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Würzburg: AfD klagt gegen Polizeipräsidium Unterfranken, weil Sitzblockade gegen Höcke in Würzburg nicht aufgelöst wurde

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AfD klagt gegen Polizeipräsidium Unterfranken, weil Sitzblockade gegen Höcke in Würzburg nicht aufgelöst wurde

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    Sie wollten zum Markt, wurden aber durch eine Sitzblockade aufgehalten: Die AfD-Männer Björn Höcke (Mitte) und Richard Graupner anlässlich des Jahrestages des Messerangriffs in Würzburg im Juni 2023.
    Sie wollten zum Markt, wurden aber durch eine Sitzblockade aufgehalten: Die AfD-Männer Björn Höcke (Mitte) und Richard Graupner anlässlich des Jahrestages des Messerangriffs in Würzburg im Juni 2023. Foto: Daniel Peter 

    Der AfD-Bezirksverband Unterfranken ist der Ansicht, dass die Polizei eine Blockade gegen einen Auftritt von Björn Höcke in Würzburg im vergangenen Jahr hätte auflösen müssen. Am Donnerstag ist eine entsprechende Feststellungsklage des unterfränkischen AfD-Chefs Richard Graupner gegen den Freistaat Bayern am Würzburger Verwaltungsgericht verhandelt worden.

    Der rechtsextreme Thüringer AfD-Mann Björn Höcke wollte am 25. Juni 2023 anlässlich des Jahrestags des Messerangriffs in Würzburg sprechen. Bis zu 3000 Personen hatten dagegen protestiert und den Weg der AfD vom Barbarossaplatz zum Marktplatz auf Höhe der Schönbornstraße mit einer Sitzblockade aufgehalten. Anschließend scheiterte trotz Polizeibegleitung auch ein Versuch von Richard Graupner, die Bühne am unteren Markt zu erreichen, sodass die AfD unter dem Jubel der Protestierenden die Veranstaltung abgebrochen hatte.

    Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hatte die AfD hatte am 26. September 2023 Klage gegen das damalige Vorgehen der Polizei erhoben. "Es wird festgestellt, dass das unterlassene Einschreiten (...) rechtswidrig war", heißt es im Antrag der AfD. Die Partei habe aufgrund des Versammlungsrechts und des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) einen rechtlichen Anspruch auf die Räumung gehabt.

    Diente die Sitzblockade in Würzburg der Meinungsäußerung oder der Verhinderung?

    Das Polizeipräsidium Unterfranken bestreitet das: Es habe "mit der Gegenversammlung eine Spontanversammlung vorgelegen, weshalb Maßnahmen nach dem PAG (...) von vornherein ausgeschieden" seien, so die Begründung der Polizei. Es sei "eine nach außen sichtbare innere Verbundenheit der Personen durch gemeinsames Handeln" vorhanden gewesen. Die Sitzblockade sei friedlich gewesen. Die Polizei habe verhältnismäßig gehandelt.

    Mit Sprechchören und klaren Botschaften sei die Sitzblockade gegen die AfD in Würzburg vom Versammlungsrecht gedeckt gewesen, ist der Freistaat Bayern überzeugt.
    Mit Sprechchören und klaren Botschaften sei die Sitzblockade gegen die AfD in Würzburg vom Versammlungsrecht gedeckt gewesen, ist der Freistaat Bayern überzeugt. Foto: Daniel Peter (Archiv)

    Beim grundlegenden Hergang sind sich die AfD und Polizei einig, die Deutung geht jedoch auseinander: War die Sitzblockade eine gemeinsame Meinungsbekundung der Gegendemonstranten und somit als Spontanversammlung vom Versammlungsrecht gedeckt? Oder eine sogenannte Verhinderungsblockade ohne weiteren Zweck, die nicht vom Versammlungsrecht gedeckt wäre?

    Die Versammlungsdynamik in Zusammenhang mit dem Messerangriff sei historisch gewachsen und eindeutig, sagte dazu Polizeichef Matthias Weber. Aus Sicht des bürgerlichen Gegenprotests sei die AfD in Würzburg nicht erwünscht. Diese Meinungsbekundung sei bei der spontanen Sitzblockade einheitlich deutlich gemacht worden: "Man hat gemerkt, dass die auf jeden Fall verhindern wollten, dass die Versammlungsteilnehmer der AfD auf den unteren Markt kommen", so Weber.

    AfD: "Versammlungsgeschehen konnte von A bis Z nicht durchgeführt werden"

    Kommunikationsteams der Polizei hätten versucht, den Weg für die AfD-Versammlung frei zu machen, seien jedoch gescheitert. Eine gewaltsame Räumung sei angesichts der großen Menschenmenge riskant gewesen. Die Stimmung sei friedlich gewesen, jedoch hätte vorhandenes Aggressionspotential durch ein Eingreifen der Polizei eskaliert werden können. Für so einen Einsatz sei die Polizei nicht vorbereitet gewesen, zudem seien Einsatzkräfte anderweitig gebraucht worden. 

    "Außer Gerede wurde nichts weiter getan", sagte dazu der Rechtsanwalt der AfD. Er sehe den Sachverhalt der Verhinderungsblockade als erwiesen an. Kläger Richard Graupner beklagte zudem: "Unser gesamtes Versammlungsgeschehen konnte von A bis Z nicht durchgeführt werden. Wir wurden mit Eiern beworfen, die Anzüge waren versaut." Er habe sich vom Gegenprotest eingeschränkt gefühlt. "Wir befürchten, dass dieser Eindruck auch bei der Gegenseite entstanden ist."

    Die Regierungsrätin, die den Freistaat Bayern vertritt, hingegen sagte: "Nach dem Gesagten spricht für uns alles dafür, dass eine Spontanversammlung vorliegt." Das Verwaltungsgericht will am Freitag eine erste Einschätzung mitteilen.

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