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Würzburg: 17 Jura-Professoren fordern AfD-Verbot und schicken Gutachten an den Bundestag

Würzburg

17 Jura-Professoren fordern AfD-Verbot und schicken Gutachten an den Bundestag

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    Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sieht die Demokratie in der Pflicht, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren – auch mit dem Mittel des Parteiverbotes.
    Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sieht die Demokratie in der Pflicht, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren – auch mit dem Mittel des Parteiverbotes. Foto: Daniel Peter

    Soll die in Teilen als rechtsextrem eingestufte AfD aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten werden? 17 deutsche Jura-Professorinnen und -Professoren fordern dies – unter ihnen Staatsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz von der Uni Würzburg.

    Sie haben ein 31-seitiges rechtswissenschaftliches Gutachten an den Bundestag geschickt. Darin sehen sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Die Experten stützen damit einen von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien vorlegten Antrag zu einem AfD-Verbotsverfahren.

    Staatsrechtler Schwarz warnt vor Aushöhlung des Staates

    Schwarz hatte ein solches schon in der Vergangenheit befürwortet. Dieser Redaktion sagte er: "Wenn man belegt, wie rassistisch und menschenverachtend die AfD in Teilen operiert, dann gibt es genug Material, das einen Verbotsantrag rechtfertigt." Er wolle nicht zusehen, wie der Staat seine Substanz von innen heraus verliere durch Personen, die ihn ablehnen und bekämpfen.

    "Das Parteiverbot ist nicht antidemokratisch, sondern es dient dem Schutz des demokratischen Rechtsstaates vor seinen Gegnern", wird Staatsrechtler Schwarz aktuell von der Uni zitiert. Die Unterzeichnenden verweisen auf die Instrumente der "wehrhaften Demokratie", um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. Dazu zähle das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien nach dem Grundgesetz. Dieses Instrument zu nutzen, sei "politische Aufgabe und Verantwortung".

    "Klarer Widerspruch zur Menschenwürdegarantie"

    Die Juristinnen und Juristen halten ein Verfahren im Fall der AfD für geboten, die Partei sei verfassungswidrig. Dabei könnten auch einzelne Landesverbände verboten werden, selbst wenn sich ein Antrag gegen die Bundespartei richtet. 

    Das Gutachten verweist auf die Radikalisierung der AfD. Wörtlich heißt es: "Der in der AfD offen zutage tretende völkisch-ethnisch-kulturell geprägte Rassismus" sei Ausdruck einer "ideologischen Grundhaltung der Partei". Die Juristen sehen hier einen "klaren Widerspruch zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes".

    Die Partei verstecke ihre eigentlichen Bestrebungen immer weniger. Öffentliche Aussagen und ihr Verhalten offenbarten verfassungsfeindliche Absichten. Dazu gehört aus Sicht der Juristen das Untergraben des Staates, indem politische Akteure und demokratische Prozesse diskreditiert werden – etwa die Medien als "Lügenpresse". Außerdem wolle die Partei den Parlamentarismus vorführen.

    Zahlreiche AfD-Aussagen als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit

    Ihre Einschätzungen untermauern die Unterzeichnenden mit einer 17-seitigen Sammlung von Aussagen von AfD-Führungspersonal oder Verbänden auf Bundes- und Landesebene. 

    Stellung nehmen die Juristen auch zur Kritik an einem Verbotsverfahren, etwa an dessen langer Dauer. Das Verbot der AfD diene nicht der kurzfristigen Entledigung unliebsamer Konkurrenz, heißt es. Es handele sich um ein ausgereiftes und in der Verfassungstradition verankertes Schutzinstrument, das die deutsche Demokratie vor langfristigen Schäden bewahren soll.

    Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass schon die Einleitung eines Verfahrens zu einer Disziplinierung der AfD und einer Distanzierung von verfassungsfeindlichen Umtrieben führen könnte.

    Weil die Partei im Widerspruch zur Verfassung agiere und "die Demokratie delegitimiert", sei die AfD politisch nicht zu stellen. Demokratische Parteien stünden einem solchen Verhalten faktisch machtlos gegenüber. Die AfD zu verbieten, sei nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, "sondern ihr Anfang". 

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