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SCHWEINFURT: Wie schnell verbaut man Stahlmatten?

SCHWEINFURT

Wie schnell verbaut man Stahlmatten?

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    Das Amtsgericht Schweinfurt hat das Betrugsverfahren gegen einen Bauunternehmer eingestellt, dem die Anklage vorgeworfen hatte, Rentenversicherungsträgern 2005 und 2006 Beiträge von mehr als 60 000 Euro vorenthalten zu haben. Der Richter hielt, nachdem auch ein Gutachter gehört worden war, die Beweisführung des Hauptzollamts für ungenügend.

    Die Betrugslogik des Zolls geht, soweit dies vor Gericht deutlich geworden ist, nämlich so: Im Durchschnitt braucht man, um eine Tonne Baustahl (Stahlmatten) zu verlegen, zwischen neun und zwölf Stunden. Weil in dem klagerelevanten Zeitraum die Baufirma aber – hochgerechnet anhand des Stahleinkaufs – die Tonne im Schnitt in nur 2,74 Stunden verbaut haben will, müsse ein Großteil schwarz verlegt worden sein, womit zu wenig Lohnzahlungen angegeben und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen worden seien. Der Gesamt-„Schaden“ von etwa 60 000 Euro war einfach errechnet worden.

    Der Verteidiger des Bauunternehmers kritisierte diese Methode heftigst. Schätzungen und Berechnungen mit gemittelten Werten hätten keine Beweiskraft für den konkreten Fall. Der Bauleiter einer anderen Firma sagte als Zeuge, er mitbekommen, wie fünf Arbeiter dieser Firma an sieben Tagen a neun Arbeitsstunden beim Bau einer einfachen Bodenplatte eine Tonne Stahlmatten in einer Durchschnittszeit von 2,74 Stunden verlegt hätten. „Das ist eine außergewöhnliche Leistung, aber sie ist möglich.“

    Der Sachverständige erklärte, die Arbeitszeitrichtlinienwerte für derlei Arbeiten lägen um zehn bis 30 Prozent zu hoch. Für eine schlichte Fundamentplatte nahm er als untersten Wert fünf Stunden für die Verlegung einer Tonne Stahlmatten an.

    Der Angeklagte selbst sagte, sein Unternehmen sei gerade dabei, die Stahlmatten in die dicke Bodenplatte der Hadergasse-Tiefgarage einzubringen – und verschaffe die Tonne in zwei bis drei Stunden. Es komme eben darauf an, wie einfach oder kompliziert diese Arbeiten am jeweiligen Projekt auszuführen seien.

    „Für eine Verurteilung fehlt jeder Beweis“, sagte der Anwalt des Angeklagten, „dafür hätte der Zoll konkret auf der Baustelle ermitteln müssen.“ Mit Schätzungen, meinte auch der Vorsitzende Richter, „kann man nichts nachvollziehen“. Ein Nachweis erscheine tatsächlich schwierig, räumte nun auch die Staatsanwältin ein – und sperrte sich nicht gegen eine Einstellung des Verfahrens.

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