Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT: Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes

SCHWEINFURT

Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    • |
    • |

    Der Fall hatte in Schweinfurt für Aufsehen gesorgt:

    hatte der 58-Jährige seiner heute von ihm geschiedenen Frau an einer Bushaltestelle in der Nähe ihrer Wohnung aufgelauert. Sie hatte ihn gesehen und wechselte die Straßenseite, doch er holte sie ein, packte sie an den Schultern und stach dann unvermittelt mit einem Klappmesser mit einer achteinhalb Zentimeter langen Klinge auf sie ein. 18 Messerstiche zählten die Ärzte, die der Frau nur durch eine Notoperation das Leben retteten, darunter einer knapp am Herz vorbei, sowie schwere Verletzungen an Leber, Darm und Lunge.

    Gezielt auf die am Boden liegende Frau eingestochen

    ließ sich der Angeklagte zunächst nicht abbringen. Erst als ein 43 Jahre alter Ingenieur sein Auto direkt vor ihm parkte, auf ihn zurannte und ihn anschrie, er solle aufhören, ließ er von seiner Frau ab. Der Zeuge rettete dem 45 Jahre alten Opfer durch sein couragiertes Eingreifen wohl das Leben. Vor Gericht schilderte er auch, wie der Angeklagte auf seine schon auf dem Boden liegende wehrlose Frau gezielt kraftvoll einstach. Später ließ sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen. Rund vier Wochen vor der Tat hatte die Frau ein Kontaktverbot erwirkt, an das sich der Angeklagte aber nicht gehalten hatte.

    Während des Prozesses wurde auch nicht-öffentlich über teils erschütternde Details der von Gewalt und Herabwürdigung gegenüber der Ehefrau geprägten Ehe erläutert. In mindestens zwei Fällen flüchtete die Frau nach Misshandlung durch den Angeklagten in ein Frauenhaus und später zu ihrem Bruder. Doch beide Male kehrte sie zurück, unter anderem auch aus Furcht vor dem Angeklagten, der ihre Familie massiv bedroht hatte. Bis heute hat die Frau große Angst vor ihrem Ex-Mann und ist in psychologischer Behandlung.

    Außergewöhnliche Aggression

    Die fünfköpfige große Strafkammer sprach von einem "außergewöhnlichen Aggressionsdelikt", auch mindestens zwei Mordmerkmale - niedere Beweggründe und Heimtücke - seien aus Sicht der Kammer erwiesen. Ausführlich würdigte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung die Vorgeschichte sowie den genauen Ablauf der Tat.

    nd die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, der Nebenkläger als Vertreter des Opfers forderte auch den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zu prüfen. "Er handelte in der Absicht, seine Frau zu töten", ließ der vorsitzende Richter keinen Zweifel, dass es sich um versuchten Mord und nicht um versuchten Totschlag handelte.

    Das leitende Motiv seien aus Sicht der Kammer Eifersucht und das Gefühl des Gesichtsverlusts und der Herabwürdigung nach dem Rausschmiss aus der Wohnung gewesen. In der Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte hielt die Kammer zwölf Jahre Haft für tat- und schuldangemessen. Den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung verneinte man, der Haftbefehl wird wegen Fluchtgefahr aufrecht erhalten. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ist Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden