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Ebrach: Windkraftanlagen im Staatswald: Werden im Steigerwald bald reihenweise Windräder errichtet?

Ebrach

Windkraftanlagen im Staatswald: Werden im Steigerwald bald reihenweise Windräder errichtet?

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    Windräder in geschlossenen Waldflächen sind in der Region Main-Rhön bislang selten. Die zehn Windkraftanlagen im Sailershäuser Wald bei Haßfurt (hier eine Aufnahme von Ende November 2023) stellen eine Ausnahme dar.
    Windräder in geschlossenen Waldflächen sind in der Region Main-Rhön bislang selten. Die zehn Windkraftanlagen im Sailershäuser Wald bei Haßfurt (hier eine Aufnahme von Ende November 2023) stellen eine Ausnahme dar. Foto: René Ruprecht

    Windkraftanlagen (WKA), die in Waldgebieten stehen, sind in der Region Main-Rhön selten. Die zehn WKA, deren Rotorblätter hoch über dem Sailershäuser Wald nördlich von Haßfurt ihre Runden drehen, stellen eine Ausnahme dar. Im Landkreis Schweinfurt stehen bereits 45 WKA, doch kein einziges davon im nördlichen Steigerwald. Dies gilt auch für den Steigerwald in den Landkreisen Haßberge und Bamberg. Doch wie lange ist das noch so, könnte man sich fragen, wenn man Verlautbarungen der Bayerischen Staatsforsten verfolgt. Der Staatsbetrieb mit Sitz in Regensburg steht Investoren, die WKA im Staatswald errichten möchten, offen gegenüber.

    101 WKA stehen bereits auf Flächen der Staatsforsten. 30 weitere Standortsicherungsverträge für bis zu 150 neue WKA wurden diesen zufolge bereits geschlossen. Die jüngsten Zuschläge erhielten im Dezember 2023 zwei regionale Bietergemeinschaften, die im Landkreis Oberallgäu und im Landkreis Fürstenfeldbruck insgesamt bis zu neun WKA auf Staatswald-Flächen errichten wollen. Das Allgäu und Oberbayern sind vom Steigerwald aus betrachtet weit weg. Doch auch im nördlichen Steigerwald besitzt der Freistaat große Waldgebiete. Insgesamt rund 17.000 Hektar bewirtschaftet der Ebracher Forstbetrieb, aufgeteilt in neun Forstreviere.

    Weite Wälder, verlockende Höhen

    Diese Fläche entspricht zwar nur gut zwei Prozent der circa 808.000 Hektar Wald, die die Staatsforsten eigenen Angaben nach verwalten. Doch andererseits sind 17.000 Hektar auch die zweieinhalbfache Fläche aller vom Regionalen Planungsverband Main-Rhön im Jahr 2014 im überarbeiteten Regionalplan festgelegten 23 Vorrang- und 41 Vorbehaltsflächen für WKA. Zudem drängen sich die windgünstig liegenden Höhenzüge des Steigerwalds als Standort für WKA doch geradezu auf. Mag man meinen.

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    Ganz so einfach ist es in der Praxis nicht. Denn es sind derzeit keine Anzeichen – je nachdem, wie man zur Windkraft steht, würden manche wohl eher von Gefahr sprechen – auszumachen, dass im Steigerwald in absehbarer Zeit Rotorblätter kreisen werden. "Aktuell bestehen seitens der Bayerischen Staatsforsten keine Planungen zu Windenergieprojekten im Zuständigkeitsbereich des Forstbetriebes Ebrach", teilt Konrad Prielmeier, von der Unternehmenskommunikation der Bayerischen Staatsforsten, auf Anfrage dieser Redaktion mit.

    Zudem möchte das Unternehmen eigenen Angaben nach keinesfalls jeder Form von Windkraft-Projekten in seinen Wäldern freien Lauf lassen. Bevor ein Investor den Zuschlag erhält, würden mit der jeweils am geplanten Standort zuständigen Gemeinde deren Belange abgestimmt. Dies betrifft unter anderem die Zahl der dort möglicherweise entstehenden WKA. Und ohne Zustimmung der Gemeinde, heißt es seitens der Staatsforsten weiter, würde auch keine Fläche für eine WKA freigegeben.

