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Riedenheim: 13-Jähriger überrollte mit Traktor und Anhänger ein E-Bike

Riedenheim

13-Jähriger überrollte mit Traktor und Anhänger ein E-Bike

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    Auf dem eigenen Feld dürfen Jugendliche auch ohne Führerschein Traktor fahren, auf öffentlichen Wegen nicht.
    Auf dem eigenen Feld dürfen Jugendliche auch ohne Führerschein Traktor fahren, auf öffentlichen Wegen nicht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht sind Vorwürfe, die gegen einen 13-Jährigen im Raum stehen, der am Sonntag auf einem Flurweg nahe einem Riedenheimer Ortsteil mit einem landwirtschaftlichen Gespann eine E-Bike-Fahrerin beinahe überfahren hätte. Wie die Polizeiinspektion Ochsenfurt berichtet, kam die Frau zum Glück mit dem Schrecken und einem verstauchten Arm davon.

    Laut Polizei war die 44-jährige Frau am Sonntag gegen 19 Uhr mit einem Begleiter auf der Nassauer Straße unterwegs, als sie sah, wie ein Traktor samt Anhänger von einem Feld kommend nach links in die Straße einbog und in ihre Richtung fuhr. Weil das Gespann aufgrund seiner Breite bereits den Grünstreifen eines angrenzenden Feldes überfuhr, versuchten die beiden Radler in das Feld auszuweichen.

    E-Bike beim Vorbeifahren erfasst und überrollt

    Beim Vorbeifahren wurde das E-Bike trotzdem erfasst und vom Hinterreifen des Anhängers überrollt. Da die 44-Jährige den Lenker noch in der Hand hielt, erlitt sie eine Zerrung am linken Arm. Der Fahrer, der von dem Unfall möglicherweise nichts bemerkt hatte, setzte seine Fahrt fort. Den Totalschaden am E-Bike beziffert die Polizei auf rund 3000 Euro.

    Überrascht waren die Beamten, als sie im Zuge der Ermittlungen feststellten, dass das Traktorgespann von einem 13-Jährigen gesteuert wurde, der vor dem Gesetz noch nicht strafmündig ist und naturgemäß auch keinen Führerschein besitzt. Die Ermittlungen richten sich deshalb auch gegen den Halter des Traktors.

    Den Traktorführerschein gibt's normalerweise erst ab 16

    Wie ein Polizeisprecher erläutert, dürfen Jugendliche unter 14 Jahren Traktor fahren, allerdings nur auf privaten Ackerflächen, nicht auf Flurwegen oder Straßen. Laut der Führerscheinstelle am Landratsamt Würzburg ist zum Führen eines Traktors mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse L erforderlich, die normalerweise ab 16 Jahren, in Ausnahmen ab 15 Jahren erworben werden kann.

    Ob das Vergehen zukünftige Konsequenzen für den 13-Jährigen hat, lasse sich nicht abschließend beurteilen, so die Führerscheinstelle weiter. Grundsätzlich könne die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, wenn ein Führerscheinbewerber zuvor eine erhebliche Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen hat. 

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