Die Nachricht verbreitete sich vergangenen Sommer wie ein Lauffeuer durch die Gastro-Szene: Zum 1. Januar 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Speisen von sieben wieder auf 19 Prozent erhöht. Im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen aus dem Jahr 2020 hatte der Bund beschlossen, Restaurants, Cafés und Co. den reduzierten Mehrwertsteuersatz zu gewähren. Dass man diese Vergünstigung nicht über 2023 hinaus verlängerte, stieß bei Wirtinnen und Wirten auf Unverständnis. Sie prophezeiten ein großes Wirtshaussterben.
Schweinfurt/Rauhenebrach