    Vorzug für Bürgerwindanlagen

    Neben diesem Mitspracherecht der betroffenen Kommunen spielt auch die vorgesehene Form des Betriebs eine gewichtige Rolle. "Bürgerwindanlagen stehen für uns im Vordergrund", schreiben die Staatsforsten im Internet in einem eigens für Windkraftinvestoren aufbereiteten Auftritt. Dort nennen sie auch die "wald- und flächenschonenende Umsetzung von Windenergieprojekten" als wichtiges Auswahlkriterium für den Abschluss eines Pachtvertrags mit einem potenziellen Investor. Es sollen sich also nicht nur die Menschen vor Ort am Windstrom-Ertrag beteiligen können, sondern auch die Eingriffe auf den Baumbestand sollen minimiert werden.

    Die Höhenzüge des Steigerwald (Foto von August 2023) sind frei von Windrädern. Die umfangreichen Natur- und Artenschutzflächen dort, stehen dem Bau von Windkraftanlagen entgegen. Im Bildvordergrund ist die Stadtsilhouette von Gerolzhofen zu sehen, dahinter, im Wald, die Waldesruh.
    Die Höhenzüge des Steigerwald (Foto von August 2023) sind frei von Windrädern. Die umfangreichen Natur- und Artenschutzflächen dort, stehen dem Bau von Windkraftanlagen entgegen. Im Bildvordergrund ist die Stadtsilhouette von Gerolzhofen zu sehen, dahinter, im Wald, die Waldesruh. Foto: Waldemar Wiederer

    Der vor fast zehn Jahren geänderte Regionalplan Main-Rhön weist für den Steigerwald kein einziges Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für WKA aus. Wohl aus gutem Grund. Denn als die Verantwortlichen den geänderten Regionalplan verabschiedet haben, wurde nicht nur darauf geachtet, mit dem bewussten Ausweisen von WKA-Flächen einem Wildwuchs von Windrädern und einer, wie es hieß, "Verspargelung" der Landschaft zwischen Rhön und Main vorzubeugen. Es wurde bereits damals erkannt, dass die Nutzung der Windenergie "in vielen Fällen in Konflikt zu anderen Raumnutzungsansprüchen (steht)", wie in dem Papier zu lesen ist. "Außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sind WKA (...) in der Regel ausgeschlossen."

    Gesetz hebelt Landschaftsschutz aus

    Der Regionalplan nennt neben einer Vielzahl von Faktoren, etwa den Natur- und Artenschutz, auch den Schutz der Landschaft in der Region Main-Rhön. Und hier sind neben der Rhön und den Haßbergen  auch der Naturpark Steigerwald als Schutzzone und Ausschlussgebiet für WKA aufgeführt. Doch im Februar 2023 sind Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Damit ist möglich, was zuvor unvorstellbar erschien: Von nun an können WKA in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden.

    Doch damit sind die Standorte auf den Höhen und fernab von Siedlungen nicht automatisch gefunden. Es gibt viele weitere Hürden für potenzielle Windparks. Der Steigerwald ist hierfür ein eindrucksvolles Beispiel: In weiten Bereichen gilt hier europäischer Vogelschutz (Natura-2000-Gebiete), der Windräder definitiv ausschließt. "Dies führt dazu, dass es keine nennenswerten Flächen als mögliche Potenzialflächen im Bereich des Landschaftsschutzgebiets Steigerwald gibt", stellt Stefanie Mattern, die Beauftragte für die Region Main-Rhön bei der Regierung von Unterfranken, auf Anfrage dieser Redaktion fest.

    Kaum passende Windkraft-Flächen

    Die Flächen, die aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht für WKA infrage kämen, sind laut Mattern "Kleinstflächen mit circa 20 Hektar", etwa bei Knetzgau, Hundelshausen oder Waldschwind. Diese lägen zudem meist in der Nähe von Siedlungen. Nennenswerte Flächen für WKA im Besitz der Staatsforsten gäbe es keine.

    Die spärlichen Flächen, die aus Sicht der Regierung am ehesten für WKA geeignet sind, liegen in der Gemeinde Rauhenebrach, Oberaurach und Eltmann, "ohne dass diese bisher genauer durch die Regionalplanung untersucht wurden", wie Mattern einschränkt.

    Die Region Main-Rhön hat bereits 1,7 Prozent ihrer Fläche für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, und damit das in Bayern geltende Ziel, bis Ende des Jahres 2032 1,8 Prozent der Landesfläche auszuweisen, bereits fast erreicht. Deshalb nehme der Regionale Planungsverband nur solche neuen Flächen in den Regionalplan auf, die durch Kommunen vorgeschlagen werden. Im Steigerwald liege derzeit nur ein Vorschlag aus Oberaurach vor. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 soll Mattern zufolge dem Planungsausschuss ein erster Entwurf für weitere Vorrangflächen vorgestellt werden.

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