Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Amtsgericht Würzburg: Rentner erschleicht 15.700 Euro Corona-Hilfen und verzockt sie in einer Spielbank

Würzburg

Amtsgericht Würzburg: Rentner erschleicht 15.700 Euro Corona-Hilfen und verzockt sie in einer Spielbank

    • |
    • |
    Knapp 16.000 Euro erschlichene Corona-Hilfen verzockte ein Rentner in einer Spielbank.
    Knapp 16.000 Euro erschlichene Corona-Hilfen verzockte ein Rentner in einer Spielbank. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolfoto)

    Vor dem Amtsgericht Würzburg musste sich kürzlich ein 81-Jähriger verantworten, der unrechtmäßig erlangte Corona-Hilfen in Höhe von 15.700 Euro in einer Spielbank in Bad Homburg (Hessen) verzockt hatte. Ein Schaden, meinte der Angeklagte, sei genaugenommen nicht entstanden, weil er das Geld dem Staat doch über die Spielbank gleich wieder zurückgegeben habe.

    Es dürfte die seit Langem originellste – wenn natürlich auch nicht zutreffende – Antwort eines Angeklagten auf die Frage von Richter Jürgen Weber gewesen sein, warum er den Staat in der Corona-Zeit mit falschen Angaben betrogen hat: Es ging um Subventionsbetrug in drei Fällen.

    Den Antrag auf Corona-Unterstützung hatte der Rentner damals damit begründet, dass er als Unternehmensberater im Vergleich zu den Vorjahren nahezu keine Umsätze mehr mache. Die Tätigkeit als Berater und die von Unternehmen dafür angeblich bezahlten Beiträge hatte der Mann allerdings frei erfunden.

    Ein Bekannter hat beschrieben, wie man die Behörden austrickst

    Der Rentner wurde wegen Subventionsbetrug in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 6800 Euro verurteilt. Außerdem wurde er im Urteil "daran erinnert", dass er als Wertersatz die erschlichenen 15.700 Euro an die Staatskasse zurückzahlen muss. Bisher hatte er nichts überwiesen mit der Begründung, dass man angeblich noch nichts von ihm gefordert habe.

    Wie kam ein Senior über 80 und ohne Vorstrafe auf die Masche? Bei einem geselligen Umtrunk habe ein Bekannter berichtet, sagte der Rentner, dass er Corona-Hilfen abzocke und wie er das mache. Nach Angaben des Angeklagten soll der Bekannte sogar für ihn Schreibarbeiten am PC übernommen haben. Das bestritt der Zeuge nun jedoch vor Gericht, er habe nur beschrieben, "wie's geht".

    Amtsgericht Würzburg: Kein Fall von Alzheimer beim Angeklagten

    Von Richter Weber nach Details gefragt, konnte sich der Rentner angeblich nicht mehr konkret erinnern. Dass der Betrug, wie vom Angeklagten mal vermutet, etwas mit Alzheimer zu tun haben könnte, war für das Gericht nach dessen psychiatrischer Begutachtung kein Thema mehr. Weder Alzheimer im Anfangsstadium war nachzuweisen noch eine Spielsucht in dem Umfang, dass sie strafrechtlich zu berücksichtigen wäre.

    Seine monatliche Rente in Höhe von 1400 Euro habe er auch weitgehend verzockt, so der Angeklagte. Er zahle im Moment auch zwei Kredite zurück, die er nur fürs Spielen aufgenommen habe. Und warum kam überhaupt heraus, dass der Rentner über Corona Spielbank-Besuche in Bad Homburg finanzierte? In einer Sparkasse war aufgefallen, dass der Kunde auf die Corona-Unterstützung stets zeitnah nach Erhalt zugriff. Das erregte Verdacht, den die Sparkasse weitergab. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden