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Würzburg: Ärger am Gartenzaun: Wenn Streit mit dem Nachbarn droht

Würzburg

Ärger am Gartenzaun: Wenn Streit mit dem Nachbarn droht

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    Wenn Nachbarn sich wortlos gegenüberstehen, ist schon viel verloren. Beim Streit am Gartenzaun hilft oft gegenseitiges Verständnis.
    Wenn Nachbarn sich wortlos gegenüberstehen, ist schon viel verloren. Beim Streit am Gartenzaun hilft oft gegenseitiges Verständnis. Foto: Jens Schierenbeck, dpa

    Fast jeder zweite Deutsche hat schon Streit mit seinem Nachbarn gehabt. Zumindest sagt das eine Forsa-Umfrage für die Gothaer Versicherungen, an der im Jahr 2017 rund 1000 Bundesbürger teilnahmen.  In drei von vier Fällen geht es der Umfrage zufolge um Lärm oder "Geräusche". Auch vermeintlich falsch geparkte Autos oder nicht erfüllte Pflichten wie Schneeschippen im Winter sorgen oft für Unmut beim Bewohner von nebenan.

    Und häufig entbrennt der Streit am Gartenzaun: "Man glaubt es kaum, aber es gibt Menschen, die stört der abgefallene Apfel aus Nachbars Garten", sagt Stefan Zrenner, Sprecher des Verbands Wohneigentum in Bayern. Mehrmals am Tag, so Zrenner, würden sich streitende Nachbarn bei der Rechtsberatung des Verbandes melden.

    Streitfall Grenze: Wenn Bäume in die Höhe oder über den Zaun wachsen

    Bäume, Sträucher und Hecken an der Grundstücksgrenze sind dabei ein wiederkehrendes Thema. Sind sie bis zu zwei Meter hoch, muss ihr Abstand zur Grenze mindestens einen halben Meter betragen, sind sie höher, dann sogar zwei Meter. Gemessen wird, wo der Stamm oder Trieb aus dem Boden kommt. Nur bei Stauden muss nicht auf den Abstand geachtet werden. 

    Für Bayern stehen diese Vorschriften im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch: siebter Abschnitt, Nachbarrecht. Wer den vorgeschriebenen Abstand beim Nachbarn einfordern möchte, hat dafür laut Gesetz fünf Jahre Zeit. Die Frist läuft ab dem Ende jenes Jahres, in dem der Baum zu groß geworden ist, also zum Beispiel die zwei Meter überschritten hat. Ist die Frist einmal abgelaufen, darf der Baum stehenbleiben. Das müssen auch Hauskäufer wissen.

    Äste oder Wurzeln, die über die Grenze zum Nachbarn hinüber wachsen, dürfen laut Gesetz (§ 910 BGB) nur gestutzt werden, wenn sie die Nutzung des betroffenen Grundstücks "wesentlich beeinträchtigen". Und bevor man selbst zu Säge oder Spaten greift, muss man dem Nachbarn mit einer "angemessenen Frist" die Gelegenheit geben, dass er die störenden Äste oder Wurzeln seiner Bäume entfernt.

    Streitfall Fallobst: Wem vom Baum gefallene Äpfel gehören

    Fällt Laub von Nachbars Baum in den eigenen Garten, wird man das in der Regel dulden müssen. Denn das stellt meist keine wesentliche Beeinträchtigung für ein Grundstück dar, allenfalls, so urteilten Gerichte, das Aufkehren könne als lästige Arbeit empfunden werden.

    Solange der Apfel am Baum ist, gehört er dem, auf dessen Grundstück der Apfelbaum steht. Das gilt auch, wenn ein Ast über den Zaun in den anderen Garten hängt.
    Solange der Apfel am Baum ist, gehört er dem, auf dessen Grundstück der Apfelbaum steht. Das gilt auch, wenn ein Ast über den Zaun in den anderen Garten hängt. Foto: Christin Klose, dpa

    Obst gehört dem, auf dessen Grundstück der Baum steht, und zwar auch, wenn es über die Grundstücksgrenze hängt. Um es zu pflücken, darf er auch über den Zaun greifen. Erst wenn die Früchte vom Baum fallen, werden sie Eigentum desjenigen, auf dessen Grundstück sie landen (§ 911 BGB). Dann wiederum darf der Baum-Besitzer das Obst nicht einfach dort aufsammeln.

    Streitfall Lärm: Zu welchen Zeiten Rasenmähen erlaubt ist

    Wie ist es mit Lärm im Garten? Besonders in diesem Corona-Jahr, wenn mehr Menschen ihre freie Zeit zuhause verbringen? Geräusche empfindet jeder anders. Musik kann für den einen Unterhaltung, für den anderen Störung sein. Ob ein Geräusch als Lärm empfunden wird, hängt nicht nur von Zeit und Ort, sondern auch von der eigenen Empfindlichkeit und der Beziehung zum Verursacher ab. 

