Der mögliche Bau von Windkraftanlagen beschäftigt die Menschen – auf unterschiedliche Weise. Manche, die vor Ort wohnen, fürchten die Masten, die bis zur Spitze der sich drehenden Rotorblätter leicht 250 Meter in die Höhe ragen. Andere betrachten Windräder als unumgänglich, um ausreichend regenerativen Strom zu erzeugen.
Für die wohl kleinste Gruppe der Betroffenen sind Windkraftanlagen ein lohnendes Invest, um aus dem kostenlos verfügbaren Wind Strom, und über dessen Verkauf am Ende Gewinne zu erzielen. Meinungen und Interessen prallen in der Debatte oft hart aufeinander, wie jüngst erst eine gut besuchte Informationsveranstaltung in Donnersdorf gezeigt hat.
Dort ging es um das Windkraft-Vorranggebiet WK 19 "Westlich Dampfach", das neben der Gemeinde Donnersdorf auch die Gemeinden Grettstadt und Theres berührt. Über einen möglichen Investor oder ein konkretes Vorhaben, dort tatsächlich Windräder zu errichten, ist derzeit nichts bekannt. Dies wurde während der Abendveranstaltung am 19. Januar deutlich. Doch allein der Gedanke daran veranlasst derzeit viele, sich Sorgen zu machen.
115 Hektar stehen südlich von Gerolzhofen für Windräder zur Verfügung
WK 19 ist eines 23 Vorranggebieten, die seit dem Jahr 2014 im Regionalplan Main-Rhön für diese Region rechtsverbindlich festgelegt sind. Daneben sind 41 Vorbehaltsgebiete für Windkraft ausgewiesen, die zusammen nach Angaben der Regionalen Planungsverbands Main-Rhön 1,7 Prozent der Fläche in der Region Main-Rhön umfassen.
Eines dieser Vorbehaltsgebiete, das WK 61 ("Am Krainberg") liegt geografisch betrachtet im Dreieck zwischen Gerolzhofen, Frankenwinheim und Lülsfeld. Es zählt mit einer Fläche von 115 Hektar zu einem der flächenmäßig größten Bereiche im Landkreis Schweinfurt, auf denen der Regionale Planungsverband Potenzial zur Ausschöpfung von Windkraft sieht.

Nach Einführung der 10H-Regel in Bayern war der Bau neuer Windkraftanlagen im Freistaat beinahe zum Erliegen gekommen. Entsprechend weit weg erschien vielen vor Ort auch die Möglichkeit, dass im WK 61 tatsächlich in absehbarer Zeit Windräder aufgestellt werden könnten. Doch seit die Landesregierung Mitte November 2022 die 10H-Regel teilweise lockerte, ist es deutlich wahrscheinlicher geworden, dass die Zahl der Windräder in Bayern wieder deutlich wächst, nachdem im vergangenen Jahr bayernweit gerade mal ein gutes Dutzend Windkraftanlagen gebaut wurden.
In Windkraft-Vorrang- und Vorbehaltsgebieten können Windräder nun wieder ohne Bauleitplanung errichtet werden. Zudem müssen jetzt in diesen Bereichen die einzuhaltenden Abstände zur nächsten Wohnbebauung nur noch 1000 Meter betragen, ab Juni 2023 sollen analog zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sogar nur noch 800 Meter Mindestabstand gelten.
Konzentration von Windrädern bringt mehrere Vorteile
In Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind Flächen zusammengefasst, die sich grundsätzlich besonders dafür eignen, dass dort Windräder wirtschaftlich betrieben werden können. Vereinfacht gesagt, weht dort aus Sicht von Fachleuten ausreichend Wind. Aber auch andere Kriterien wie Aspekte des Landschaftsschutzes wurden bei der Festlegung der Gebiete berücksichtigt.
Eine mit der Konzentration auf bestimmte Flächen verbundene Hoffnung ist auch die, damit eine Zersiedelung und "Verspargelung" der Landschaft durch Windräder einzudämmen, wie es im Regionalplan heißt. Die Konzentration von Windkraftanlagen auf bestimmte Flächen erleichtert auch die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz.

