fallen die Blätter und landen als Laub auf den Wegen und Straßen, wie hier in Gerolzhofen. Wofür bin ich als Anwohner verantwortlich?
    Im Herbst fallen die Blätter und landen als Laub auf den Wegen und Straßen, wie hier in Gerolzhofen. Wofür bin ich als Anwohner verantwortlich? Foto: Christoph Sommer

    Wenn im Herbst das Laub fällt und auf der Straße liegen bleibt, stellt sich die Frage: Muss ich das eigentlich wegmachen? Das Überraschende: Auch über die eigene Grundstücksgrenze hinaus haben Anwohnerinnen und Anwohner bestimmte Reinigungspflichten.

    Was genau gemacht werden muss und welche Strafen drohen, regelt jede Gemeinde selbst. Wie Sandra Hörr von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerolzhofen erklärt, sehen die grundsätzlichen Regelungen jedoch innerhalb der VG gleich aus. Mit einer Ausnahme gelten auch in Kolitzheim dieselben Regeln. Im Folgenden wird erklärt, was in den Verordnungen steht, was das für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet und wann sich ein Blick in die Reinigungsverordnung meiner Gemeinde doch lohnt.

    Muss ich das Laub vor meinem Haus auch von der Straße kehren?

    Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht nur angrenzende Geh- und Radwege sowie Parkstreifen reinigen, sondern in vielen Fällen auch einen Teil der Straße. Ärgerlich für Eckhäuser: das gilt für alle angrenzenden Straßen. Wie viel von der Straße gereinigt werden muss, unterscheidet sich in drei Stufen nach Ausbau und Auslastung der Straße. Manche Straßen müssen gar nicht, andere teilweise und wieder andere bis zur Mitte gereinigt werden. 

    Bei den teilweise zu reinigenden Straßen findet sich der einzige Unterschied zwischen den Gemeinden der VG und Kolitzheim. In der VG sind diese Straßen bis zu einem halben Meter vom Bordstein entfernt zu reinigen. "Grob gesagt: eine Besenbreite", sagt Hörr. In Kolitzheim betrifft das einen Meter der Straße. Welche Straße zu welchem Typ gehört, regelt jede Gemeinde selbst. Hier lohnt sich also ein Blick in die online einsehbare Reinigungs- und Sicherungsverordnungen der jeweiligen Gemeinde.

    Muss ich auch das Laub kehren, das vom Nachbarn kommt?

    Ja, sagt Hörr. Denn: "Es ist irrelevant, wo das Laub herkommt." Nicht der "Urheber" ist also ausschlaggebend für die Reinigungspflicht, sondern der Ort, wo das Laub letztlich landet. Im Zweifel könne man sich aber natürlich auch privat mit den Nachbarinnen und Nachbarn etwa auf einen Kehrdienst einigen, wenn diese einen besonders laubträchtigen Baum haben. 

    Wie entsorge ich Laub?

    Nicht nur Gehsteige und Radwege müssen von Laub gereinigt werden. Auch Parkstreifen und teilweise die Straßen müssen von angrenzenden Eigentümern gekehrt werden.
    Nicht nur Gehsteige und Radwege müssen von Laub gereinigt werden. Auch Parkstreifen und teilweise die Straßen müssen von angrenzenden Eigentümern gekehrt werden. Foto: Christoph Sommer

    Das Laub aus dem Garten oder von der Straße kann in der Biotonne entsorgt werden, erklärt Hörr. Da beim Kehren der Straße aber auch verschiedene andere Materialien zusammenkommen können, sind hier Vorsicht und ein genaues Auge geboten.

    Wie oft muss ich die Straße reinigen?

    Die Verordnungen sagen hier: nach Bedarf. Einen vorgeschriebenen Rhythmus oder ein Zeitfenster gebe es nicht, sagt Hörr.

    Muss ich auch als Mieter die Straße vor meinem Haus oder meiner Wohnung reinigen?

    Die Verordnungen der Gemeinden bezieht sich auf die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks. Aber die könnten ihre Verpflichtungen an die jeweiligen Mieterinnen und Mieter weitergeben, sagt Hörr. Das müssten Mieter und Vermieter jedoch unter sich klären.

    Was passiert, wenn ich die Straße vor meinem Grundstück nicht reinige?

    Wenn es auffalle, dass der Reinigungspflicht nicht ausreichend nachgekommen werde, dann werde die Stadt oder Gemeinde die Eigentümer anschreiben und sie dazu auffordern, sagt Hörr.

    Welche Strafen oder Bußgelder drohen mir, wenn ich die Straße nicht reinige?

    Geldbußen bis zu 1000 Euro können verhängt werden, wenn auf die Aufforderungen der Stadt oder Gemeinde nicht reagiert wird. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. In der VG Gerolzhofen seien solche Geldstrafen aber unüblich. Hörr erklärt das unter anderem damit, dass die Reinigung ja auch im Interesse des Eigentümers sei. Wenn das Laub im Herbst noch nass wird, würden sie im Zweifel bei Unfällen haften. Auch Marcel Ritz, Geschäftsführer von Kolitzheim, sagt, er könne sich an keinen Fall erinnern, in dem tatsächlich Bußgelder verhängt wurden.

    Was mache ich mit Nachbarn, die ihren Teil der Straße oder des Gehwegs einfach nicht sauber halten?

    "Das können sie direkt bei der Stadt oder Gemeinde melden. Die wird dann auf die Eigentümer zugehen", erklärt Hörr.

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