    Während der eine den Rasen mäht, möchte der andere vielleicht gerade entspannen. Um Konflikte zu vermeiden, dürfen Gartengeräte laut bundesweit geltender Geräte- und Ma­schi­nen­lärm­schutz­ver­ord­nung deshalb nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden: 

    Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher dürfen in Wohngebieten, Siedlungen und Erholungsgebieten werktags (dazu zählt auch der Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Der Betrieb von besonders lauten Gartengeräten, die einen Schallleistungspegel von mehr als 88 dB(A) erzeugen und kein EU-Umweltzeichen haben, ist zeitlich stärker eingeschränkt. Was genau erlaubt ist, darüber kann die Gemeinde Auskunft geben.

    An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem gibt es in Bayern eine Mittagsruhe, die die Gemeinden selbst festlegen können: in Würzburg beispielsweise zwischen 12 und 14 Uhr, in Schweinfurt zwischen 13 und 15 Uhr.

    Streitfall Nachtruhe: Wenn zu viele Geräusche nach außen dringen

    Allgemein gilt von 22 bis 6 Uhr eine Nachtruhe. Gespräche, Musik und Fernsehen in Zimmerlautstärke oder Gartenarbeiten wie Gießen oder Pflanzen sowie das Benutzen handbetriebener Geräte sind dann weiterhin erlaubt. Als Zimmerlautstärke gilt, wenn Geräusche außerhalb eines geschlossenen Raums nicht mehr oder nur kaum wahrgenommen werden können. Das hängt auch davon ab, wie viel Schall der Raum "schlucken" kann.

    Harte Materialen wie Beton, Fliesen, Gips und Glas reflektieren den Schall, ohne ihn abzuschwächen. Dagegen nehmen weiche Materialen wie flauschige Teppiche, dicke Vorhänge oder große Polstermöbel den Schall auf.  Auch große, blattreiche Pflanzen können Geräusche dämpfen. 

    Beim Grillen qualmt es, und das kann ein Problem sein. Durch warmes und trockenes Lagern der Holzkohle lässt sich eine zu starke Rauchentwicklung vermeiden.
    Beim Grillen qualmt es, und das kann ein Problem sein. Durch warmes und trockenes Lagern der Holzkohle lässt sich eine zu starke Rauchentwicklung vermeiden. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Auch wer feiert, muss sich an die Nachtruhe halten. Wer Rücksicht nehmen und Ärger vermeiden mag, sollte nicht nur an die Lautstärke, sondern auch an zu starke Rauch­ent­wicklung beim Grillen denken, die den Nachbarn stören könnte.

    Doch warum qualmt es beim Grillen überhaupt? Holzkohle zieht Feuchtigkeit aus der Luft, erklärt Frank Huhnke, Autor und Gründer einer Grillschule in Würzburg. Beim Verbrennen beginnt die feuchte Kohle zu qualmen. Huhnkes Tipp: warm und trocken lagern. Auch Grillanzünder, die Brandbeschleuniger enthalten, sorgen für übermäßig viel Qualm.

    Grillexperte Huhnke rät auch, mariniertes Fleisch nicht direkt auf den Grill zu legen. Denn Fett und Saft tropfen ab, verbrennen und das qualmt. Sein Tipp: "Die Marinade vorher mit Küchenkrepp abwischen." Freilich sollte das Fleisch bis dahin gut durchgezogen sein. Auch wer indirekt grillt, kann Rauch durch abtropfendes Fett vermeiden.

    "Streit lässt sich am besten vermeiden, wenn man gemeinsam mit den Nachbarn grillt", sagt Huhnke. Wer eine Party plant, sollte die Nachbarn zumindest ein paar Tage vorher informieren, rät auch Verbandsvertreter Stefan Zrenner. Als Nachbar solle man gelegentliches Grillen dulden. 

    Streit-Lösung: Wie man Eskalation vermeidet

    Wenn die Toleranz fehlt? Eine Eskalation sollten Nachbarn vermeiden. Sie kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Ein Gerichtsverfahren ist oft teuer und kann sich über längere Zeit hinziehen. Das kann unangenehm werden, wenn beide Parteien weiter nebeneinander wohnen.

    Droht ein Streit dennoch zu eskalieren, lässt er sich auch außergerichtlich beilegen. Ein Mediator oder Schlichter kann als neutraler Dritter bei der Lösungsfindung helfen. In Bayern kann bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sogar erst Klage erhoben werden, nachdem beide Parteien versucht haben, ihren Streit vor einer Schlichtungs- oder Gütestelle beizulegen. Streitschlichter sind alle Notare und Rechtsanwälte, sofern sie eine Zulassung dafür beantragt haben. Wer als neutraler Schlichter in Frage kommt, teilen die Amtsgerichte mit.

    Informationen zum Nachbarschaftsrecht im Internet unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren unter "Recht im Alltag" in der Broschüre "Rund um die Gartengrenze".

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