Beide Einstufungen unterscheiden sich dahingehend, dass in Vorranggebieten keine "rechtlichen oder tatsächlichen Ausschlusskriterien" existieren, wie im Regionalplan nachzulesen ist. Dem Bau von Windkraftanlagen wird dort Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt. Anders ausgedrückt: Wenn dort jemand im Rahmen der Vorgaben eine Windkraftanlage errichten möchte, dann ist dies kaum zu verhindern.
In Vorbehaltsgebieten steht die "Letztentscheidung" noch aus
In den Vorbehaltsgebieten, wie dem südlich von Gerolzhofen, sieht es etwas anders aus. Dort sind die Raumplaner grundsätzlich von "erkennbar höheren Raumwiderständen" ausgegangen. Sprich: Dort rechnet man mit mehr Gegenwind bei etwaigen Bauvorhaben für Windkraftanlagen. Nichtsdestotrotz messen die Behörden der Windkraftnutzung auch in diesen Bereichen ein hohes Gewicht bei.
In den Vorbehaltsgebieten soll über eine Windkraftnutzung im Rahmen einer noch zu erfolgenden "regionalplanerischen Abwägung" in Form einer – wie es im Behördendeutsch weiter heißt – "Letztentscheidung" beschlossen werden.
Die Frage ist nun, ob eine solche finale Entscheidung für WK 61 absehbar ist. Ein möglicher Investor, der dort Windkraftanlagen errichten möchte, sei ihm "aktuell nicht bekannt", antwortet Gerolzhofens Bürgermeister Thorsten Wozniak auf Anfrage dieser Redaktion. Auch die Bürgermeister der beiden weiteren von WK 61 betroffenen Gemeinden, Thomas Heinrichs (Lülsfeld) und Herbert Fröhlich (Frankenwinheim), wissen nichts von einem anstehenden Projekt zum Bau von Windrädern.
In Gerolzhofen reichen das erschlossene Baugebiet "Am Nützelbach II" und das noch in Planung befindliche Baugebiet "Am Nützelbach III" nahe an das Windkraft-Vorbehaltsgebiet heran. Auf "Nützelbach II" wirken sich die geltenden verringerten Abstandsflächen für Windräder nicht aus, berichtet Wozniak.
Für "Nützelbach III" ergebe sich "ein gewisser Handlungsbedarf", meint der Gerolzhöfer Bürgermeister etwas verklausuliert, ohne irgendwelche Details verraten zu wollen. Dies sei das Ergebnis eines "sehr konstruktiven Gesprächs" mit Vertretern der Regierung von Unterfranken gewesen, so Wozniak weiter.
Einzuhaltende Abständen gelten unverändert seit 2014
An dem "wichtigen energie- und klimapolitischen Anliegen", dass die seit Jahren ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie nutzbar sind und bleiben, habe sich nichts geändert, stellt Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken klar. Bauleitplanungen der Kommunen hätten sich nicht erst jüngst danach zu richten.
Für das WK 61 bedeute dies, dass ein Mindestabstand von 800 Metern zu nicht-zentralen Orten, wie Schallfeld und Lülsfeld, sowie 1000 Meter zu zentralen Orten, wie Gerolzhofen, einzuhalten seien. Diese Abstände seien seit dem Jahr 2014 rechtsverbindlich.
Die Gemeinde Lülsfeld "schramme" bei ihrem Flächennutzungsplan, den sie derzeit aufstellt, scharf an den 800 Metern Mindestabstand zwischen dem Windrad-Standort, der im WK 61 am nächsten in Richtung Wohnbebauung möglich wäre, sagt Bürgermeister Heinrichs. Unbefriedigend ist aus seiner Sicht, dass die Gemeinde im Extremfall beim Bau von Windrädern mehr oder weniger vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Denn mi planen, wo im Vorbehaltsgebiet eine Anlage entstehen könnte, dürfe sie nicht.
Deshalb hat er bereits im Gemeinde-Amtsblatt vom Dezember 2022 die Grundbesitzer gebeten, nicht voreilig irgendwelche Pachtvertragsangebote von Projektentwicklern "per Unterschrift zu besiegeln". Stattdessen sollten diese die Gemeinde frühzeitig informieren, sollten tatsächlich solche Angebote auftauchen. Für Heinrichs stellt dies wohl nicht nur eine theoretische Gefahr dar, die mitunter die Gemeinde in ihrer Entwicklung einschränken könnte.
Vor Jahren gab es bereits eine Investor-Anfrage für WK 61
Frankenwinheims Bürgermeister Fröhlich verweist auf die drei Windräder, die sich seit gut acht Jahren zwischen Frankenwinheim und Brünnstadt drehen. Insoweit sei es verständlich, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeinde von der Vorstellung weiterer Windräder im WK 61 nicht begeistert seien. Dies wurde auch kurz nach Inbetriebnahme der Windkraftanlagen bei Brünnstadt deutlich, als ein Investor Pläne für fünf weitere Windkraftanalagen im WK 61 vorbrachte, die der Gemeinderat damals auch ablehnte.

Persönlich sei er in der Windkraft-Frage geteilter Meinung, erklärt Fröhlich. Einerseits betrachte er die Energiewende als nötig, "aber der Weg dorthin ist für mich noch nicht klar erkennbar", sagt er. Auch die Frage der Speicherung des regenerativ gewonnenen Stroms ist für ihn noch nicht geklärt. Abgesehen davon verbindet er mit dem WK 61 dasselbe Problem, wie Heinrichs auf dessen Gemeinde: Sollten dort Windräder entstehen, dann könnten diese die Ortsentwicklung einschränken.