Seit knapp zwei Wochen gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Wer keinen "triftigen Grund" vorweisen kann, muss zu Hause bleiben, hat die bayerische Staatsregierung angeordnet. Polizei und Ordnungsamt überwachen, ob die Bürger die Vorgaben einhalten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Doch in vielen Einzelfällen bleiben Zweifel, was erlaubt ist und was verboten. Wir beantworten häufige Fragen.
Was gilt als "triftiger Grund" das Haus zu verlassen?
"Triftige Gründe für das Verlassen der Wohnung sind etwa, um zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf zu gehen oder um anderen zu helfen", erklärt Oliver Platzer, Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Sport und Bewegung an der frischen Luft seien ebenfalls erlaubt. Allerdings nur alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts. Wichtig sei außerdem trotzdem den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängern einzuhalten.
Spaziergänge sind bekanntlich erlaubt. Darf ich mich dabei auf eine Bank im Freien oder ins Gras setzen?
Das Frühlingswetter zieht viele Menschen nach draußen. Dabei sollten Spaziergänger aber in Bewegung bleiben. Sich länger als notwendig im Freien aufzuhalten – etwa für ein Picknick auf Parkbänken oder zum Sonnenbaden, ist verboten. "Bitte gehen Sie zügig wieder nach Hause", fordert das bayerische Innenministerium die Bevölkerung auf seiner Internetseite auf.
Darf ich Freunde und Verwandte besuchen?
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen alle Bürger direkte Kontakte zu anderen vermeiden. Besuche sind deshalb nur erlaubt, wenn andere auf Hilfe angewiesen sind. Anders sieht es bei Lebenspartnern aus. Hier gibt es kein Besuchsverbot, teilt das Innenministerium auf seiner Internetseite mit.

Darf ich längere Fahrradtouren oder Wanderungen unternehmen?
Dagegen sei nichts einzuwenden, so Platzer. Von größeren Ausflügen etwa in die Berge rät das Innenministerium allerdings ab. Dabei gehe es auch um die Entlastung und den Schutz der Einsatzkräfte wie etwa der Bergwacht.
Ich studiere nicht in meiner Heimatstadt. Darf ich meine Eltern besuchen?
Ein Besuch bei den Eltern solle gut überlegt sein, so das Ministerium und empfiehlt stattdessen über das Telefon oder Skype in Kontakt zu bleiben. Anders sieht es aus, wenn die Eltern dringende Unterstützung brauchen.
Mein Mietvertrag läuft aus. Darf ich aktuell umziehen?
Umzüge sind auch in der Corona-Krise erlaubt. "Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann", so Platzer. Es sei erlaubt, ein Umzugsunternehmen zu engagieren, Freunde und Familie sollten jedoch nicht mit anpacken, sofern sie nicht in derselben Wohnung leben.
Darf ich in einem Garten arbeiten, der nicht unmittelbar an mein eigenes Grundstück grenzt?
Für Schrebergärten gelten dieselben Regeln wie für den Hausgarten. Eigene Familienangehörige dürfen den Garten also nutzen. "Ein nettes Beisammensein mit weiteren Personen darf keinesfalls stattfinden", informiert Platzer.
Ist eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit erlaubt?
"Die Mitnahme ist gestattet, wenn die Kollegen sowieso tagsüber eng zusammen arbeiten", heißt es auf der Internetseite des Innenministeriums. Wer alleine zur Arbeit kommen kann, solle dies aber auch tun.
Darf ich mein Auto waschen?
Entscheidend ist, ob man sein Auto privat wäscht oder es eine berufliche Notwendigkeit ist. "Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet haben", so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Im Privatbereich stelle eine Autowäsche aber keinen "triftigen Grund" dar, seine Wohnung zu verlassen. Anders sieht es aus, wenn man für den Job mit einem sauberen Auto unterwegs sein will oder muss.
Darf ich mit meinem Motorrad eine Spritztour machen?
Private Spritztouren mit dem Auto oder Motorrad seien aktuell nicht erlaubt, informiert Platzer.
Dürfen Handwerker zu mir kommen?
Bei einem Wasserschaden, Heizungsausfall oder anderen Notfällen, darf ein Handwerker in die Wohnung kommen. Arbeiten, die nicht unbedingt notwendig sind, sollten Bewohner hingegen besser auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, empfiehlt das Innenministerium online.
Brauche ich auf dem Weg zur Arbeit einen Nachweis?
Es gibt keine Pflicht, einen Dienstausweis oder einen Passierschein mitzuführen. Das Innenministerium empfiehlt jedoch einen vorhandenen Ausweis, eine Schlüsselkarte oder eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers mitzuführen. Das erleichtere auch Polizeistreifen die Arbeit und vereinfache eine Kontrolle, sagt Kathrin Thamm, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Welche Strafen drohen mir, sollte ich gegen die Regeln verstoßen?
Wer sich nicht an die Verordnungen hält, dem drohen Geldbußen bis zu 25 000 Euro. Die Höhe der Strafen sind im Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" festgelegt. Der Regelsatz für das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund liegt beispielsweise bei 150 Euro. "Bei den Kontrollen geht die unterfränkische Polizei natürlich mit Augenmaß an die Sache heran", teilt Thamm mit. Besonders häufig müsse die Polizei Personen verwarnen, die verbotenerweise Freunde oder Verwandte besuchen wollen.